Schadensersatzanspruch gegenüber Vermieter, wie stellen ? Bitte um Rat
Hallo,
in meinen vorhergegangen Beitrag hatte ich schonmal mein Problem geschildert. Bei einer Wohnungsräumung wurde versehentlich mein Keller geräumt und der komplette Inhalt durch den Gerichtsvollzieher vernichtet. Wie stelle ich nun einen Schadensersatzanspruch gegenüber meinem Vermieter? Ich habe nun mal einige Rechnungen zusammen gesucht,von Artikeln die in meinem Keller waren, nur leider habe ich von vielen auch keine Rechnungen mehr, wie z.B. von einigen Büchern,Dvd´s, Kleidungsstücken und leider auch 3 Gold Schmuckstücke von der Taufe meiner Tochter :( , die nun auch weg sind. Kann mir jemand einen Tipp geben,wie ich den Schadensersatzanspruch geltend machen kann oder sollte ich lieber direkt zu einen Anwalt ?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten, da ich bisher von gerichtlichen Aktionen verschont geblieben bin,weiß ich leider garnicht wie ich mich verhalten soll.
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Der GV durfte im richtigen und falschen Keller nur Müll entsorgen. Alles andere war aufzubewahren (mindestens drei Wochen).Fertige die Liste mit allem was weg kam und stelle schriftlich Schadenersatzanspruch zunächst gegen den Vermieter. Entscheidend wird sein, wer den falschen Keller zugewiesen hat. War das der Vermieter? Oder hat der GV getrieft? Wurde der Keller aufgebrochen? Das wäre dann schwerer Einbruchdiebstahl. Du solltest umgehend einen Anwalt beauftragen, Du hast für sämtliche Sachen Anspruch auf Schadenersatz, selbst wenn du keine Belege hast, der GV müsste das Gegenteil beweisen. An sich wird bei einer Räumung alles was kein Müll ist, in einem Protokoll aufgelistet und dieses vom GV und einem Zeugen unterschrieben. Ich vermute mal, dass sich da jemand erheblich bereichert hat. Ich würde deshalb unbedingt auch Strafanzeige bei der Polizei stellen und denen gleich die Liste (mit Wertangabe) übegeben. Außerdem empfehle ich mit deiner Haushaltversicherung zu sprechen. Dort bist du gegen Einbruchdiebstahl versichert (zum Wiederbeschaffungspreis).
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Warum wendest Du Dich damit nicht an einen Rechtsanwalt.
So etwas würde ich niemals allein durchziehen.
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In Deiner Situation würde ich einen Mietbund oder Anwalt einschalten,die kennen sich mit sowas aus. Zudem sieht dann der Vermiter,das man kein Dummchen ist unn sich nichts gefällen lässt.
Wenn Du es Alleine machst,wird er Dich nicht für voll nehmen.
Entweder er zahlt gar nichts oder will Dich mit einer kleinen Summe abspeisen.
Ich hoffe Du bekommst wenigstens einen angemessenen Teil erstattet.
MFG
johnny
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was mich an der ganzen aktion wundert, wäre dass der gv das zeug ungesheen vernichtet hat. normalerweise ist er ja verpflichet, zumindest eine sich eine grobe übersicht zu verschaffen und verwertbares zur deckung seiner kosten bzw. der angelaufenen Schulden zu verwenden. bei den Artikeln, für die du noch rechnungen vorliegen hast, ist es recht einfach. die kannst du so einrechen. für alles andere wäre es wenigstens gut, wenn du irgendwie bezeugen könntest,. dass du sie einmal hattest. ehegatte/gattin, oder lebenspartnerin, andere familienangehörige. eventuell freunde oder bekannte und im zweifelsfall der juwelier, der die sachen einst verkauft hat.
dann müsste gegebenenfalls eine eidestattliche versicherung abgelegt werden. das kostet nur ein paar euro, bietet aber immer die gefahr, dass im falle einer falschaussage FREIHEITSSTRAFEN drohen. das heißt man sollte sich sehr sehr sehr genau sicher sein, was es genau war, das da im keller lag und dass es auch tatsächlich dort lag. die EV lohnt sich an dieser stelle also nur für beosnders wertvolle stücke, die man auch genau beschreiben kann...
ich würde dir auf jeden fall mal raten, dich anwaltlich beraten zu lassen. die erstberatung ist in der regel kostenlos. dort wird man dir auch gerne mitteilen, was auf dich weiteres zu kommt... dann könnt ihr immernoch überlegen...
lg, anna
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Lieber gleich zum Anwalt und eine Liste vorlegen.
