Frage von luna651 23.02.2012

Schadensersatzanspruch gegenüber Vermieter, wie stellen ? Bitte um Rat

  • Hilfreichste Antwort von albatros 23.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Der GV durfte im richtigen und falschen Keller nur Müll entsorgen. Alles andere war aufzubewahren (mindestens drei Wochen).Fertige die Liste mit allem was weg kam und stelle schriftlich Schadenersatzanspruch zunächst gegen den Vermieter. Entscheidend wird sein, wer den falschen Keller zugewiesen hat. War das der Vermieter? Oder hat der GV getrieft? Wurde der Keller aufgebrochen? Das wäre dann schwerer Einbruchdiebstahl. Du solltest umgehend einen Anwalt beauftragen, Du hast für sämtliche Sachen Anspruch auf Schadenersatz, selbst wenn du keine Belege hast, der GV müsste das Gegenteil beweisen. An sich wird bei einer Räumung alles was kein Müll ist, in einem Protokoll aufgelistet und dieses vom GV und einem Zeugen unterschrieben. Ich vermute mal, dass sich da jemand erheblich bereichert hat. Ich würde deshalb unbedingt auch Strafanzeige bei der Polizei stellen und denen gleich die Liste (mit Wertangabe) übegeben. Außerdem empfehle ich mit deiner Haushaltversicherung zu sprechen. Dort bist du gegen Einbruchdiebstahl versichert (zum Wiederbeschaffungspreis).

  • Antwort von FrommerPinguin 23.02.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Warum wendest Du Dich damit nicht an einen Rechtsanwalt.

    So etwas würde ich niemals allein durchziehen.

  • Antwort von johnnymcmuff 23.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    In Deiner Situation würde ich einen Mietbund oder Anwalt einschalten,die kennen sich mit sowas aus. Zudem sieht dann der Vermiter,das man kein Dummchen ist unn sich nichts gefällen lässt.

    Wenn Du es Alleine machst,wird er Dich nicht für voll nehmen.

    Entweder er zahlt gar nichts oder will Dich mit einer kleinen Summe abspeisen.

    Ich hoffe Du bekommst wenigstens einen angemessenen Teil erstattet.

    MFG

    johnny

  • Antwort von Peppie85 23.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    was mich an der ganzen aktion wundert, wäre dass der gv das zeug ungesheen vernichtet hat. normalerweise ist er ja verpflichet, zumindest eine sich eine grobe übersicht zu verschaffen und verwertbares zur deckung seiner kosten bzw. der angelaufenen Schulden zu verwenden. bei den Artikeln, für die du noch rechnungen vorliegen hast, ist es recht einfach. die kannst du so einrechen. für alles andere wäre es wenigstens gut, wenn du irgendwie bezeugen könntest,. dass du sie einmal hattest. ehegatte/gattin, oder lebenspartnerin, andere familienangehörige. eventuell freunde oder bekannte und im zweifelsfall der juwelier, der die sachen einst verkauft hat.

    dann müsste gegebenenfalls eine eidestattliche versicherung abgelegt werden. das kostet nur ein paar euro, bietet aber immer die gefahr, dass im falle einer falschaussage FREIHEITSSTRAFEN drohen. das heißt man sollte sich sehr sehr sehr genau sicher sein, was es genau war, das da im keller lag und dass es auch tatsächlich dort lag. die EV lohnt sich an dieser stelle also nur für beosnders wertvolle stücke, die man auch genau beschreiben kann...

    ich würde dir auf jeden fall mal raten, dich anwaltlich beraten zu lassen. die erstberatung ist in der regel kostenlos. dort wird man dir auch gerne mitteilen, was auf dich weiteres zu kommt... dann könnt ihr immernoch überlegen...

    lg, anna

  • Antwort von twinsmom 23.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Lieber gleich zum Anwalt und eine Liste vorlegen.

  • Antwort von luna651 23.02.2012

    Ich danke euch allen für euren Rat, mir wird dann wohl der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben,denn einfach abhaken mit Pech gehabt,möchte ich es auf keinen Fall.

  • Antwort von jockl 23.02.2012

    Wenn es nicht Deine Wohnung und der dazu gehörende Keller war ist der GV zunächst verantwortlich und dieser muss sich mit dem VM dann einigen. Aber gegegen einen GV vorzugehen, das wirst Du ohne anwaltliche Unterstützung nicht schaffen. Der Anwalt wird Dich dann in der gesamten Vorgehensweise unterstützen. Allerdings sei der Hinweis erlaubt, Schmuck im Keller auszubewahren ist etwas fragwürdig.

  • Antwort von jowi75 23.02.2012

    Warum gegenüber dem Vermieter? Der Gerichtsvollzieher hat die Sachen doch vernichtet.

  • Antwort von Reugen1 23.02.2012

    Ich würde mir einen Anwalt nehmen,der kennt sich damit aus .Am besten einer der sich mit Mietrecht beschäftigt.Wie kann man denn einen fremden Keller räumen,war der blind.

  • Antwort von Muffputter 23.02.2012

    warum vernichtet man gold als gerichtsvollzieher?

  • Antwort von ReneBL 23.02.2012

    Geh direkt zum Anwalt egal was du deinen Vermieter schreibst, er wird sich nicht darauf einlassen. Mach nen Termin beim Anwalt kostet nicht viel und du hast Klarheit.

  • Antwort von Luegenbaron1 23.02.2012

    Geh zum Anwalt, wir können auch nichts machen.

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