gibt es dazu schon ein Urteil oder welche Rechte hat der Autobesitzer?
Wenn die Fahrt durch die Waschanlage mit zerborstenen Scheiben endet, muss der Waschanlagenbesitzer nicht nur die Reparaturkosten sondern auch einen Nutzungsausfall des Autos übernehmen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 24 U 111 / 05) entschieden.

Was für ein Schaden? Kommt ja darauf an, was geschehen ist! Teilweise haftet der Waschanlagenbetreiber, jedoch nicht, wenn du zum Beispiel Teilen nicht abmontiert hast oder so!
ne, war die scheibe. danke für die antwort!
normalerweise muss die waschanlage (also der betreiber) für deinen schaden aufkommen, wenn er ihn verschuldet hat. die sind ja auch versichert. es sei denn du hast (grob) fahrlässig gehandelt (z.b. fenster auf gelassen).

Hier gibts auch schon einige nützlich Antworten: http://www.gutefrage.net/frage/muss-waschanlage-schaden-am-auto-trozt-ausgeschlossener-haftung-in-agbs-zahlen

Wenn die Antenne abgebrochen ist bist du selber Schuld. Wenn etwas durch einen Deffekt an der Maschine entstand muss der Betreiber haften.
Die Fragebeschreibung reicht in keinster Weise zu einer Beantwortung aus. Ah - sehe gerade im Kommentar: Die Scheibe!
Es ist nicht so einfach wie in dem zitierten Urteil des OLG. Hierzu ist es notwendig, was für eine Waschanlage mit welchem Bürstenmaterial und welcher Trocknungstechnik verwendet wird. Die äusseren Bedingungen (insbesondere Aussentemperatur) spielt ebenso eine Rolle.
Ein Riss in der Scheibe von einer Waschanlage kann nur durch Spannungsunterschiede entstehen. Hierzu ist ein Vorschaden (Steinschlag) in der Regel zu bejahen. Das regelrechte Zerschlagen der Scheibe kann nur die Trocknungsdüse schaffen - dann wäre es die Haftung der Versicherung des Betreibers der Anlage.

Für den Schaden an der Scheibe muß der Waschanlagen-Betreiber bzw. seine Versicherung haften.Lediglich für zusätzliche Anbauten (Spoiler etc.) sowie nicht abgebaute Antennen haftet der Fahrzeughalter. Das Schild vor der Waschanlage( keine Haftung für ....... ) befreit den Betreiber in keinster Weise von der Haftung. (siehe auch Info MARKT ARD )

Du mußt beweisen können, das der Schaden in der Waschanlage entstanden ist(durch Zeugen, vorher-nachher Fotos etc.). Die Versicherung des Waschanlagenbetreibers kommt wenn dafür auf.