Schadensersatzanspruch? Brief von AOK? [HILFE]
Hallo ich habe mich in einer Schlägerei einen Jungen verletzt (Gehirnerschütterung). Nun habe ich einen Brief von der AOK bekommen aufgrund Schadensersatzanspruch. Es wurden jedoch keine Anzeigen erstattet. Was heißt das nun genau? Ich kann "Ja" oder "nein" ankreuzen.
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Die Antworten helfen dir nichts. Wenn du es mit Absicht getan hast, musst du für den Schaden auf kommen. Auch die Haftpflicht bezahlt nicht dafür. Hier schreibt eienr - aus Erfahrung ja. Das stimmt nicht. Wenn ich mit Absicht eine Scheibe einschlagen, muss ich das selbst zahlen.Die Haftpflicht zahlt nur, wnen es aus versehen passiert ist wie. Stolpere ich und zertrümmer eine antike Vase dabei dann ja. Gehe ich über die Strasse und übersehe ein Auto, das ausweicht, dann ja. Ich gehe ja nicht in Absicht auf die Strasse um Autofahrer zu ärgern.
Also die Kasse verlangt eine bestimmte Summe. Wieviel hängt davon ab, wie es dem anderen geht und was er hatte, wie lange er im KH lag.
Da gibt es Regelsätze pro Tag. Zudem kann der andere dich auf Schmerzensgeld auch noch verklagen. Nur wer mit Absicht andere Personen schlägt, vielleicht noch Alkohol dabei war, der kann ganz schön zahlen. Hat auch nichts mit Anzeige zu tun. Die kriegt man nur wenn eine Straftat vorliegt und der andere eine Anzeige wünscht. Das kann aber noch alles kommen. Jeh nachdem wie sauer der andere auf dich ist. Am Besten ist mit ihn zu reden, dich entschuldigen und es privat ausmachen. Nur die Kasse die verlangt eben das Geld, was die Klinik verlangt. Lag er dort? Oder war er nur ambulant dort? Wurde geröngt? Oder CT -MRT gemacht? Allgemeine Untersuchung, eben alles was in der Klinik gemacht wurde muss du zahlen. Und den Tagessatz kennen wir nicht. Deshalb Kasse fragen oder überraschen lassen.
Da du 16 bist, zählt das nicht mehr unter Minderjährig sondern Jugenstrafe. Haftpflicht wenn ihr eine habt, dass wäre dann eine Kolanzsache, wenn die das übernehmen. Die zahlen ja nicht mal mehr wenn ein Autofahrer am Steuer ein Herzinfarkt kriegt und andere mit im Unfall verwickelt. Ebenso wenn man ohnmächtig wird und was beschädigt. Nur ungewollt, und da muss man beweisen können. Aber man schlägt Niemanden ungewollt oder ausversehen. VW Viel Glück
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Wie hier schon gesagt wurde, prüft die AOK, ob Schadensersatzansprüche gegen Dich durchgesetzt werden können.
Für Schäden, die Du verursachst, hast Du aufzukommen. Der Schaden kann ganz unabsichtlich oder auch absichtlich passiert sein (lies § 823 BGB). Dass Du jetzt 16 bist, ändert nichts an der Rechtslage. Für normale Schadensfälle, die jedem einmal (unabsichtlich) passieren, springt grundsätzlich eine private Haftpflichtversicherung ein. Diese übernimmt dann die Kosten.
Verursachst Du aber VORSÄTZLICH (d.h. mit Wissen und Wollen) einen Schaden, übernimmt den keine Versicherung. Bei der von Dir beschriebenen Schlägerei hast Du sicherlich nicht aus Versehen jemanden geschlagen und ihn dadurch verletzt. Als Du Dich geschlagen hast, wusstest Du, was passieren kann. Damit hast Du mindestens "bedingt vorsätzlich" einen Schaden herbeigeführt. Für diesen Schaden wirst Du höchstwahrscheinlich aufkommen müssen (ggf. mit anderen zusammen). Wie hoch der ist, kann hier niemand abschätzen, da sicherlich ein gewisses Mitverschulden Deines Gegners in Betracht kommt und die Ursachen der Schlägerei auch noch wichtig sind ("Notwehr"?). Neben den reinen Behandlungskosten können noch weitere hinzukommen (Fahrkosten, Verdienstausfall, beschädigte Kleidung usw.). Die AOK will sicherlich nur die Behandlungskosten erstattet haben, es können aber noch weitere Geschädigte hinzukommen, die ebenfalls Kosten durch diese Schlägerei hatten.
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Hallo,
wie heißt die Frage, die mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden soll?
Warst du selber auch verletzt und in ärztlicher Behandlung? Bist du auch bei der AOK versichert?
War die Schlägerei in der Schule bzw. auf dem Schulweg?
Gruß
RHW
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wenn du nein ankreuzt wird die AOK dich verklagen! Zahlen mußt du so oder so. Wenn Schäden bleiben zahlst du dein ganzes Leben lang
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die Krankenkasse will wissen wer den schaden verursacht hat um sich die kosten (behandlungskosten) vom verursacher zu holen bist du der verletzte oder der jenige der einen anderen verletzt hat
Kommentar von SerokSerok 26.12.2012ich bin der verursacher aber wie teuer wird das? ich meine so große behandlungskosten sind doch nicht da? ich bin versichert..
