bin ich schadenersatzpflichtig, wenn sich der Briefträger auf meinem Grundstück verletzt, weil er den Fußweg zum Briefkasten nicht benutzt, sondern quer über mein Privatgrundstück (hier die Hofeinfahrt für PKW) geht und sich dort verletzt wo er nichts zu suchen hat?
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Wohl kaum, wenn er nicht den Weg benutzt.
Ausser, der Weg war nicht offensichtlich als solcher zu erkennen oder nicht passierbar und die Alternative war nicht offensichtlich als ungeeignet erkennbar.
Hängt halt alles von der Lokalität ab, daher ist eine spontane Aussage eher mit Vorsicht zu geniessen.
Grundsätzlich haftet der Gebäudeeigentümer für Sach- und Personenschäden Dritter aus der Gefährdung. (vergl. BGB § 823). Melde den Schaden der zuständigen Haftpflichtversicherung.
Dies aber sicher nicht, wenn die Person einen offensichtlich nicht dafür gedachten "Schleichweg" benutzt. Da könnte ja jeder kommen und über meine Beete im Vorgarten rennen und sich hinterher über zerissene Klamotten und Schürfwunden beklagen, die er durch meine Rosen erlitten hat.
Lies mal das ERSTE Wort meiner Antwort und dann den § - "da werden Sie geholfen!"
also bin ich grundsätzlich immer Schuld, weil der sich auf meinem Grundstück befunden hat, aber wie soll ich nach 9 Wochen nachweisen ob der Unfall überhaupt hier stattfand, er hat sich ja nicht gemeldet, sondern nur eine Rechnung schicken lassen
Wen kümmert so ein kleiner Briefträger ?
Lach ihn aus wen ner sich verletzt und jag ihn vom Hof !
Du haftest natürlich nicht.
Was ist denn passiert?
Einen solchen Fall würde ich meiner Haftpflichtversicherung melden und deren Anwälte mit der Versicherung des Postboten streiten lassen.

Wenn er sich einer vermeibaren Gefahr unbefugt aussetzt, dann ist das seine Sache. Greift ihn aber Dein Hund irgendwo auf dem Gelände an, dann bist Du allein Schuld und haftbar! Also wenn er ohne Hundeeinwirkung in Deinen Garternteich fällt, dann muss er selber schwimmen. Stellt die Hofeinfahrt einen für ihn gangbaren und kurzen Weg dar, dann mußt Du für die Sicherheit dieses Weges sorgen.
Warum sollte er nicht auf der Hofeinfahrt gehen können? Wenn das kürzer ist, dann ist es doch ganz logisch, dass er lieber dort geht. Somit wärst Du schadenersatzpflichtig. Kommt ja auch drauf an, wie er sich verletzt hat.