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Schaden an fremden PKW... Welche Haftplicht bezahlt???

gefragt von Ruedor am 30.09.2009 um 15:33 Uhr

Hallo,

meine Frau ist mit dem Auto einer Freundin in die Stadt gefahren, da die Freundin selber nicht so gerne in die Stadt reinfährt. Beim Heimfahren wurde beim Ausparken aus der Parklücke ein Pfosten gerammt und damit das Auto schön verkratzt.

Jetzt die Frage welche Versicherung übernimmt den Schaden? Kann den Schaden nur die KFZ-Haftpflicht der Freundin übernehmen da sie Vollkasko versichert ist oder tritt hierfür unsere Privathaftpflichtversicherung ein? Schließlich hat ja meine Frau einen Schaden verursacht. Meine Frau hat selber keine KFZ-Haftpflicht. Kann die Freundin wirklich bestraft werden, wenn sie nicht gefahren ist?

Ich bedanke mich jetzt schon für Eure Antworten.

Grüße Rüdiger

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Haftpflichtversicherung x 628 Privat-Haftpflicht x 5 KFZ-Haftplicht x 1

Klein57
beantwortet von Klein57 am 30. September 2009 15:38
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Keine Angelegenheit für die Privathaftpflicht. Es muß die KFZ-Versicherung in Anspruch genommen werden. Aber Vorsicht zuerst im Versicherungsvertrag nachschauen wer alles als berechtigter Fahrer angegeben wurde.

Die Freundin wird nicht bestraft.

Kommentar von Ruedor am 30. September 2009 15:49

mit bestraft mein ich das sie hochgestuft wird... ist nicht gerade ein tolles gefühl das durch die eigenes fehlverhalten die freundin hochgestuft wird...


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 30. September 2009 15:36
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Ich würde sagen, daß muß Deine Frau über Eure Haftpflichtversicherung bezahlen. Sie hat doch auch den Schaden verursacht.

Kommentar von Simple_avatar3smallschneckle1980 am 23. Oktober 2009 23:42

völliger Quatsch. In so einem Fall greift nicht die PH. Alles was mit dem Betrieb eines versicherungspflichtigen Fahrzeuges zu tun hat, ist im Rahmen der PH ausgeschlossen (Benzinklausel) Wenn die Freundin ihr Fahrzeug verleiht, muss Sie das Risiko tragen, dass mit dem Auto auch ein Unfall passieren kann. In dem FAll greift die Vollkaksoversicherung der Freundin. Sie kann auch die Mehrbelastung der Rückstufung nicht über deine Frau einklagen... Vielleicht hat ja die Freundin einen sogenannten Rabattschutz im Vertrag . Dann trägt sie nur die Selbstbeteiligung



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