Darf mein Vermieter mir die Anbringung einer Satellitenschüssel auf dem Balkon verbieten? Es ist ja schließlich nur eine mobile Satellitenschüssel - die kann ich ja auch sofort wieder wegmachen, wenn es sein muss.

Parabolantenne auf Terrasse oder Balkon erlaubt
Die Aufstellung einer mobilen Parabolantenne auf einem Balkon oder einer Terrasse ist nicht vertragswidrig. Die Aufstellung bewegt sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und ist erlaubt (LG Hamburg 316 S 17/99).
Das Hamburger Landgericht erklärte, dass Mieter, die eine Wohnung mit Balkon oder Terrasse angemietet haben, Balkon oder Terrasse für ihnen geeignet erscheinende Zwecke nutzen dürfen, soweit es sich um Wohnzwecke handelt. Der Begriff Wohnen umfasst alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existenziellem Lebensmittelpunkt des Mieters und seiner Familie gehört, also die gesamte Lebensführung des Mieters in allen ihren Ausgestaltungen und mit allen ihren Bedürfnissen. Die Grenzen einer derartigen Berechtigung sind dann überschritten, wenn die Mietsache beschädigt oder gefährdet wird, oder wenn vermeidbare Belästigungen anderer Mieter oder Dritter auftreten.
Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Balkon- oder Terrassennutzung gehört insbesondere auch das Aufstellen von Gegenständen. Hier dürfen Pflanztöpfe, Tische, Stühle, Hollywood-Schaukeln, Ziergegenstände usw. ohne weiteres aufgestellt werden. Für eine mit dem Bauwerk nicht fest verbundene Parabolantenne gilt nichts anderes. Gefährdungen für das Mietobjekt oder Belästigungen für andere Mieter oder Nachbarn sind nicht gegeben. Der Vermieter kann sich auch nicht auf optische Einwirkungen durch die Parabolantenne berufen. Solange der Mieter sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs bewegt, sind derartige Beeinträchtigungen hinzunehmen. Quelle: DMB

Wenn sie unterhalb der Balkonbrüstung steht und Du sie nicht an der Wand befestigst, kann er das nicht verbieten. Bist Du Migrant und kannst nur so Deinen Heimatsender sehen, kannst Du auch eine Schüssel nutzen, ansonsten gilt der Mietvertrag.
mobil ist erlaubt,wenn sie nicht von außen sichtbar ist.
Wenn der Balkon auf die Straße geht, also von außen eingesehen werden kann, dann hat der Vermieter das Recht dazu. Es ist aber für ihn schwieriger, wenn die Schüssel mobil ist.
Nö! Solange es nicht der Öffentlichkeit schadet. Und das macht es ja nicht.
Was hat denn das mit der Öffentlichkeit zu tun? Möchtest Du, daß jemand Dein Eingentum ohne Deine Einwilligung verändert? Es gibt dazu den Mietvertrag und inzwischen Urteile für Migranten!