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Schadensersatzforderung, wenn Bus zu früh fährt.

gefragt von wim50wim50 am 29.05.2009 um 18:14 Uhr

Heute früh fuhr mein Bus 2 Minuten vor der Abfahrtzeit an der Haltestelle vorbei. Aus 100 m Entfernung fand ich das nicht ganz lustig. Habe gleich eine Beschwerde an die Busfirma geschrieben mit einer Schadensersatzforderung für 1,5 Stunden versäumte Arbeitszeit. Gibts da irgend welche Erfahrungen?

Tatsache ist, dass es nicht die erste Beschwerde war und die Abfahrzeiten miunter auch um 5 Minuten vorverlegt werden. Für Verspätungen ist man sicher nur eingeschränkt haftbar, aber dass Busfahrer Rennen fahren, muss ja nicht sein.


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Mikrofon
beantwortet von Mikrofon am 29. Mai 2009 18:17
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Da wirst Du keine große Chance haben. Öffentliche Verkehrsmittel haben zwar ihre fixen Zeiten - aber verkehrsbedingt können die Zeiten nach oben u. unten abweichen.

Schadenersatzforderungen wirst Du wegen ein paar Minuten wohl kaum gewinnen können.

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 29. Mai 2009 18:18

DH So ist es.


sAndraaa
beantwortet von sAndraaa am 29. Mai 2009 18:17
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2 minuten mein bus zum beispiel wechselt dauernd die abfahrtszeiten mal schwanken sie um 2- dann um 10minuten ....man solte auch nicht punktgenau erst an der haltestelle ankommen ... wenn du der oder die einzige warst dann würde ich erst den fehler bei mir suchen und nicht bei anderen


sAndraaa
beantwortet von sAndraaa am 29. Mai 2009 18:17
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2 minuten mein bus zum beispiel wechselt dauernd die abfahrtszeiten mal schwanken sie um 2- dann um 10minuten ....man solte auch nicht punktgenau erst an der haltestelle ankommen ... wenn du der oder die einzige warst dann würde ich erst den fehler bei mir suchen und nicht bei anderen


kimjalina
beantwortet von kimjalina am 29. Mai 2009 18:18
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du musst den öpnv ja nicht benutzen, zwingt dich keiner, den schlechten service zu akzeptieren.


anonym
beantwortet von Vivi29 am 29. Mai 2009 18:15
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Das wüßt ich auch gern



anonym
beantwortet von MeinPapa am 29. Mai 2009 18:15
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Wenn du in der USA wärst, ja. Aber hier nicht!


terraq
beantwortet von terraq am 29. Mai 2009 18:16
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in Berlin gibts Regelungen, dass der Zeitplan nicht bindet ist und nur eine Art "freundlicher Hinweis" ist, somit keine Ansprüche auf einhaltung bestehen.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 29. Mai 2009 18:19

Darf ich das auch meinem AG sagen, dass mein Arbeitsbeginn lediglich eine "grobe Orientierung" darstellen sollte?

Kommentar von Simple_avatar1smallTomSelleck am 29. Mai 2009 18:20

Nein, denn dem gegenueber bist Du verpflichtet, dafuer zu sorgen, dass Du die Arbeitszeiten einhaelst. Ganz dumme Situation, tut mir leid.

Kommentar von Simple_avatar7smallterraq am 29. Mai 2009 18:21

leider stellt der Arbeitgeber die regeln auf nicht du, genauso wie beim Bus, wenn du mti den regeln nich einverstanden bist, brauchst nich arbeiten / bus fahren ... hart & gemein

Kommentar von daevers am 29. Mai 2009 18:22

Man sollte schon ein paar Minuten eher an der Bushaltestelle sein,somit dein Eigenverschulden.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 29. Mai 2009 18:17
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Geld gibt es nur für Verspätungen bei der Bahn. Der Busfahrer wird sich auf seine Uhr im Bus verlassen haben - wenn man ihn fragt.


anonym
beantwortet von Athloon am 1. Juni 2009 19:20
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Kenn das wenn der bus 2 3 Min zu Früh fährt das nervt!


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