Kommentar von MismidMismid 26.12.2012naja alleine ein Krankenhausaufenthalt kostet schon mehrere Tausend EUR wenn nichts gemacht wird. Sollten Schäden bleiben kann es auch in die Millionen gehen
Kommentar von SerokSerok 26.12.2012ich bin versichert wie kann das denn sein?
Kommentar von joerdjoerd 26.12.2012mehrere Tausend auf keinen Fall :)
kenn einen Fall, da waren es zwei Tage KH, kosten 1.500 Euro...
mehrere Tausend da müßten schon RTW/ Notarzt und sowas im Einsatz sein
Kommentar von MismidMismid 26.12.2012wie versichert? Krankenversichert oder Haftpflicht? Bei der Haftpflicht ist mutwilliges Handeln aber nicht versichert!
Kommentar von joerdjoerd 26.12.2012sowas übernimmt die Haftpflicht, ob mutwillig oder nicht :) das prüfen die ja
Kommentar von MismidMismid 26.12.2012die verlangen bei mutwilligen Schäden aber das Geld zurück! Wenn jemand absichtlich ein Auto kaputt schlägt zahlt eine Haftpflicht auch nicht!
Kommentar von joerdjoerd 26.12.2012naja, ich schreib hier aus Erfahrung ;)
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meißtens wollen die nur Deine Haftpflichversicherungsnummer oder die deiner Eltern....
solltest das nicht haben mußt du einen Bericht abgeben.
scheint so zu sein, dass der Junge in ärztlicher Behandlung bzw Krankenhaus war, somit erhebt seine krankenkasse den Anspruch gegen Dich.
Antworte denen, denn sie sind auch verfugt es Dir privat in Rechnung zu stellen
Kommentar von SerokSerok 26.12.2012wie teuer kann des sein? ich mein welche ärztlichen behandlungen sind denn vorgekommen? mir fällt soweit nur eine narkose ein.
Kommentar von joerdjoerd 26.12.2012wieso denn Narkose?
eine stinknormale untersuchung reicht schon aus.
Er war beim Arzt, die fragen nach was passiert ist und geben einen Bericht an die Kasse ab, Die Kasse prüft dann ob sie das Geld von Dir / Haftpflichtversicherung bekommen können....
100 Euro wirds definitiv nicht kosten
Kommentar von SerokSerok 26.12.2012wie teuer denn?
Kommentar von joerdjoerd 26.12.2012ich kann leider nicht meine Kugel erfragen, die ist im moment kaputt...
kenne aber zwei solcher Fälle... beim einen wars 1500 Euro zahlte aber die Versicherung.. beim anderen warns 18-000 Euro u muß Privat gezahlt werden
Kommentar von SerokSerok 26.12.2012tut mir leid, aber du hilfst mir. ich meine 1 tag krankenhaus. wie teuer wird das ungefähr sein? ich bin 16 jahre ich kann sowas nicht bezahlen
Kommentar von joerdjoerd 26.12.2012Deine Eltern haben bestimmt eine Haftpflicht... also lass die sich drum kümmern....
Kommentar von joerdjoerd 26.12.2012schließlich sind sie Deine Erziehungsberechtigten
Kommentar von MismidMismid 26.12.2012die Schulden behälst du solange bis sie zurückgezahlt sind. Normal bis du genig verdienst, inkl. Zinsen
Kommentar von joerdjoerd 26.12.2012man sieht Mismid, Du hast keine Ahnung von der Materie.. es geht hier nicht um Schmerzensgeld
Kommentar von SerokSerok 26.12.2012ich bin total verwirrt, muss ich alles alleine zahlen? ich bin ja schließlich nicht so einer der das bezahlen den eltern überlässt, ich kann selber für mich sorgen. aber übernehme ich wirklich alles?
Kommentar von MismidMismid 26.12.2012wer sonst?
Kommentar von joerdjoerd 26.12.2012Nein, gib das Schreibe Deinen Eltern. Die haben eine Haftpflichversicherung, diese Nummer geben Sie an und Du Deinen Bericht. Einschicken und abwarten. Auch Deine Eltern zahlen da keinen cent wenns auf Versicherung geht. Ansonsten wirst Du wieder was von AOK hören
Kommentar von SerokSerok 26.12.2012danke joerd :)))))
Kommentar von Karl10Karl10 26.12.2012Sofern die Versicherung der Eltern überhaupt zahlt (beachte: den Eltern muss eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht bei der Betreuung/Erziehung ihres Kindes unterstellt und bewiesen werden), wird sich danach die Versicherung an Dich wenden, denn Du hast ja dafür gesorgt, dass die Versicherung einen Schaden erleidet.
Wie Du siehst, ist das für Dich nicht so einfach. Jeder, der aus Deinem Handeln einen finanziellen Verlust erleidet (und das sind auch Versicherungen), kann sich an Dich wenden und Dich auf Deine Schadensersatzpflicht (siehe § 823 BGB) hinweisen. Die Pflicht besteht so lange fort, bis sie verjährt ist. Und das kann dauern...
verklagen nicht.. stellen nur eine Rechnung in Privat...
wenn er mit ja ankreuzt! Wenn er mit nein ankreutzt müssen sie ihn verklagen, da sie ja sonst ihr Geld nicht bekommen!
nein :)