Schadensersatz bei Gebrauchtwagenkauf?
Hallo, ich habe letzte Woche einen Gebrauchtwagen bei einem Händler auf Finanzierung gekauft. Dieser hat mir ein Jahr gewährleistung gegeben. Auf dem Heimweg habe ich festgestellt, dass der Lüftungsregler nicht funktioniert, also angerufen und wird heute sofort beseitigt. Kurze Zeit später ist mir aber aufgefallen das ein Kratzer, auf den mich der Händler vorher aufmerksam gemacht hat, weiter geht als man sehen kann, da der Rest des Kratzers mit einem Aufkleber verdeckt wird. Der Kratzer ist vermutlich durch Vandalismus entstanden, sprich Schlüssel von vorne bis hinten über die gesamte Seite des Autos gekratzt, nachher mit einem Aufkleber verdeckt. Außerdem hat ein Freund der Karosseriebau-Meister ist, beim anschauen des Autos festgestellt, dass die Fahrertür bereits ausgetauscht wurde, ein Unfall o.ä wurde mir aber nicht gesagt. Meine Frage ist jetzt, wie kann ich damit heute umgehen wenn ich beim Händler vorfahre? Welche Möglichkeiten der Schadensregulierung habe ich? Vielen Dank für die Hilfe!
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Bist du Verbraucher (also privater Kaeufer) und laeuft die Finanzierung ueber den Haendler oder wurde von diesem vermittelt? Dann kannst du vom Finanzierungsvertrag innerhalb von 14 Tagen zuruecktreten und der mit diesem verbundene Kaufvertrag wird dadurch ebenfalls unwirksam.
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wenns nachweislich ein unfallwagen ist und der händler dich nicht drauf aufmerksamgemacht hat dann ist das betrug und du kannst dein geld zurück verlangen. was den kratzer angeht : dich macht es nicht stutzig wenn ein aufkleber über die ganze seite geklebt ist ?
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Gewährleistung steht für die Funktion des Autos. Kratzer etc. kann man beim kauf sehen und wenn er einen aufmerksam macht, sieht es schlecht aus. Bei Unfallschäden ist es so, daß nur große Schäden angegeben werden müsssen. DAzu gibt es auch Urteile. Wer mal den Kotflügel oder die Tür gewechselt hat, hat ja nun keinen Schaden mehr. Wer 3 kg Spachtelmasse in der Tür hat, das ist dann ein Mangel, oder ein verzogener Rahmen, der mal auf der Richtbank war.
Kommentar von AskTheRiddler 28.08.2012ja, aber wenn der Kratzer doch verdeckt wurde? ich kann ja schlecht die aufkleber abmachen und drunter gucken. Will halt nur gerne wissen ob man sich da mit dem Händler irgendwie einigen kann, also was für Chancen ich mit welchen Argumenten hätte.
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der Kratzer dürfte Dein Problem sein, da Du diesen auch schon vor dem Kauf sehen hättest können. Und bei der Tür ist es abhängig ,ob das Auto Dir unfallfrei verkauft wurde.
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Ein Austausch der Fahrertür deutet nicht unbedingt auf einen Unfall hin; das macht man auch beispielsweise bei Rost.
Ansonsten den Händler darauf hinweisen, sofern diese Fehler nicht im Kaufvertrag als bekannt gegeben sind (sind sie ja sicher nicht) und Nachbesserung verlangen. Übliche Frist: zwei Wochen.
Nein da der Aufkleber zum einen auf beiden Seiten identisch ist, und wie gewollt aussieht. Also blaues Auto, darauf ein weißer länglicher geschwungener Aufkleber.
naja gewollt war er ja ;) ne dann hätte ich mir auch keine großen gedanken drüber gemacht dachte der wär nur auf einer seite