Hallo, habe einen schaden am Auto meines Freundes verursacht! Ich selber habe kein eigenes Auto! Wer zahlt den schaden? Gibt es einen weg ueber die versicherung?
Bist Du mit dem Fahrrad gegen das Auto gefahren? Dann zahlt Deine Haftpflicht. Wenn Du das Auto selbst gegen den Baum gesetzt hast, zahlt seine Kasko oder Du aus eigener Tasche.

Nein. Es sei denn, du hast eine spezielle Haftpflichtvers. dafür abgeschlossen.
wenn das beim fahren passiert ist zahlst du das selber aber wenn du z.b mit einem fußball die scheiben oder so kaputt gemacht hast dann zahlt das glaube ich mal die Versicherung
Ja, wenn es das Auto deines Freundes ist, kannst du das über deine versicherung laufen lassen.
So einfach ist das nicht.
DonBrush am 2. Mai 2009 00:01 Welche denn?
Den Schaden den Du mit dem Auto verursacht hast zahlt die Haftpflicht des Fahrzeughalters.
Wenn Du den Wagen ohne Erlaubnis bewegt hast nehmen die Dich in Regress.
Den Schaden am Wagen zahlt die Vollkasko, wenn nicht vorhanden...dann zahlst Du.
Bist du mit dem Auto gefahren oder hat das Auto gestanden und du hast es beschädigt? Wenn du gefahren bist, zahlt die KFZ-Versicherung, Vorrausgestzt du hast einen Führerschein. Hat das Auto gestanden (Motor war aus)und du hast es beschädigt, mußt du es zahlen, wenn du keine Privathaftpflicht hast.
Ich bin damit gefahren,mein Freund war dabei! Meinen Führerschein hab ich schon einige Jahre!
Wenn das Auto deines Freundes nicht Vollkasko versichert ist, mußt du - vorausgesetzt du warst der Fahrer - wahrscheinlich "bluten"! Ich hoffe, dass du deinen Führerschein nicht erst so kurz hast, dass dir Schwierigkeiten erwachsen!

Es kommt auf die genauen Umstaende an. Ganz knapp: Wenn die Autoversicherung zahlt, hat es etwas mit der Vollkaskoversicherung zu tun (falls sie besteht). Wenn Du etwas geliehen hast, zahlt Deine private Haftpflichtversicherung normalerweise nicht. 1000 Dinge gibt es zu beachten. Schildere erst mal, ob Du damit gefahren bist und ob Du einen FS besitzt.
Wie immer: Es kommt darauf an. Hast du das Auto beispielsweise beschädigt, weil dir deine tonnenschwere Tasche auf die Motorhaube gefallen ist, könntest du dich an deine Haftpflichtversicherung wenden, so vorhanden. Die springt auch ein, wenn du dir das Auto ohne das Wissen und ohne ein "Gewohnheitsrecht" genommen hast, nicht aber, wenn dir der Wagen geliehen wurde, weil Geliehenes i.d.F. wie Eigentum behandelt wird. Sollte aber eine Kasko-Versicherung bestehen, so ist vorrangig die zuständig.
wenn er das Auto genommen hat ob mit oder ohne Einverständnis und damit einen Schaden verursacht hat, zahlt niemals seine private Haftpflichtversicherung. Die zahlen keine Schäden, die durch den Betrieb eines KFZ entstanden sind
Hups, sorry, du hast recht. Das hatte ich ganz vergessen. Also, ich widerrufe meine Aussage.
Die Haftpflicht springt tatsächlich ein, wenn ich mir das Auto ohne Erlaubnis genommen habe? Ist das auch so, wenn ich bei einem Einbruch versehentlich die Ming-Vase fallen lasse?
nein, deine private HaftpflichtVersicherung zahlt nicht beim benutzen eines KFZ!
genau. DH!
Warum? Wenn Du das Auto gefahren hast, war es in Deinem Besitz. Deine Haftpflicht zahlt nicht für Schäden an Dingen in Deinem Besitz, egal ob es Dir gehört, Du es gemietet oder Du es ausgeliehen hast.