Frage von tiesto11 26.10.2012

Schadensfreiheitsklasse bei Kfz übernehmen???

  • Antwort von maikel196 26.10.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    hallo

    ja !! du kannst die prozente übernehmen , aber nur soweit , wie du dir hättest die % erfahren können . also zb 30 % ist nicht

    gruss mike

  • Antwort von siola55 27.10.2012

    Hallo tiest11,

    dazu müßte man erst mal wissen in welcher SF-Klasse dein Daddy denn der Zweitwagen eingestuft ist, um dir eine brauchbare Antwort zu geben! Also max. deine schadenfreie Führerscheinzeit, also max. SF 7 ! Für dich am einfachsten: dein Daddy soll es sich schriftlich geben lassen, wie viele schadenfreie Jahre denn bei einem Versich.wechsel zum 1.1.2013 an den Folgeversicherer bestätigt wird (wegen evtl. Sondereinstufungen beim Zweitwagen)! Dann gibt es nach einem Wechsel keine unangenehmen Überraschungen!

  • Antwort von Tschak2009 26.10.2012

    Du kannst den SFR (Schadenfreiheitsrabatt) in vollem Umfang übernehmen. Wenn es allerdings eine Sondereinstufung war (der Vertrag fing nichtmiot Null, sondern z.B. mit 2 Schadenfreien Jahren an), wird Dir diese Zeit dann in Abzug gebracht.

    Verstanden, oder war das zu kompliziert?

  • Antwort von Fritzhero 26.10.2012

    Du kannst heute sehr gut Preise der Versicherungen im Internet vergleichen, (Ähnlich wie bei den Strompreisen) Google, KFZ Versicherungsrechner anklicken. Einfach deine Daten und vom Auto eingeben und Dir Angebote von verschiedenen Versicherungen machen lassen und dich dann in Ruhe für das beste Angebot entscheiden.

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