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Schadensfreiheitsrabatt übernehmen aus seit zwei Jahren ruhender Versicherung

gefragt von emma86 am 30.07.2008 um 10:01 Uhr

Hallo, meine Mutter würde gerne die Schadensfreiheitsrabatte von Ihrem Vater übernehmen, da er eine Versicherung mit 30% hat. Problem ist allerdings, dass diese Versicherung zur Zeit ruht und er sie nicht noch einmal aktivieren, sprich ein Auto auf sich zulassen möchte. Gibt es eine Möglichkeit die Rabatte irgendwie doch noch umschreiben zu lassen? Im Internet habe ich nämlich schon oft von höchstens einem Jahr gelesen, dass man Zeit hat um die Versicherung umzuschreiben. Gibt es Versicherungen die da kulanter sind? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? Danke für Hilfe


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anonym
beantwortet von Frank5000 am 30. Juli 2008 10:05
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Es gibt hier sehr unterschiedliche Definitionen. Manche Versicherungen stufen eine ruhende Versicherung erst nach 5 Jahren zurück, andere nach 1 Jahr. Daher kommt es auf den Tarif deiner Mutter an.

Darüber hinaus kann deine Mutter max. den Rabatt erhalten den Sie hätte selber erfahren können.

Über das hinaus verliert dein Vater dann den Rabatt.

Wenn deine Mutter bisher noch keine Kaskoversicherung hatte kann sie übrigens erstmalig und einmalig in der Kasko gleich eingestuft werden wie in der Haftpflicht.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 30. Juli 2008 10:06
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Setz Dich mit der Versicherung in Verbindung und frage nach. Viele Versicherungen lassen mit sich reden. Allerdings wird eine ruhende Versicherung pro Jahr in der Regel um eine Stufe hochgesetzt und wenn Deine Mutter noch nicht so lange unfallfrei fährt, nochmal entsprechend der Dauer, die sie ihren Führerschein hat. Dies alles muss der Versicherungsnehmer schriftlich bestätigen und mit Beilage einer Führerscheinkopie belegen.

Kommentar von Frank5000 am 30. Juli 2008 10:11

Versicherungen lassen nicht mit sich reden wenn es anders in den Bedingungen steht. Danach geht es und das ist unterschiedlich.

In der Regel wird keine Versicherung jährlich eine Stufe höher gestuft. Auch das regeln die Bedingungen. Siehe mein Text oben.


anonym
beantwortet von tiedefritz am 30. Juli 2008 16:04
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Bleibt der Versicherungsnehmer der gleiche, d.h. vorübergehend dein Opa, dann bleiben die Rabatte 6-7 Jahre erhalten. Er kann sie ja dann im nächsten Jahr an deine Mutter abtreten. Ändert sich der VN, hat man nur 6 Monate Anspruch. Es wird auch immer eine Führerscheinkopie bei Rabattübertragung angefordert. 25 schadenfreie Jahre (SF 25=30 %) kann auch nur jemand bekommen der 25 Jahre Führerschein hat. Die restlichen Jahre verfallen.

Kommentar von Frank5000 am 30. Juli 2008 18:27

Auch hier eine Korrektur: Das kann sich auf deine Versicherung beziehen ist aber nur für diese richtig :-)

SF25 sind auch nicht immer 30%. Die Definitio in 30% kann jede Gesellschaft so gestalten wie sie möchte. Theoretisch könnte da 1 Mio. % stehen und es könnte trozdem billiger sein als 30%. Bei Berechnungen von Angeboten passieren so häufig Fehler.


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