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Schaden am Auto meines Freundes!

gefragt von ele2303 am 01.05.2009 um 23:55 Uhr

Hallo, habe einen schaden am Auto meines Freundes verursacht! Ich selber habe kein eigenes Auto! Wer zahlt den schaden? Gibt es einen weg ueber die versicherung?

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Auto x 23.035 Schaden x 473 Jm.anderes x 1

casilein
beantwortet von casilein am 1. Mai 2009 23:58
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Bist Du mit dem Fahrrad gegen das Auto gefahren? Dann zahlt Deine Haftpflicht. Wenn Du das Auto selbst gegen den Baum gesetzt hast, zahlt seine Kasko oder Du aus eigener Tasche.

Kommentar von marcel1973 am 1. Mai 2009 23:59

genau. DH!

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 2. Mai 2009 00:02

Warum? Wenn Du das Auto gefahren hast, war es in Deinem Besitz. Deine Haftpflicht zahlt nicht für Schäden an Dingen in Deinem Besitz, egal ob es Dir gehört, Du es gemietet oder Du es ausgeliehen hast.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 1. Mai 2009 23:56
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Nein. Es sei denn, du hast eine spezielle Haftpflichtvers. dafür abgeschlossen.


anonym
beantwortet von buraker am 2. Mai 2009 21:13
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wenn das beim fahren passiert ist zahlst du das selber aber wenn du z.b mit einem fußball die scheiben oder so kaputt gemacht hast dann zahlt das glaube ich mal die Versicherung


amateur1
beantwortet von amateur1 am 1. Mai 2009 23:56
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deiner Haftpflicht melden


anonym
beantwortet von millionaire am 1. Mai 2009 23:56
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Ja, wenn es das Auto deines Freundes ist, kannst du das über deine versicherung laufen lassen.

Kommentar von penthesileia am 1. Mai 2009 23:58

So einfach ist das nicht.

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 2. Mai 2009 00:01

Welche denn?


Immotom
beantwortet von Immotom am 2. Mai 2009 00:13
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Den Schaden den Du mit dem Auto verursacht hast zahlt die Haftpflicht des Fahrzeughalters.

Wenn Du den Wagen ohne Erlaubnis bewegt hast nehmen die Dich in Regress.

Den Schaden am Wagen zahlt die Vollkasko, wenn nicht vorhanden...dann zahlst Du.


anonym
beantwortet von hundini am 2. Mai 2009 00:08
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Bist du mit dem Auto gefahren oder hat das Auto gestanden und du hast es beschädigt? Wenn du gefahren bist, zahlt die KFZ-Versicherung, Vorrausgestzt du hast einen Führerschein. Hat das Auto gestanden (Motor war aus)und du hast es beschädigt, mußt du es zahlen, wenn du keine Privathaftpflicht hast.

Kommentar von ele2303 am 2. Mai 2009 09:18

Ich bin damit gefahren,mein Freund war dabei! Meinen Führerschein hab ich schon einige Jahre!


anonym
beantwortet von laleluleila am 2. Mai 2009 00:03
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Wenn das Auto deines Freundes nicht Vollkasko versichert ist, mußt du - vorausgesetzt du warst der Fahrer - wahrscheinlich "bluten"! Ich hoffe, dass du deinen Führerschein nicht erst so kurz hast, dass dir Schwierigkeiten erwachsen!


birgonia
beantwortet von birgonia am 2. Mai 2009 00:02
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Es kommt auf die genauen Umstaende an. Ganz knapp: Wenn die Autoversicherung zahlt, hat es etwas mit der Vollkaskoversicherung zu tun (falls sie besteht). Wenn Du etwas geliehen hast, zahlt Deine private Haftpflichtversicherung normalerweise nicht. 1000 Dinge gibt es zu beachten. Schildere erst mal, ob Du damit gefahren bist und ob Du einen FS besitzt.


anonym
beantwortet von penthesileia am 2. Mai 2009 00:01
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Wie immer: Es kommt darauf an. Hast du das Auto beispielsweise beschädigt, weil dir deine tonnenschwere Tasche auf die Motorhaube gefallen ist, könntest du dich an deine Haftpflichtversicherung wenden, so vorhanden. Die springt auch ein, wenn du dir das Auto ohne das Wissen und ohne ein "Gewohnheitsrecht" genommen hast, nicht aber, wenn dir der Wagen geliehen wurde, weil Geliehenes i.d.F. wie Eigentum behandelt wird. Sollte aber eine Kasko-Versicherung bestehen, so ist vorrangig die zuständig.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 2. Mai 2009 00:06

wenn er das Auto genommen hat ob mit oder ohne Einverständnis und damit einen Schaden verursacht hat, zahlt niemals seine private Haftpflichtversicherung. Die zahlen keine Schäden, die durch den Betrieb eines KFZ entstanden sind

Kommentar von penthesileia am 2. Mai 2009 00:07

Hups, sorry, du hast recht. Das hatte ich ganz vergessen. Also, ich widerrufe meine Aussage.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 2. Mai 2009 00:07

Die Haftpflicht springt tatsächlich ein, wenn ich mir das Auto ohne Erlaubnis genommen habe? Ist das auch so, wenn ich bei einem Einbruch versehentlich die Ming-Vase fallen lasse?

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 2. Mai 2009 00:10

nein, deine private HaftpflichtVersicherung zahlt nicht beim benutzen eines KFZ!


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