Schadenersatz für Eigentümer einer Wohnung (selbst bezogen) wegen Baulärm des Nachbarn

5 Antworten

.. und da hier bei uns die Mieter solche Verfahren verlieren, wird auch der ET verlieren, fürchte ich. Warum sollte er Sonderrechte bekommen. Zudem ist für Lärmbelastungen des Ordnungsamt bzw. die Polizei doch zuständig. Was sagen denn die dazu?

siehe ggf. keine Minderung! Das Landgericht Gießen lehnte sich damit an eine verbreitete Rechtsprechung, unter anderem des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts, an. Der Bundesgerichtshof stellte insoweit klar, dass diese Frage jeweils „unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu prüfen“ sei. ... und lehnte ebenfalls ab.

Es gibt Regeln. Auch Baulärm unterliegt Regeln, welche sich in der AVV Baulärm finden. Wenn diese Richtwerte der AVV Baulärm überschritten worden sind, kann nicht nur der Mieter eine Mietminderung sondern auch der Eigentümer etwas unternehmen: Er kann Unterlassung verlangen, § 1004 BGB oder, wenn die Voraussetzungen vorliegen, eine Entschädigung nach § 906 BGB.

Da in Deutschland ein Zivilprozess schon heute zwei bis drei Jahre nach Klageerhebung benötigt, brauchen wir unbedingt noch mehr solche Beschwerden.

Denk bitte daran, daß Deine Nachbarn von Dir jedesmal Entschädigungen fordern werden, wenn sonntags bei Dir ein "lärmender" Havarieservice (verstopfte Abwasserleitung?) anrückt oder wenn Dein Staubsauger nach 19:00 Uhr bei offenem Fenster oder auf dem Balkon betätigt wird etc.

Wenn es im Rahmen bleibt nein , Nachtruhe und Sonntags nicht).

Nein, kann man nicht.

Bauarbeiten sind nun mal mit Lärm verbunden.