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Antwort von luna651 23.02.2012
Ich danke euch allen für euren Rat, mir wird dann wohl der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben,denn einfach abhaken mit Pech gehabt,möchte ich es auf keinen Fall.
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Wenn es nicht Deine Wohnung und der dazu gehörende Keller war ist der GV zunächst verantwortlich und dieser muss sich mit dem VM dann einigen. Aber gegegen einen GV vorzugehen, das wirst Du ohne anwaltliche Unterstützung nicht schaffen. Der Anwalt wird Dich dann in der gesamten Vorgehensweise unterstützen. Allerdings sei der Hinweis erlaubt, Schmuck im Keller auszubewahren ist etwas fragwürdig.
Kommentar von luna651 23.02.2012wie gesagt, der Schmuck meiner Tochter war noch in einem Karton der noch im Keller stand,da ich noch nicht so lange hier wohne . Ich möchte auch nicht gegen den Gerichtsvollzieher,sondern gegen den Vermieter vorgehen,denn dieser ist ja dafür verantwortlich.
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Warum gegenüber dem Vermieter? Der Gerichtsvollzieher hat die Sachen doch vernichtet.
Kommentar von LonoMisaLonoMisa 23.02.2012Hört sich so an, dass der falsche Keller geräunt wurde. ??
Kommentar von luna651 23.02.2012Genau die Vermietungsgesellschaft haben den Gerichtsvollzieher den Keller gezeigt,der zu der Wohnung gehören sollte,die geräumt wurde. Doch leider war es mein Keller :(
Kommentar von jowi75jowi75 23.02.2012Sicher, aber der Gerichtsvollzieher hat es vernichtet. Ich sehe die Sache so, dass du deine Ansprüche gegen den Gerichtsvollzieher zu stellen hast und er gegen den Vermieter.
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Ich würde mir einen Anwalt nehmen,der kennt sich damit aus .Am besten einer der sich mit Mietrecht beschäftigt.Wie kann man denn einen fremden Keller räumen,war der blind.
Kommentar von luna651 23.02.2012anscheinend :( es lagen auch viele unterlagen von mir in kartons wo man meinen Namen hätte sehen müssen
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warum vernichtet man gold als gerichtsvollzieher?
Kommentar von LonoMisaLonoMisa 23.02.2012Und vor allem: Gold im Keller?
Kommentar von luna651 23.02.2012Ich wohne noch nicht lange hier und hatte noch nicht alle Kartons hoch getragen :( daher war der Schmuck meiner Tochter noch in einen der Kartons
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Geh direkt zum Anwalt egal was du deinen Vermieter schreibst, er wird sich nicht darauf einlassen. Mach nen Termin beim Anwalt kostet nicht viel und du hast Klarheit.
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Geh zum Anwalt, wir können auch nichts machen.
Das wundert mich ja auch, gut die Babymöbel meiner Kleinen waren auseinander gebaut, aber er hat wohl nicht in die Kartons geschaut,dann wäre wohl wenigstens der Schmuck verschont geblieben :( , das ist so ärgerlich. Das waren Geschenke von ihrer mittlerweile verstorbenen Urgroßmutter, den persönlichen Wert kann keiner ersetzen
Vielen Dank aber für deine Antwort.
das tut mir echt traurig für dich. ich kann das nur sehr gut nachfühlen. aber leider waren das die einigen ideen die ich hatte. ggf. noch mal mit dem verwerter reden, vielleicht findet sich ja die ein oder andere spur, wo das zeug gelandet ist.
ich selbst hab auch damals mit ansehen müssen, wie geliebte errinnerungsstücke meiner Mama auf nimmer wiedersehen verschwunden sind. das war allerdings ein wenig anders. denn mama hat das zeug ins Pfandleihaus gebracht, weil einfach kein geld mehr da war. ihr glaubt ja nicht, wie schnell man durch die sozialen Maschen rutschen kann...
lg, anna