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Schadensansprüche bei schlechtem Zahnersatz?

gefragt von pepe33pepe33 am 29.01.2009 um 11:39 Uhr

Hallo, ich habe vor 3-4 Monaten eine Brücke/Kronen über 3 Zähne bekommen. Der eine Zahn ist jedoch seitdem sehr Kälte-/Hitzeempfindlich und schmerzt oft schon bei kleinstem Temperaturunterschied.
Bei meiner ersten Reklamation beim Zahnarzt sagte dieser, das liege an den z.Z. noch frei liegenden Zahnhälsen, die sind vom Einbau noch empfindlich und er hat sie mit einem Mittel behandelt.
Nun sind aber 3 weitere Monate vergangen und diese Überempfindlichkeit ist immer noch da. Ist echt übel!

Ich habe über 800,- Euronen dazubezahlt. Wenn jetzt bei einer Reparatur oder Nachbehandlung ein neues Zahnersatzteil gefertigt werdenmuss oder zur Zahnbehandlung die Brücke zerstört wird und neu muss. Muss ich dann nochmal zubezahlen??? Gibt es da Garantieansprücke oder Ähnliches?

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Zahnarzt x 1.101 Garantie x 940 Haftung x 325 Zahnersatz x 173 Patientenrecht x 12 Ärzterecht x 2

anonym
beantwortet von Cubaner am 1. Februar 2009 03:13
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Als erstes ist festzustellen, dass die Entschuldigung Deines Zahnarztes kompletter Schwachsinn ist. Wenn nach Eingliedern von Kronen oder Brücken die Zahnhälse freiliegen, war die Arbeit Murks. Die sich daraus ergebenden Probleme werden nie aufhören.

Die Gewährleistungsfrist beträgt auch bei Zahnbehandlungen 2 Jahre. Zunächst solltest Du zu Deiner Krankenkasse gehen und ein Gutachterverfahren verlangen. Das muss man gelegentlich mit etwas Nachdruck betreiben, da nicht alle Krankenkassenmitarbeiter wirklich motiviert sind. Du solltest Dir von diesem Verfahren aber nicht zu viel versprechen. Die Gutachter sind nämlich ganz normale Zahnärzte aus der näheren Umgebung, und da greift häufig das Krähenprinzip.

Wenn Du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist, kannst Du entweder ein Obergutachten (Ersatzkassen wie Barmer, DAK, Techniker u. a.) verlangen oder den Prothetik-Einigungsausschuss (AOK, BKK, IKK usw.) anrufen.

Wenn auch diese Verfahren nicht zu Deiner Zufriedenheit ausgehen, bleibt nur der Weg zum Gericht, und da ist man wie auf hoher See in Gottes Hand. D. h. eine Einigung vor einem Prozess spart Zeit, Geld und Nerven.

Kommentar von Simple_avatar4smallpepe33 am 1. Februar 2009 11:41

Vielen Dank für die ausfürliche Antwort!


buffyka
beantwortet von buffyka am 29. Januar 2009 11:44
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Ich würde mich zuerst mal an meine Krankenkasse wenden, denn die hat sicher auch einen Teil der Kosten bezahlt. Ich denke, daß die Dich dann zu einem Gutachter schicken. Toi, Toi, Toi Gruß Rainer


anonym
beantwortet von Janni1979 am 29. Januar 2009 11:43
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Ja du hast auf sowas auch "Garantie" steht auf einem Brief meiner Kasse ( AOK )

Sie haben nach der Eingliederung des Zahnersatzes zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Mängelbeseitigung. Diese darf jedoch nur durch die Zahnarztpraxis durchgeführt werden, die den Zahnersatz eingegliedert hat.

Das steht so bei mir


anonym
beantwortet von Buitink am 29. Januar 2009 11:43
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Normalerweise musst Du die anfallenden Kosten zur Korrektur einer Behandlung nicht bezahlen. Das stand in meinem Kosten- und Heilplan, den Du evtl. auch bekommen und unterschrieben hast. Wenn ds Ergebnis der ersten Behandlung nicht entsprechend gut sein sollte und Du Probleme hast, müssen die Kosten der Folgebehandlungen nicht von Dir gezahlt werden.


Wolkenheim
beantwortet von Wolkenheim am 29. Januar 2009 11:41
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Hallo, klar, DU kannst zur Krankenkasse gehen und die können Dir dann einen Gutachter geben,aber mal im Ernst,ich habe es getestet und der Spruch,eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus ....naja hier traf er zu.....war alles nur meine Schuld und nix is mit neuen Zähnen^^

Kommentar von vorsichtbissig am 26. Oktober 2009 15:08

beim verschulden durch den arzt muss dieser auch für den schaden aufkommen! und wenn das nicht sein sollte dann denk doch mal über ein kredit nach!! http://www.zahnbehandlung-finanzierungshilfe.testsieger-bon-kredit.de/


anonym
beantwortet von Magnificent am 5. Februar 2009 18:30
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Hallo! Es sollte festgestellt werden, was die tatsächliche Ursache dieser Überempfindlichkeit ist. Gehen wir davon aus, dass der Zahnarzt wirklich ganz sauber gearbeitet hat und die Kronen gut und randdicht abschließen, ist es nicht auszuschließen, dass es postoperativ zu den von Ihnen beschriebenen Problemen kommt. Dabei kommt das Problem nämlich von "innen", dh vom Zahnnerv, der postoperativ entzündlich reagiert. Auch bei sauberer, lege artis durchgeführter Behandlung nach allen Regeln der Kunst ist eine Pulpitis nach Zahnüberkronung nicht auszuschließen und insofern kein Behandlungsfehler, die Entzündung muss nur durch Ihren Behandler erkannt werden. Eine extreme Temperatursensibilität kann eben Ausdruck einer solchen Zahnnerventzündung sein. Dieser ist dann mit einer Wurzelkanalbehandlung zu begegnen. Über ein Gutachten wird nur festgestellt, ob die Behandlung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, also ob die Kronen gut abschließen etc.

Kommentar von Simple_avatar4smallpepe33 am 5. Februar 2009 21:30

Hallo, danke für die ausführliche Antwort. Vor der Behandlung hatte ich an einem der 2 zur Brücke gehörenden Zähnen eine Entzündung, die Wurzelbehandelt wurde. Der Schmerz durch diese Überempfindlichkeit des anderen Zahnes trat erst nach dem Einsetzen der neuen Brücke auf. Die alte Brücke war 20 Jahre und supergut. Nur die Zahnentzündung hat sie zerstört, da sie entfernt werden musste. Doch die neue Brücke passte schon beim ersten Versuch nicht, dann beim 2. Versuch so mit Ach und Krach. Ich gehe von einem Behandlungsfehler aus, denn der Schmerz ist immer noch da.

Kommentar von Magnificent am 5. Februar 2009 22:55

Vermutlich muss der zweite zur Brücke gehörende Zahn ebenfalls wurzelkanalbehandlet werden. Auf jeden Fall gute Besserung!


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