gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Schadensersatzanspruch gegenüber Fitness Studio im Falle eines Unfalls am Trainingsgerät?

gefragt von garfield99 am 27.07.2009 um 20:14 Uhr

In welchem Fall steht mir als Besucher eines Fitness Studios ein Anspruch auf Schadensersatzanspruch zu, wenn ich mich während des Trainings verletze oder ein sonstiger Unfall am Trainingsgerät eintritt?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33391)
Sport (17491)
Unfall (1158)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von etoile am 27. Juli 2009 20:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dies ist davon abhängig, ob der Unfall durch dein Verschulden (z.B. nicht korrekte Ingebrauchnahme) oder aufgrund technischer Mängel eingetreten ist. Im ersten Fall steht dir nur dann ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn du nachweisen kannst, unzureichend für die Bedienung des Gerätes eingewiesen worden zu sein. Ansonsten haftest du. In letzterem Fall sollte ein Anspruch regelmäßig gegeben sein.


AlexGay
beantwortet von AlexGay am 27. Juli 2009 20:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da hast Du nur dann gute Karten wenn der Betreiber seiner "Sicherungspflicht" nicht nachgekommen ist und z.B. ein Gerät mangelhaft gewartet hat und dies zum Unfall geführt hat.


lenno
beantwortet von lenno am 27. Juli 2009 20:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke mal wenn du dir eine Muskelzerrung oder ähnliches zuziehst du keinerlei Ansprüche hat. Wenn allerdings die Maschine auseinander fällt und du dich dabei verletzt hast, solltest du mal mit einem Anwalt sprechen. Könnte mir gut vorstellen das du das Studio in so einem Fall erfolgreich verklagen kannst.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.