Schaden am Auto des Helfers beim Umzug. Wer haftet?

7 Antworten

Die Privathaftpflichtversicherung des Verursachenden soweit er das vernünftig schilderst.

Benzinklausel, wenn ein Auto ein anderes beschädigt, bezahlt die Privathaftpflicht nicht. Das ist in allen PHV ausdrücklich ausgeschlossen.

@Menuett

Ich habe im Text nicht herausgelesen, dass der Schaden am Auto A durch Auto B verursacht wurde, sondern nur durch Person B. Vielleicht zu Fuß mit einer Transportkiste vorbeigeschrammt oder so ähnlich. 

@RoentgenXRay

So in etwa ist es passiert. Beim herantragen an das Auto wurde kurz der Halt verloren und die getragene Kiste schrammte dabei das Auto. Es ist meiner Meinung nach nicht direkt beim beladen passiert.

die umstände spielen keine rolle. wer einen schaden verursacht, muss für ihn gerade stehen.

Der schadensverursachende Helfer ist für den Schaden haftbar zu machen!

Die KFZ-Haftpflichtversicherung des KFZs, dass den Kratzer verursacht hat.

Wer denn sonst?

Da der Helfer gegenüber dem anderen Helfer keine Gefälligkeit erbracht hat, sondern beide dir gegenüber, dürfte der stillschweigende Haftungsauschluss hier nicht greifen.

Der Sinn dahinter ist jedoch, dass derjenige, der eine Gefälligkeit erbringt sich keine Gedanken machen muss für fahrlässige Schäden haftbar gemacht werden zu können.

Das Be- und Entlanden stellt ferner nach gängiger Rechtsprechung den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines KFZs dar, so dass es sein könnte, dass sich die PHV auf die Benzinklausel beruft und die Regulierung ablehnt.

Ich persönlich hatte so einen Schadenfall ehrlich gesagt noch nicht und warte daher auf eine weitere Meinung von ein paar Kollegen, die im Sach- und Kompositbereich mehr Fachwissen haben, als ich.