gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Schaden in der Schule,wer muß dafür aufkommen?

gefragt von mady01 am 06.11.2007 um 21:32 Uhr

Meine Tochter (7 3/4 Jahre)2.klasse hat in der Schule eine Glasscheibe (Verbundglas)von einer Eingangstür kaputt gemacht nun sollen wir die Scheibe ersetzen. Ist das so rechtens.Meiner meinung nach haftet dafür die Schule,denn sie haben ja auch die Aufsichtspflicht gehabt. Wer kann uns da weiter helfen? Danke schon mal im voraus.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Schule (1557)
der (113)
in (82)
ähnliche Fragen

Reply


RaiDam
beantwortet von RaiDam am 6. November 2007 21:35
2x
Thumb_up

Nein, das ist nicht rechtens. Dafür steht die Haftpflichtversicherung der Schule ein. Ich denke nicht, dass die Tochter mit Absicht die Tür beschädigt hat, denn dann würde die private Haftpflichtversicherung dafür einstehen müssen. Nur bei einer noch nciht mal 8 jährigen, kann ich mir Absicht oder Vorsatz nicht vorstellen. Am besten sofort Kontakt mit dem Direktor aufnehmen und nachhaken, was das soll und wie das passieren konnte...


impecca
beantwortet von impecca am 6. November 2007 21:35
1x
Thumb_up

Ist mir auch mal aus Versehen passiert. Ich glaube da hat das die Schule uebernommen, allerdings wohl auch, weil so eine Scheibe ja nicht mal eben so kaputt geht, sondern schon angeknackst gewesen sein muss. Kann aber fuer nichts garantieren, war da noch ziemlich jung.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 6. November 2007 21:46
1x
Thumb_up

für sowas gibt es eine versicherung der schule! und so schnell kann eine scheibe nicht kaputt gehen, da müssen schon vorher viele gegen gerannt sein und risse entstanden sein!

Kommentar von mady01 am 6. November 2007 21:51

ja das meine ich ja auch,aber wie gesagt der Hausmeister hat auch gleich eine Firma bestellt und die Scheibe ersetzen lassen.Und nun sollen wir die Rechnung erhalten und bezahlen.

Kommentar von 0ff8b2b6e698038b70253829685dd176smallAJWhv am 6. November 2007 22:15

zur not einfach mal einen anwalt konsultieren! irgend etwas ist komisch an dieser sache


anonym
beantwortet von oldpaed am 7. November 2007 07:12
1x
Thumb_up

Wenn eine vorsätzliche Sachbeschädigung nicht nachhzuweisen ist, haftet der Schulträger (Stadt/Gemeinde).


anonym
beantwortet von pitti08 am 21. November 2007 10:45
1x
Thumb_up

Halli hallo, das gleiche ist unserem Sohn (ebenfalls 7 Jahre 2.Klasse) auch gestern passiert. Auch hier wurden wir nicht persönlich von der Schule benachrichtigt, es wurden lediglich ein Zettel mitgegeben. Dieser Zettel wurde vom Hausmeister ausgestellt und auch hier wurde schon eine Firma mit der Reparartur beauftragt und wir sollten uns mit der Versicherung in Verbindung setzen. Laut unser Versicherung haftet hier ebenfalls die Schule. Ich finde das alles schon sehr eigenartig !! Werde in den nächsten Tagen auch mal zur Schule gehen und mit der Lehrerin sprechen. Wäre toll, wenn du mir mal mitteilst wie das ganze bei euch ausgegangen ist !




Kommentar von mady01 am 21. November 2007 22:38

Hallo,wir haben vor 2 Tagen die Rechnung der Glaserei erhalten.Diese haben wir zurück geschickt mit den Worten sie sollen sich an den Auftraggeber wegen der Bezahlung wenden.Bis dato ist noch kein Gespräch oder eine Mitteilung der Schule gekommen.Noch nicht einmal eine Schadensmeldung. Können diesbezüglich gerne in Kontakt bleiben. mady_ch1@yahoo.de ist unsere e-mailadresse


anonym
beantwortet von mady01 am 6. November 2007 21:41
0x
Thumb_up

Hallo,danke ersteinmal für die Antworten. Unsere Haftpflichtversicherung sagt das muß die Schule tragen. Wir haben noch nicht einmal von der Direktorin oder Lehrer dies erfahren sondern man sagte uns wir sollen uns beim Hausmeister melden. Muß bei solch einer Situation nicht die Schule die Eltern benachrichtigen und ein Schadensprotokoll aufnehmen? Das alles ist nicht passiert

Kommentar von 0ff8b2b6e698038b70253829685dd176smallAJWhv am 6. November 2007 21:48

normalerweise schon! da die schule bzw. lehrer ja in der zeit die aufsichsplicht haben! sollte sich eure tochter verletzt haben geht damit sofort zum arzt, für evt. folgen!

Kommentar von mady01 am 6. November 2007 21:52

nein unsere tochter hat sich dabei "Gott sei Dank nicht verletzt.


Tofte58
beantwortet von Tofte58 am 5. April 2008 09:37
0x
Thumb_up

Naja wenn sie das mit Absicht gemacht hat oder sie ohne Fremdeinwirkung die Scheiber zerstört hat, dann haften die Eltern . Aber wenn sie z.B an die Scheibe geschubst wurde oder was auch immer also, das jemand anderes mitgewirkt hat, dann müsste eig. die Versicherung haften .




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.