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Schadenersatz in bar ohne Mehrwertsteuer?

gefragt von Basejumper am 24.02.2008 um 16:34 Uhr

Ein Freund von mir hatte einen unverschuldeten Unfall und hat in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen. Das würde von der gegnerischen Versicherung auch bezahlt werden. Er möchte aber nun lieber das Geld bekommen und die Versicherung wäre auch damit einverstanden, allerdings ohne die ausgewiesene Mehrwertsteuer, die in dem Fall nicht ganz unerheblich ist, ist das rechtens?

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Finanzen x 23.691 Auto x 23.098 Geld x 22.605 Versicherung x 5.650 Werkstatt x 394 Schadenersatz x 130

andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Februar 2008 16:36
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ja das ist völlig rechtens, denn es wird nur der Geldbetrag ausgezahlt und das erfolgt ohne erbrachte Leistung und somit Netto..

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 24. Februar 2008 16:38

DH.

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 24. Februar 2008 17:22

Völlig richtig. DH!

Allerdings finde ich diese relativ neue Praxis (10 Jahre?) eine ziemliche Frechheit -- da die Versicherung so Geld grundlos spart. Ob man von dem bar erstatteten Geld doch noch irgendetwas reparieren läßt, oder erst einmal abwartet, geht die Versicherung doch eigentlich gar nichts an. Hier haben Winkeladvokaten wieder eine Regel erfunden, die der normale Bürger nicht nachvollziehen kann!


Luise
beantwortet von Luise am 24. Februar 2008 16:35
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Bei Versicherungsschäden wird nie eine Mehrwertsteuer erstattet. Mit dem Steuerberater besprechen, ob man die zurück erhält.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 24. Februar 2008 16:37

Bei der Reparatur an meinem Auto hat die gegnerische Versicherung auch die MWST bezahlt.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 24. Februar 2008 17:01

Richtig Dragon. Nur wenn die Reparatur ausgeführt wird, wird auch die Mehrwertsteuer erstattet. Ansonsten fällt ja auch keine an.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 24. Februar 2008 16:37
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Einem Privatmann gegenüber darf keine Mehrwertsteuer erstattet werden, da dieser nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist!


Starbuck
beantwortet von Starbuck am 24. Februar 2008 16:36
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Nein, das ist Steuerhinterziehung!

Kommentar von 06bfae7f485c331637156f22b5adcda0smallStarbuck am 24. Februar 2008 16:38

Ups, ich glaube, ich habe die Frage falsch verstanden. andreas48 hat wohl recht.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 24. Februar 2008 17:25
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§ 249 BGB legt seit einigen Jahren fest, dass Mehrwertsteuer nur dann als Teil des Schadens zu ersetzen ist, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Erreicht werden sollte damit, die Auszahlung des Schadensersatzes auf Gutachtenbasis oder auf Basis eines Voranschlages bei anschließender Reparatur "schwarz" zu vermeiden. Wird also in einer Werkstatt gegen Rechnung mit MWSt repariert, gibt es die MWSt.

§ 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.


Thyra
beantwortet von Thyra am 24. Februar 2008 21:54
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ja das nun mal so!!! ist mir auch gerade passiert.


Thyra
beantwortet von Thyra am 24. Februar 2008 21:54
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ja das nun mal so!!! ist mir auch gerade passiert.


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