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Saumseliger Vermieter -- was tun?

gefragt von Wieselchen1Wieselchen1 am 13.02.2008 um 0:54 Uhr

Grundsätzlich ist mein Vermieter bei allen Beschwerden völlig phlegmatisch. Aktuelles Beispiel: Bei einem unserer Fenster ist der Zug der Rollade gerissen, und zwar so, dass er von innen nicht reparabel ist. Da wir nicht parterre wohnen, können wir die Reparatur nicht selbst durchführen. Der Zustand wurde ihm letzen Mittwoch gemeldet, bis dato hat weder ein Handwerker den Schaden repariert geschweige denn uns angerufen um einen Termin zu vereinbaren.

So geht das mit allem. Leere Versprechungen, es wird nur das Nötigste und das auch nur mit erheblicher Verzögerung gemacht.

Wie kann ich ihm mal auf die Sprünge helfen?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 13. Februar 2008 01:03
6x
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schriftliche fristsetzung von 4 wochen zur beseitigung der mängel, mit ankündigung einer mietminderung.

hat er den mängel bis dahin nicht behoben , miete mindern.

dazu bedarf es keines antrags.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Kommentar von 5e3c1b889830f631fe354bd520b3701bsmallmeenous am 13. Februar 2008 01:04

DH!

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 13. Februar 2008 08:41

Ja, aber sooo lange will ich das Fenster ja nicht dunkel lassen. Es ist ja meistens so, dass er vor Ablauf der vier Wochen dann doch tätig wird - für das Nötigste. Aber wir sind halt ständig im Clinch mit ihm, weil wir immer wieder dringlichen Sachen hinterher telefonieren müssen und sich jede Reparatur über 2-3 Wochen hinzieht. Beispiel: verstopfte Rohre. Die Mittel, die ein Ottonormalverbraucher verfügbar hat, versagen alle. Der Vermieter kümmert sich drum. Verspricht er. Erst nach massiven Drohungen kommt dann doch mal wer. Beispiel: Wärmedämmung. Bei Wohnungsbesichtigung vollmundig angekündigt. Im Zuge der Wärmedämmung sollte auch ein neuer Balkon aufgesetzt werden, weil der alte winzig ist und auch völlig verwahrlost ist. Seit 18 Monaten wohnen wir dort. Fehlanzeige. Darauf angesprochen, wurde nun gesagt, dass dann die Mieten zu teuer würden, das Projekt wäre gestrichen. Beispiel Elektroinstallation. Bei Neueinbau eines neuen Durchlauferhitzers (Bedingung zum Zustandekommens des Mietvertrages) stellt der Elektroinstallateur fest, dass die Erdung für Erhitzer und Herd in der Küche über ein Kabel läuft. Installateur behauptet, dass es verboten sei, nur mit Mühe können wir ihn überreden, beide Geräte wieder anzuschließen. Vermieter verspricht, ein Kabel durch einen nicht genutzten Kamin nach oben zu ziehen und die Erdung zu trennen.

Was davon berechtigt zur Mietminderung? Ich glaube, nichts.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 13. Februar 2008 02:21
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Ich glaube nicht, dass das reicht, um eine Mietminderung durchzusetzen. Aber versuchen würde ich es trotzdem.

Wenn er schon so ein Schnarchzapfen ist, könnte es ja klappen. Und wenn alles renoviert ist - irgendwann - nein, nein - ich denke jetzt nicht weiter und ich bin ganz sicher dass Tanzwiesel kein Schnarchzapfen ist und vergisst, die Miete wieder an die ursprüngliche Höhe anzupassen...


meenous
beantwortet von meenous am 13. Februar 2008 00:59
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Ich bin bei Meinung man kann bei bestimmten Mängeln an der Wohnung die Miete mindern. Das hilft ihm garantiert auf die Sprünge!
Das würde ich aber mit einem Anwalt absprechen, da gibt es ganz bestimmte Vorraussetzungen!


anonym
beantwortet von Bruno am 13. Februar 2008 01:14
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Miete auf ein Sperrkonto einzahlen. Vorgang schriftlich festhalten, an Vermieter Kopie.

Kommentar von Bruno am 13. Februar 2008 01:17

Wiesel schlafen um diese Zeit !

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 13. Februar 2008 01:28

Häufigste Fälle:

"Minderung" und Zurückbehaltung wegen Wohnungsmängeln, Aufrechnung mit Gegenforderungen.

Wenn Sie die Miete wegen einer Gegenforderung einbehalten oder wegen Mängeln des Mietobjekts kürzen wollen, fragen Sie unbedingt den Mieterverein zu Hamburg nach der Zulässigkeit und der Höhe des Einbehalts.

Auf ein "Sperrkonto" brauchen Sie die einbehaltenen Mietanteile übrigens nicht zu legen. So etwas gibt es im Mietrecht nicht.

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk34_merkblatt-mietezahlung.htm


DrLove
beantwortet von DrLove am 13. Februar 2008 07:57
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handwerker bestellen und rechnung an den vermieter schicken lassen...


Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 13. Februar 2008 11:27

@DrLove: das auf keinen fall, denn auch im mietrecht gilt " wer bestellt, der zahlt".

der schuss kann gewaltig nach hinten losgehen und dann bleibt tanzwiesel auf den kosten hocken.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 13. Februar 2008 15:58

Uuuuuppppps.... Offensichtlich kennt mein Vermieter sich im Mietrecht noch weniger aus. Denn allein die Drohung heute hat gereicht. Heute kam der Anruf vom Handwerker, Jalousie wird am Freitag repariert^^

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 13. Februar 2008 16:46

na siehste - geht doch!


anonym
beantwortet von anjanni am 13. Februar 2008 08:27
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Mängel schriftlich anzeigen, Miete mindern.


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