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'Schadensersatz' bei Einbruchs-Diebstahl...

gefragt von FallingHero am 30.10.2009 um 21:44 Uhr

Folgende Situation...ich besitze eine sehr große CD-Sammlung von mehr als 260 Exemplaren...einmal angenommen, bei mir wird eingebrochen..u. die gesamte sammlung Verschwindet...die Quittungen habe ich natürlich net alle, bzw. fast keine aufgehoben...bekomme ich dennoch schadens-ersatz, wie hoch wird dieser sein?...

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Diebstahl x 680 Kriminalität x 102 wertgegenstände x 7

anonym
beantwortet von Homwer am 30. Oktober 2009 21:45
1x
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schadensersatz bekommst du von jemandem der dir einen schaden zufügt. Was du meinst ist ne diebstahl versicherung. z.B. aus der hausrat falls man das abgeschlossen hat. und dann gibts geld bis zu dem und dem wert. steht in der police. Einfach mal nen Bild von der sammlung machen hilft ungemein.

Kommentar von FallingHero am 30. Oktober 2009 21:48

genau, ich rede von Diebstahl-Versicherung...;)


Emily28
beantwortet von Emily28 am 23. November 2009 12:32
0x
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Hallo FallingHero,

also an deiner Stelle würde ich mir eher Gedanken darüber machen, meine Wohnung abzusichern. Weil auch wenn du das Geld für deine CD-Sammlung von der Versicherung erstattet bekommst, ändert das nichts an der Tatsache, dass fremde Leute in der Wohnung deine Privatsachen durchwühlt haben.

Schau doch einfach mal auf diese Webseite und lass dich telefonisch beraten.. (http://www.expert-security.de/Funk-Alarmanlagen/ABUS-Secvest-2WAY/2WAY-Kompletts...)

Grüße Emily



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