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Schaden durch Kind - wer zahlt ??

gefragt von rolandnatze am 05.08.2008 um 3:46 Uhr

Der 9-jährige Sohn unserer Mieterin hat beim Rangieren mit seinem Fahrrad eine Glas Wohnungstüre beschädigt. Seine Mutter hat zwar keine Haftpflicht-. , dafür eine Rechtschutz-Versicherung. Sie meint, daß sie Ihre Aufsichtspflciht nicht verletzt habe, da sie anwesend war und der Schaden ein bedauerliches Versehen eines Kindes sei, das aber dafür nicht haftbar zu machen ist und sie natürlich auch nicht. Ich bleibe also voraussichtlich auf etwa 200€ Schaden sitzen, da sie mir schon signalisiert hat, die Sache an ihren Anwalt zu geben. Hat jemand Kenntnisse über die rechtliche Lage ?

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RECHT x 35.114 Mietrecht x 3.883 Haftpflichtversicherung x 629 BGB x 85

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 5. August 2008 05:59
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Kinder über sieben Jahren haften grundsätzlich im Rahmen ihrer Entwicklung; bei Verkehrssachen aber erst ab zehn.

Ob das Rangieren eines Fahrrades , bei dem eine WOHNUNGSTÜR beschädigt wird, zum Straßenverkehr zählt, wage ich zu bezweifeln. (Es gab da mal eine Entscheidung, daß ein Kind fraglichen Alters haftet, wenn es ein GEPARKTES Auto beschädigt.)

Fordere schriftlich Deinen Schaden vom Kind, vertreten durch die Mitter und klage notfalls.


anonym
beantwortet von RexDanny am 14. November 2008 11:22
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Hallo,

bei Einzug sollte immer eine aktuelle PH durch den Mieter nachgewiesen werden. Der Glasschaden kann (wenn besteht) einfacher über die Glasversicherung reguliert werden.

Schlaue Mieterin: Keine PH, aber RS. Die PH würde nur zahlen, wenn die Mutter ihre Aufsichtspflicht VERLETZT hätte, also für Stunden ausser Haus gewesen wäre. Dem war wohl nicht so. Das sieht nicht so gut aus. Bliebe nur noch der Mietvertrag, in dem geregelt ist, daß die Wohnung beim Verlassen in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wird. Ist das nicht der Fall, dient die Kaution als Pfand bzw. deckt die Reparaturkosten. Nicht jeder Schaden ist auch ein PH-Schaden!!!


anonym
beantwortet von SMIEGEL am 5. August 2008 17:55
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Das darf die Privathaftplicht der Eltern zahlen.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 5. August 2008 11:35
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leider kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen, weil es sich hier nicht um mietrecht handelt. aber: eine haftpflichtversicherung würde auf jeden fall leisten. dazu sollte man wissen, daß jeder haftpflichtversicherung automatisch eine rechtschutzversicherung vorgeschaltet ist. es bleibt also allein die frage ob deine schadensersatzansprüche an das kind oder die erziehungsberechtigten gehen. im zweifel würde ich erst mal die mutter anschreiben, da das kind sicher nicht in der lage ist zu zahlen und mit der antwort zu einem anwalt in die beratung gehen. solange es nur um beratung und nicht um vertretung oder schriftverkehr geht ist das erschwinglich und die rechnung des anwalts dann bei einer schriftlichen weigerung ggf. auch umlagefähig.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 5. August 2008 04:24
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Es gibt Urteile und Klauseln, das Kinder unter 7 Jahren nicht haftbar zu machen sind. (Nur wenn die Aufsichtspflicht der Eltern vernachlässigt wurde). Nun ist der Junge aber 9 Jahre und hier kann es durchaus sein das die Mutter zu haften hat. Sie hat zwar nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt...muß aber trozdem haften. Erkundige Dich aber genauer über diese Regeln.......


Sorgenkind1
beantwortet von Sorgenkind1 am 5. August 2008 04:02
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Nein, tut mir Leid! Ich weiß nur, dass für solche Fälle die Haftpflichversicherung zuständig ist! Und die sollte jeder haben, egal ob mit oder ohne Kinder! Solche Dinge können immer passieren, ob in der eigenen Wohnung oder fremdes Eigentum beschädigt worden ist! Aber ich bin leider nicht vom Fach! Ich kann nur sagen, was ich auch weiß! Ich kann mich ja erkundigen! LG


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