Frage von Serok 26.12.2012

Schadensersatzanspruch? Brief von AOK? [HILFE]

  • Antwort von Viel25wissender 30.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Die Antworten helfen dir nichts. Wenn du es mit Absicht getan hast, musst du für den Schaden auf kommen. Auch die Haftpflicht bezahlt nicht dafür. Hier schreibt eienr - aus Erfahrung ja. Das stimmt nicht. Wenn ich mit Absicht eine Scheibe einschlagen, muss ich das selbst zahlen.Die Haftpflicht zahlt nur, wnen es aus versehen passiert ist wie. Stolpere ich und zertrümmer eine antike Vase dabei dann ja. Gehe ich über die Strasse und übersehe ein Auto, das ausweicht, dann ja. Ich gehe ja nicht in Absicht auf die Strasse um Autofahrer zu ärgern.

    Also die Kasse verlangt eine bestimmte Summe. Wieviel hängt davon ab, wie es dem anderen geht und was er hatte, wie lange er im KH lag.

    Da gibt es Regelsätze pro Tag. Zudem kann der andere dich auf Schmerzensgeld auch noch verklagen. Nur wer mit Absicht andere Personen schlägt, vielleicht noch Alkohol dabei war, der kann ganz schön zahlen. Hat auch nichts mit Anzeige zu tun. Die kriegt man nur wenn eine Straftat vorliegt und der andere eine Anzeige wünscht. Das kann aber noch alles kommen. Jeh nachdem wie sauer der andere auf dich ist. Am Besten ist mit ihn zu reden, dich entschuldigen und es privat ausmachen. Nur die Kasse die verlangt eben das Geld, was die Klinik verlangt. Lag er dort? Oder war er nur ambulant dort? Wurde geröngt? Oder CT -MRT gemacht? Allgemeine Untersuchung, eben alles was in der Klinik gemacht wurde muss du zahlen. Und den Tagessatz kennen wir nicht. Deshalb Kasse fragen oder überraschen lassen.

    Da du 16 bist, zählt das nicht mehr unter Minderjährig sondern Jugenstrafe. Haftpflicht wenn ihr eine habt, dass wäre dann eine Kolanzsache, wenn die das übernehmen. Die zahlen ja nicht mal mehr wenn ein Autofahrer am Steuer ein Herzinfarkt kriegt und andere mit im Unfall verwickelt. Ebenso wenn man ohnmächtig wird und was beschädigt. Nur ungewollt, und da muss man beweisen können. Aber man schlägt Niemanden ungewollt oder ausversehen. VW Viel Glück

  • Antwort von Karl10 26.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wie hier schon gesagt wurde, prüft die AOK, ob Schadensersatzansprüche gegen Dich durchgesetzt werden können.

    Für Schäden, die Du verursachst, hast Du aufzukommen. Der Schaden kann ganz unabsichtlich oder auch absichtlich passiert sein (lies § 823 BGB). Dass Du jetzt 16 bist, ändert nichts an der Rechtslage. Für normale Schadensfälle, die jedem einmal (unabsichtlich) passieren, springt grundsätzlich eine private Haftpflichtversicherung ein. Diese übernimmt dann die Kosten.

    Verursachst Du aber VORSÄTZLICH (d.h. mit Wissen und Wollen) einen Schaden, übernimmt den keine Versicherung. Bei der von Dir beschriebenen Schlägerei hast Du sicherlich nicht aus Versehen jemanden geschlagen und ihn dadurch verletzt. Als Du Dich geschlagen hast, wusstest Du, was passieren kann. Damit hast Du mindestens "bedingt vorsätzlich" einen Schaden herbeigeführt. Für diesen Schaden wirst Du höchstwahrscheinlich aufkommen müssen (ggf. mit anderen zusammen). Wie hoch der ist, kann hier niemand abschätzen, da sicherlich ein gewisses Mitverschulden Deines Gegners in Betracht kommt und die Ursachen der Schlägerei auch noch wichtig sind ("Notwehr"?). Neben den reinen Behandlungskosten können noch weitere hinzukommen (Fahrkosten, Verdienstausfall, beschädigte Kleidung usw.). Die AOK will sicherlich nur die Behandlungskosten erstattet haben, es können aber noch weitere Geschädigte hinzukommen, die ebenfalls Kosten durch diese Schlägerei hatten.

  • Antwort von RHWWW 29.12.2012

    Hallo,

    wie heißt die Frage, die mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden soll?

    Warst du selber auch verletzt und in ärztlicher Behandlung? Bist du auch bei der AOK versichert?

    War die Schlägerei in der Schule bzw. auf dem Schulweg?

    Gruß

    RHW

  • Antwort von Mismid 26.12.2012

    wenn du nein ankreuzt wird die AOK dich verklagen! Zahlen mußt du so oder so. Wenn Schäden bleiben zahlst du dein ganzes Leben lang

  • Antwort von dasomen 26.12.2012

    die Krankenkasse will wissen wer den schaden verursacht hat um sich die kosten (behandlungskosten) vom verursacher zu holen bist du der verletzte oder der jenige der einen anderen verletzt hat

  • Antwort von joerd 26.12.2012

    meißtens wollen die nur Deine Haftpflichversicherungsnummer oder die deiner Eltern....

    solltest das nicht haben mußt du einen Bericht abgeben.

    scheint so zu sein, dass der Junge in ärztlicher Behandlung bzw Krankenhaus war, somit erhebt seine krankenkasse den Anspruch gegen Dich.

    Antworte denen, denn sie sind auch verfugt es Dir privat in Rechnung zu stellen

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