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SBG2 Verlängerungsantrag ? Was tun, wenn man die Frist versäumt hat?

gefragt von themanonthemoonthemanonthemoon am 16.10.2008 um 18:37 Uhr

Hallo, ich studiere an einer Fernuniversität und bekomme kein BaFög. Das Amt zahlt mir meine Grundsicherung. Vor 6 Monaten wurde ich bei Antragsstellung natürlich auf die Verlängerung nach 6 MOnaten hingewiesen. Jetzt habe ich aber durch die ständige Arbeitssuche und das viele lernen den Termin versäumt. Das Geld geht immer auf das Konto meiner Mutter. Diese war aber Anfang des Montes Oktober nicht zu Hause durch Ihre Selbständigkeit und im ANschluss hatte der Bankserver einen Absturz. Also habe ich erst heute, den 16 Oktober, erfahren, dass die Leistungen nicht auf dem Konto sind, da ich den Verlängerungsantrag nicht gestellt habe. Bin halt drüber weggekommen. Meine Mutter hat aber im guten Glauben, dass das Geld auf dem Konto ist, Miete überwiesen und mir Geld so gegeben. Was kann ich jetzt tun. Den Antrag habe ich gestellt, also heute, aber kann ich iwie die ersten 15 Tage im Oktober rückwirkend einfordern oder muss ich jetzt in den saure Apfel beißen. Hab zudem gelesen, dass ich Tage abziehen kann, an denen man keinerlei Anträge stellen kann, wie Sam,-Sonn- und Feiertage. Das heißt es wären dann nicht 15 Tage sondern nur 10 Tage die mir abgezogen werden.

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Recht x 35.255 Arbeit x 14.546 sozialamt x 306 forderungen x 28 verlaengerungsbescheid x 1

1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 16. Oktober 2008 18:50
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Keine Sorge, da wird garnichts abgezogen, da es sich um eine Fortzahlungsantrag und nicht um einen Erstantrag handelt. Die Bedürftigkeit lag ja schon vor Antragstellung vor, worüber die Arge informiert war und sie hatte auch keine Veränderungsmitteilung erhalten, woraus sie hätte schließen können, daß die Bedürftigkeit weggefallen wäre. Somit hätte die Arge, hätte sie sich an geltendes Recht gehalten, auch weiterhin bezahlen müssen.

Sozialgericht Aachen S 5 AS 239/07 ER Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 9 B 38/08 AS

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 16. Oktober 2008 18:56

herzlichen dank! wirklich danke

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 16. Oktober 2008 19:00

herzlichen dank! wirklich danke...ps. das ist schon für HartzIV? Bin jetzt so durch den WInd....

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 16. Oktober 2008 19:17

Ja, das ist für H4 sowie GruSi.

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 16. Oktober 2008 19:51

super- hab meiner sachbearbeiterin dieses geschickt mit der bitte um zahlung des vollen betrages.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 17. Oktober 2008 01:12

@1hoss43, ArGe und keine Sorge passt nicht wirklich so zusammen. Kein Antrag keine Leistung, macht doch Sinn.


hapebue
beantwortet von hapebue am 16. Oktober 2008 18:39
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Verlängerung schriftlich melden. Innerhalb dieser Fristen kann der Ar- ...... bundessozialamt.sbg2@basb.gv.at. für alle steirischen Bezirke ...

http://www.pflegedaheim.at/cms/pflege/attachments/7/1/9/CH0690/CMS11823423605.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 17. Oktober 2008 01:09
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Ein ALG 2 Antrag ist gültig ab Antragstellung. Das gilt auch bei Folgeanträgen. Rückwirkend geht da nichts, und das ist auch gut so. Soviel Zeit wird doch schon sein um sich darum rechtzeitig zu kümmern. Wenn nicht, brauchst Du auch keine Unterstützung von der ArGe.


anonym
beantwortet von Luckygirl1985 am 16. Oktober 2008 21:16
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Darf ich dich fragen, wie du das geschafft hast?

Hätte acuh gerne die Fachhochschulereife an einer Fernschule abgelegt und das wurde immer abgeblockt. Ich würde dann kein ALG 2 mehr bekommen und die Wohnung würde mir auch nicht mehr gezahlt, da ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 16. Oktober 2008 22:27

laut sozialgesetz bekommen auch studenten und schüler grundsicherungen...das ist kein problem...wie gesagt, ich muss mich trotzdem auf arbeitssuche begeben...die kontrollieren deine mindestzeit, die du am tag arbeiten kannst und dann musst du dich für diesen umfang bewerben..also so war es bei mir...


akademikus
beantwortet von akademikus am 16. Oktober 2008 18:39
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nun du hast dir die frage eigentlich schon selbst beantwortet.

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 16. Oktober 2008 18:42

Ja, dachte das es doch noch eine Möglichkeit gibt, dort etwas zu drehen. ALso kann ich nur die Tage abziehen, an denen ich keine Möglichkeit hatte, einen ANtrag zu stellen.?!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 16. Oktober 2008 18:48

richitg. du bekommst erst ab dem tag der antragstellung wieder geld. aber wieso bekommst du kein bafög bist du schon über 30?

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 16. Oktober 2008 19:01

ist fernstudium....da kann man nebenbei arbeiten...naja daher kein bafög.


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