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Schadenersatzpflicht für Briefträger auf Privatgrundstück

gefragt von anna1lena am 08.04.2009 um 15:08 Uhr

bin ich schadenersatzpflichtig, wenn sich der Briefträger auf meinem Grundstück verletzt, weil er den Fußweg zum Briefkasten nicht benutzt, sondern quer über mein Privatgrundstück (hier die Hofeinfahrt für PKW) geht und sich dort verletzt wo er nichts zu suchen hat?


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anonym
beantwortet von Sherlock am 8. April 2009 15:12
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Wohl kaum, wenn er nicht den Weg benutzt.

Ausser, der Weg war nicht offensichtlich als solcher zu erkennen oder nicht passierbar und die Alternative war nicht offensichtlich als ungeeignet erkennbar.

Hängt halt alles von der Lokalität ab, daher ist eine spontane Aussage eher mit Vorsicht zu geniessen.


anonym
beantwortet von migrowe am 8. April 2009 15:12
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Grundsätzlich haftet der Gebäudeeigentümer für Sach- und Personenschäden Dritter aus der Gefährdung. (vergl. BGB § 823). Melde den Schaden der zuständigen Haftpflichtversicherung.

Kommentar von Sherlock am 8. April 2009 15:15

Dies aber sicher nicht, wenn die Person einen offensichtlich nicht dafür gedachten "Schleichweg" benutzt. Da könnte ja jeder kommen und über meine Beete im Vorgarten rennen und sich hinterher über zerissene Klamotten und Schürfwunden beklagen, die er durch meine Rosen erlitten hat.

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 15:25

Lies mal das ERSTE Wort meiner Antwort und dann den § - "da werden Sie geholfen!"

Kommentar von anna1lena am 8. April 2009 15:41

also bin ich grundsätzlich immer Schuld, weil der sich auf meinem Grundstück befunden hat, aber wie soll ich nach 9 Wochen nachweisen ob der Unfall überhaupt hier stattfand, er hat sich ja nicht gemeldet, sondern nur eine Rechnung schicken lassen


anonym
beantwortet von Tiermetzger am 8. April 2009 15:09
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Wen kümmert so ein kleiner Briefträger ?
Lach ihn aus wen ner sich verletzt und jag ihn vom Hof !
Du haftest natürlich nicht.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 8. April 2009 15:12
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dafür kommt deine privathaftpflicht auf.


anonym
beantwortet von Lissa am 8. April 2009 15:12
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Was ist denn passiert?

Einen solchen Fall würde ich meiner Haftpflichtversicherung melden und deren Anwälte mit der Versicherung des Postboten streiten lassen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 8. April 2009 15:13
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Wenn er sich einer vermeibaren Gefahr unbefugt aussetzt, dann ist das seine Sache. Greift ihn aber Dein Hund irgendwo auf dem Gelände an, dann bist Du allein Schuld und haftbar! Also wenn er ohne Hundeeinwirkung in Deinen Garternteich fällt, dann muss er selber schwimmen. Stellt die Hofeinfahrt einen für ihn gangbaren und kurzen Weg dar, dann mußt Du für die Sicherheit dieses Weges sorgen.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 8. April 2009 15:16
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Warum sollte er nicht auf der Hofeinfahrt gehen können? Wenn das kürzer ist, dann ist es doch ganz logisch, dass er lieber dort geht. Somit wärst Du schadenersatzpflichtig. Kommt ja auch drauf an, wie er sich verletzt hat.


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