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Schaden an fremden PKW... Privat oder KFZ-Haftplicht???

gefragt von Ruedor am 30.09.2009 um 19:28 Uhr

Hallo,

meine Frau ist mit dem Auto einer Freundin in die Stadt gefahren, da die Freundin selber nicht so gerne in die Stadt reinfährt. Beim Heimfahren wurde beim Ausparken aus der Parklücke ein Pfosten gerammt und damit das Auto schön verkratzt.

Jetzt die Frage welche Versicherung übernimmt den Schaden? Kann den Schaden nur die KFZ-Haftpflicht der Freundin übernehmen da sie Vollkasko versichert ist oder tritt hierfür unsere Privathaftpflichtversicherung ein? Schließlich hat ja meine Frau einen Schaden verursacht. Meine Frau hat selber keine KFZ-Haftpflicht. Kann die Freundin wirklich bestraft werden, wenn sie nicht gefahren ist?

Ich bedanke mich jetzt schon für Eure Antworten.

Grüße Rüdiger


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Melek1
beantwortet von Melek1 am 30. September 2009 19:29
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Die KFZ-Haftpflicht der Autobesitzerin für den Fremdschaden (Pfosten)...und für den Schaden am eigenen Wagen die Vollkasko.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 30. September 2009 19:30
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Den Schaden könnte die Haftpflicht und Vollkasko der Freundin regulieren. Dadurch würde sie aber in den Prozenten steigen! Wenn Du den Schaden verursacht hast, ist das eigentlich ein Fall für deine Privathaftpflicht.

Kommentar von 9d47411ca0ff1b9b7425119147558323smallMelek1 am 30. September 2009 19:31

Nein, weil der Wagen leihweise zur Verfügung gestellt wurde.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 30. September 2009 19:35

Wenn meine Versicherung einen Schaden regulieren soll, steigen die Prozente immer! Dann hätte doch jeder seine Wagen "verliehen"! Im Gegenteil: Es könnte sogar Probleme geben, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen war! Warum wird immer nach der Anzahl der Nutzer gefragt? Bestimmt nicht zu statistischen Zwecken!


JaAl1
beantwortet von JaAl1 am 30. September 2009 19:32
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Hallo,

den Schaden an dem Pfosten übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kratzer am Auto übernimmt die Vollkaskoversicherung. In beiden Fällen wird die Freundin hochgestuft und muß ab nächsten Jahr mehr Beitrag zahlen.

Ärger mit der Kfz-Versicherung gäbe es nur, wenn die Freundin als Alleinfahrerin eingetragen ist, weil dann kein anderer hätte fahren dürfen. Also schnell nachfragen.

Die Privathaftpflicht von euch bezahlt hier nichts.

LG JaAl


1sensenmann
beantwortet von 1sensenmann am 30. September 2009 19:32
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Hi ich hoffe hast einen pfiffigen Versicherungsvertreter, wenn deine Frau gefahren ist dann ist das Auto geliehen und geliehen Sachen sind nicht versichert. 2. Möglichkeit Vollkasko euere Freundin übernimmt, dann steigt sie in den Prozenten, evtl. ist deine Frau ja gefahren weil es euerer Freundlin schlecht ging und sie nicht mehr fahren konnte!!

Wie gesagt wende dich an euren Versicherungsvertreter und sprich mit Ihm

Dirk

Kommentar von Ruedor am 30. September 2009 19:55

Geliehene Sachen bezieht sich doch auf die Privat-Haftpflicht, oder versteh ich das falsch??? Also doch ne Hintertür bei der die Privathaftpflicht den Schaden übernehmen würde.

Warum meine Frau gefahren ist weiß noch keiner. Es geht mir ja darum ob es möglich ist das die Freundin es nicht über Versicherung abwickeln muss und damit nicht in den Prozenten steigt. Rü

Kommentar von Simple_avatar2smallJaAl1 am 3. Oktober 2009 21:20

Nein, eben nicht. In der Privathaftpflicht sind generell Schäden an geliehenen Sachen ausgeschlossen.

Außerdem sind in der Privathaftpflicht auch Schäden ausgeschlossen, für die es andere Versicherungen (hier Kasko gibt).


IlonaSch
beantwortet von IlonaSch am 30. September 2009 19:40
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Die Haftpflichtversicherung bezahlt ggf. nur Schäden, die mit dem Fahrzeug verursacht wurden, eigene Schäden am Fahrzeug sind davon ausgeschlossen. Solche Schäden würden von der Kasko-Vers. bezahlt werden.

Es gild die Versicherung des Fahrzeuges, mit welchem man gefahren ist.

Sollte die Freundin Schadensersatzansprüche stellen, dann würden diese jedenfalls nicht von der Haftpflichtvers. übernommen werden.

In wie weit eine andere Versicherung aufkommen würde, weiß ich leider nicht.

LG: Christian


Kommentar von 11d2b8126dd7356210ef50a86e6748e9smallIlonaSch am 30. September 2009 20:00

Übrigens...

...Freundin fragen, ob -laut ihrem Vers.-Vertrag- überhaupt andere mit ihrem Auto fahren dürfen, falls nicht, dann könnte die Vers. den Vers.-Schutz ablehnen, also sie würde auch einen sonst enstandenen Schaden nicht bezahlen.

Wenn Du eine gute Freundin hast, dann regelt das am besten unter Euch, -kann die billigste Lösung sein.

LG: Christian

Kommentar von Ruedor am 30. September 2009 20:09

das unter uns regeln wär kein Problem, nur ich bin nicht so überzeugt das es billig wird. Denn der Kofferraum, die Stoßstange und die Seite wurden getroffen und verkratzt...

Kommentar von 11d2b8126dd7356210ef50a86e6748e9smallIlonaSch am 1. Oktober 2009 00:20

Ich weiß nicht, ob Du irgendeine Versicherung hast, die die Kosten des Schadens übernehmen wird, falls nicht, dann mußt Du wohl- oder übel, in den "sauren Apfel" beißen müssen. LEIDER.

LG: Christian


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