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Schadensersatz u. Schmerzensgeld v. Vermieter wg. Verletzung durch zersplitterte Glasduschtür?

gefragt von BorrmannBorrmann am 30.09.2009 um 11:53 Uhr

Folgender Fall: Mieter rügt mehrfach die Schwergängigkeit der Ganzglastür seiner Dusche beim Vermieter. Der nimmt das zur Kenntnis und vertröstet. Nach mind. 8 Wochen ist noch immer nichts passiert, der Vermieter fährt für 14 Tage in Urlaub. Währenddessen zersplittert die Glastür beim Verlassen der Dusche in zigtausend Teile und verletzt den Mieter erheblich an beiden Händen. Die tiefen Schnittwunden mussten mit insgesamt 25 Stichen im Krankenhaus genäht werden. Folge: mindestens 14 Tage Arbeitsunfähigkeit des angestellten Handwerkes, deshalb erhebliche Probleme in seinem Betrieb wg. Personalknappheit, zudem Ausfall des Nebenverdienstes des Geschädigten als Fußballer. Frage: Kann der Mieter beim Vermieter Schadensersatz wg. des Verdienstausfalles und Schmerzensgeld geltend machen und - wenn ja - auf welcher Rechtsgrundlage? Kann sich der Arbeitgeber die von ihm zu leistende Lohnfortzahlung beim Vermieter holen - und wenn ja - wie? Wäre für hilfreiche Antworten echt dankbar, da sich der Geschädigte im Moment keinen Rechtsanwalt leisten kann.


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anonym
beantwortet von anjanni am 30. September 2009 11:55
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Hilfreichste Antwort

Wurde die Schwergängigkeit der Duschtür schriftlich mitgeteilt? Wurde eine Frist gesetzt?

Der Vermieter ist für die Instandhaltung verantwortlich - aber nur, wenn er über Mängel (nachweislich) Bescheid weiß, kann er handeln.

Das wirkt sich dann auch erheblich auf Haftungsfragen aus, bei denen dann auch noch der sachgerechte Gebrauch der Sachen zum Tragen kommt. Eher schlechte Karten für den Mieter...

Ein Anwalt wäre trotzdem anzuraten. Notfalls hilft ein Beratungsschein vom Amtsgericht.

Kommentar von parisien am 30. September 2009 12:10

die antwort ist ok. ich sehe auch kaum chancen vor gericht recht zu bekommen.

Kommentar von anjanni am 30. September 2009 12:10

zumal der Mieter ja gewußt hat, daß die Tür klemmt

Mietminderung wegen Nichtbenutzbarkeit wäre angebracht gewesen

Kommentar von C3a2c4fdcd2dd7dbecab8571604787c5smallBorrmann am 30. September 2009 13:21

Mietmangel wurde unter Zeugen mitgeteilt, Vermieter hat auch zunächst reagiert, schiebt aber die "Nichterledigung" seit Wochen auf die ausführende Firma. Eine schriftliche Frist wurde nicht gesetzt.

Kommentar von anjanni am 30. September 2009 15:22

Na ja - aber auch dann bleibt noch die Frage, ob die Duschtür unter Kenntnis des Mangels angemessen benutzt wurde.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 30. September 2009 12:00
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Um noch eine zweite Meinung zu präsentieren: Ich sehe es im wesentlichen wie Saarland60. Es ist hier die Frage, ob man vor Gericht ein Fremdverschulden durch den Vermieter nachweisen könnte. Letztlich würde ein solches Verfahren ein erhebliches Prozessrisiko tragen, da es jede Menge Beweisfragen gibt, die nicht ohne weiters nachgewiesen werden können. Mindestens wäre wohl ein Gutachten darüber nötig, welches belegt, dass der Mieter die Tür sachgemäß bedient hat und ihn damit kein Verschulden an den Verletzungen trifft. Da sich der Geschädigkte einen Rechtsanwalt niht leisten kann, würde ich von einer gerichtlichen Geltendmachung angesichts des Prozessrisikos eher abraten.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 30. September 2009 11:55
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Schadensersatzforderungen setzen einen zweifelsfrei nachweisbaren Zusammenhang zwischen Verletzung und Materialmangel voraus, dazwischen steht noch der sachgemäße Gebrauch.

Ich sehe da nicht die Spur einer Chance.


anonym
beantwortet von wurzeldackel am 30. September 2009 11:56
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er soll mal beim mieterverein nachfragen, die können ihn auch auskunft geben wie er sich verhalten soll,viel glück...-)

Kommentar von parisien am 30. September 2009 12:05

ich liebe diese antworten-

Kommentar von Padri am 1. Oktober 2009 09:40

Ich auch. ;-)

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 1. Oktober 2009 11:25

Bin dabei ;-)


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 30. September 2009 11:56
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eher nicht....


moon73
beantwortet von moon73 am 30. September 2009 11:58
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Der Geschädigte kann sich einen Rechtsanwalt leisten und den sollte er sich auch unbedingt nehmen und gegen den Vermieter klagen. Und zwar über den Rechtsanwalt Beratungshilfe beantragen, die bekommt jeder mit geringem Einkommen.

