In welchem Fall steht mir als Besucher eines Fitness Studios ein Anspruch auf Schadensersatzanspruch zu, wenn ich mich während des Trainings verletze oder ein sonstiger Unfall am Trainingsgerät eintritt?
Dies ist davon abhängig, ob der Unfall durch dein Verschulden (z.B. nicht korrekte Ingebrauchnahme) oder aufgrund technischer Mängel eingetreten ist. Im ersten Fall steht dir nur dann ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn du nachweisen kannst, unzureichend für die Bedienung des Gerätes eingewiesen worden zu sein. Ansonsten haftest du. In letzterem Fall sollte ein Anspruch regelmäßig gegeben sein.

Da hast Du nur dann gute Karten wenn der Betreiber seiner "Sicherungspflicht" nicht nachgekommen ist und z.B. ein Gerät mangelhaft gewartet hat und dies zum Unfall geführt hat.

Ich denke mal wenn du dir eine Muskelzerrung oder ähnliches zuziehst du keinerlei Ansprüche hat. Wenn allerdings die Maschine auseinander fällt und du dich dabei verletzt hast, solltest du mal mit einem Anwalt sprechen. Könnte mir gut vorstellen das du das Studio in so einem Fall erfolgreich verklagen kannst.