Frage von AskTheRiddler 28.08.2012

Schadensersatz bei Gebrauchtwagenkauf?

  • Antwort von DerCAM 28.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bist du Verbraucher (also privater Kaeufer) und laeuft die Finanzierung ueber den Haendler oder wurde von diesem vermittelt? Dann kannst du vom Finanzierungsvertrag innerhalb von 14 Tagen zuruecktreten und der mit diesem verbundene Kaufvertrag wird dadurch ebenfalls unwirksam.

  • Antwort von febrezze 28.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    wenns nachweislich ein unfallwagen ist und der händler dich nicht drauf aufmerksamgemacht hat dann ist das betrug und du kannst dein geld zurück verlangen. was den kratzer angeht : dich macht es nicht stutzig wenn ein aufkleber über die ganze seite geklebt ist ?

  • Antwort von bruno75015 28.08.2012

    Gewährleistung steht für die Funktion des Autos. Kratzer etc. kann man beim kauf sehen und wenn er einen aufmerksam macht, sieht es schlecht aus. Bei Unfallschäden ist es so, daß nur große Schäden angegeben werden müsssen. DAzu gibt es auch Urteile. Wer mal den Kotflügel oder die Tür gewechselt hat, hat ja nun keinen Schaden mehr. Wer 3 kg Spachtelmasse in der Tür hat, das ist dann ein Mangel, oder ein verzogener Rahmen, der mal auf der Richtbank war.

  • Antwort von gerd1011 28.08.2012

    der Kratzer dürfte Dein Problem sein, da Du diesen auch schon vor dem Kauf sehen hättest können. Und bei der Tür ist es abhängig ,ob das Auto Dir unfallfrei verkauft wurde.

  • Antwort von Knarff 28.08.2012

    Ein Austausch der Fahrertür deutet nicht unbedingt auf einen Unfall hin; das macht man auch beispielsweise bei Rost.

    Ansonsten den Händler darauf hinweisen, sofern diese Fehler nicht im Kaufvertrag als bekannt gegeben sind (sind sie ja sicher nicht) und Nachbesserung verlangen. Übliche Frist: zwei Wochen.

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