Auf jeden Fall Schadensersatzansprüche beim Vermieter geltend machen, dieser könnte den Schaden über seine Berufshaftpflichversicherung abwickeln...


anonym
beantwortet von xyz098 am 30. September 2009 12:05
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Es ist hier die Frage, ob die Zersplitterung tatsächlich durch die Schwergängigkeit der Tür ausgelöst wurde. Das wird schwierig werden. Und wenn nicht - Du wirst es wissen, - warum dann auch ?Letztendlich kommt die die "Schmier teurer wie die Fisch"


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 30. September 2009 12:41
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Wenn man weiß, dass eine Sache in ihrem Gebrauch gefährlich ist, dann hat man sich einen Schaden selber zuzuschreiben. Sie hätten ja nach vorheriger Ankündigung im Hotel duschen und dem Vermieter die daraus resultierenden Kosten aufgeben können. Im übrigen dürften Sie als kopfballstarker Fußballer Selbstverstümmelungen leichter hinnehmen!

Kommentar von C3a2c4fdcd2dd7dbecab8571604787c5smallBorrmann am 30. September 2009 13:31

grau ist alle Theorie...


albatros
beantwortet von albatros am 30. September 2009 23:02
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Was ist denn das für ein Konstrukt? Wie ist es logisch möglich, dass die Tür während des Urlaubs, also in Abwesenheit des Mieters, zersplittert und den Mieter verletzt? Außerdem ist das Glas in der Regel synthetisch, zumindest Sicherheitsglas welches nicht splittert. Da hast du dir was ausgedacht was hinten und vorne nicht stimmt und unnötigerweise Antworten provoziert. Das ist gewiss keine gute Frage sondern schlichtweg eine Provokation!

Kommentar von Padri am 1. Oktober 2009 09:42

Der Vermieter war in Urlaub. ;-) Dass Glas von Duschtüren in tausend Splitter zerspringt, kann ich mir auch nicht recht vorstellen.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 1. Oktober 2009 11:27

Ich frage mich auch schon, wie das möglich sein soll. Vor allen Dingen, weil die Tür "schwer gängig" ist. Das heißt doch in meinen Augen man braucht mehr Kraft um sie auf- und zuzuschieben. Aber deshalb zersplittert sie doch nicht (mal ganz abgesehen vom Material einer Duschtür). ??

Kommentar von C3a2c4fdcd2dd7dbecab8571604787c5smallBorrmann am 7. Oktober 2009 14:33

@ aschaub: Schwergängig war die GANZGLASTÜR, weil wohl irgendwas am Scharnier geklemmt hat. Beim Crash ist dann folgendes passiert: Die Glastür ist aus dem oberen Scharnier gebrochen, dabei hat die Tür während des Öffnungsvorganges mit ihrem unteren Rand auf dem Fliesenboden aufgesetzt, dadurch ist die Tür von unten nach oben zersplittert (in sich zusammengebrochen), die obere Hälfte ist mit ihrem ganzen Gewicht dem Mieter, der ja in dem Moment beide Hände an der Tür hatte, auf selbige gefallen und dabei ebenfalls zersplittert. Ist vielleicht nicht ganz einfach vorstellbar, war aber so.

Kommentar von C3a2c4fdcd2dd7dbecab8571604787c5smallBorrmann am 7. Oktober 2009 14:21

@ Padri: Zur Erklärung: Bei der Duschtür handelte es sich um sog. Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) und nicht um Verbundsicherheitsglas (VSG), bei dem - wie der Name schon sagt - der Verbund zwischen einer Folie und Glas ein Zersplittern in viele Teile verhindert. Die meisten Auto-Frontscheiben sind heutzutage aus VSG. Beim Einscheiben-Sicherheitsglas ist das Zersplittern in tausende kleiner Teile gewollt, um zu vermeiden, dass ansonsten große scharfkantige oder spitze Glasteile zu Verletzungen führen (wie z.B. bei normalem Fensterglas). Im vorliegenden Fall hat das wahrscheinlich dazu beigetragen, dass nicht noch schwerere Verletzungen entstanden sind.

Kommentar von C3a2c4fdcd2dd7dbecab8571604787c5smallBorrmann am 7. Oktober 2009 14:07

@ albatros: ...Oh Herr, wirf Hirn vom Himmel. Wer lesen (und verstehen) kann, ist wie immer im Vorteil. Wer den Sachverhalt nicht kapiert und auch sonst keine Ahnung hat von Sicherheitsgläsern, sollte sich lieber etwas bedeckt halten mit solch haltlosen Vorwürfen, sonst fällt er noch beim Zu-weit-aus-dem-Fenster lehnen aus demselben.


anonym
beantwortet von Padri am 1. Oktober 2009 09:44
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@albatros: In Urlaub war der Vermieter. ;-) Dass eine Duschtür in tausend Glassplitter zerspringt, wage ich jedoch auch zu bezweifeln. Und interessant ist auch der entgangene Nebenverdienst als Fußballer.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 1. Oktober 2009 11:28

;-)) Ob der Arbeitgeber von dem Zweitjob weiß?

Kommentar von C3a2c4fdcd2dd7dbecab8571604787c5smallBorrmann am 7. Oktober 2009 14:37

Er weiß es und unterstützt das sogar...!

Kommentar von C3a2c4fdcd2dd7dbecab8571604787c5smallBorrmann am 7. Oktober 2009 14:37

Wieso soll man als Fußballer keinen Nebenverdienst haben, wenn man zu den Leistungsträgern einer Oberligamannschaft zählt...?

Kommentar von C3a2c4fdcd2dd7dbecab8571604787c5smallBorrmann am 7. Oktober 2009 14:39

Wieso soll man als Leistungsträger einer Oberligamannschaft mit Fußball keinen Nebenverdienst haben...?


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