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Schadenfreiheitsrabatt für Zweitwagen nach Scheidung nutzen?

gefragt von meredith44 am 22.01.2009 um 13:38 Uhr

Ich habe mich letztes Jahr von meinem Mann scheiden lassen. Mit seinem Zweitwagen bin ich viele Jahre unfallfrei gefahren. Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt auch nach unserer Scheidung nutzen?


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curafe
beantwortet von curafe am 22. Januar 2009 13:40
1x
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wenn ihm dir dein ex überlässt....schau mal in den agb's der gsellschaft nach..... bei vielen ist das nicht der fall


anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 22. Januar 2009 13:41
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den rabat bekommst du doch nicht wegen einer ehe oder eines zweitwagens, sondern wie der name schon sagt: wegen schadensfreiheit.


Aemmie
beantwortet von Aemmie am 22. Januar 2009 13:47
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Wichtig, auf wen wurde das Auto zugelassen! Wenn auf Deinen Ex-Mann, dann kannst Du einen Antrag bei der zuständigen Gesellschaft stellen auf SF-Übertragung. Auch hier gibt es eine Abstufung. Zum Beispiel kann der Opa an seinem Enkel seinen SF-Rabatt übertragen. Jedoch werden dem Enkel nicht die vollen SF-Rabatte übertragen, sondern nur einen Teil. Begründung: ein junger Mensch kann nicht über soviel Erfahrung verfügen wie der Opa. Denn noch läßt es sich für den Enkel rechnen.

In Deinem Fall mußt Du nur nachweisen, wie lange Du im Besitz der Fahrerlaubnis bist. Vom Ex eine Einverständniserklärung und dann könnte durch aus die Möglichkeit bestehen, dass man Dir die Vollen überträgt.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 22. Januar 2009 13:54
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Auf Antrag und mit Zustimmung des bisherigen SF-Rabattinhabers kann er übertragen werden. Also zügig drum kümmern. Irgenswann geht das nicht mehr (siehe AGB´s der Gesellschaft).


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