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Satellitenschüssel auf dem Balkon?

gefragt von Daspaturas am 31.03.2009 um 19:19 Uhr

Darf mein Vermieter mir die Anbringung einer Satellitenschüssel auf dem Balkon verbieten? Es ist ja schließlich nur eine mobile Satellitenschüssel - die kann ich ja auch sofort wieder wegmachen, wenn es sein muss.

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Vermieter x 1.340 Mieter x 729 Balkon x 656 mobil x 195 Verbot x 174 Satellitenschüssel x 46

Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 31. März 2009 19:24
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Parabolantenne auf Terrasse oder Balkon erlaubt

Die Aufstellung einer mobilen Parabolantenne auf einem Balkon oder einer Terrasse ist nicht vertragswidrig. Die Aufstellung bewegt sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und ist erlaubt (LG Hamburg 316 S 17/99).

Das Hamburger Landgericht erklärte, dass Mieter, die eine Wohnung mit Balkon oder Terrasse angemietet haben, Balkon oder Terrasse für ihnen geeignet erscheinende Zwecke nutzen dürfen, soweit es sich um Wohnzwecke handelt. Der Begriff Wohnen umfasst alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existenziellem Lebensmittelpunkt des Mieters und seiner Familie gehört, also die gesamte Lebensführung des Mieters in allen ihren Ausgestaltungen und mit allen ihren Bedürfnissen. Die Grenzen einer derartigen Berechtigung sind dann überschritten, wenn die Mietsache beschädigt oder gefährdet wird, oder wenn vermeidbare Belästigungen anderer Mieter oder Dritter auftreten.

Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Balkon- oder Terrassennutzung gehört insbesondere auch das Aufstellen von Gegenständen. Hier dürfen Pflanztöpfe, Tische, Stühle, Hollywood-Schaukeln, Ziergegenstände usw. ohne weiteres aufgestellt werden. Für eine mit dem Bauwerk nicht fest verbundene Parabolantenne gilt nichts anderes. Gefährdungen für das Mietobjekt oder Belästigungen für andere Mieter oder Nachbarn sind nicht gegeben. Der Vermieter kann sich auch nicht auf optische Einwirkungen durch die Parabolantenne berufen. Solange der Mieter sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs bewegt, sind derartige Beeinträchtigungen hinzunehmen. Quelle: DMB


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 31. März 2009 19:20
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Wenn sie unterhalb der Balkonbrüstung steht und Du sie nicht an der Wand befestigst, kann er das nicht verbieten. Bist Du Migrant und kannst nur so Deinen Heimatsender sehen, kannst Du auch eine Schüssel nutzen, ansonsten gilt der Mietvertrag.


teddy60
beantwortet von teddy60 am 31. März 2009 19:22
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mobil ist erlaubt,wenn sie nicht von außen sichtbar ist.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 31. März 2009 19:21
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Wenn der Balkon auf die Straße geht, also von außen eingesehen werden kann, dann hat der Vermieter das Recht dazu. Es ist aber für ihn schwieriger, wenn die Schüssel mobil ist.


hajottka
beantwortet von hajottka am 31. März 2009 19:21
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Nein, das gehört heute zum normalen Leben dazu.


anonym
beantwortet von funnice am 31. März 2009 19:20
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Nö! Solange es nicht der Öffentlichkeit schadet. Und das macht es ja nicht.

Kommentar von WilliPahl am 31. März 2009 19:24

Was hat denn das mit der Öffentlichkeit zu tun? Möchtest Du, daß jemand Dein Eingentum ohne Deine Einwilligung verändert? Es gibt dazu den Mietvertrag und inzwischen Urteile für Migranten!


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