Darf man als Mieter selber auf dem eigenen Balkon eine Satellitenschüssel installieren oder muss immer vorher der Vermieter gefragt werden.
Satellitenschüssel auf Balkon:
Der Mieter darf eine mobile Parabolantenne (Satellitenschüssel) auf dem Balkon auch ohne Einwilligung des Vermieters installieren.
Voraussetzung ist, dass keine unverhältnismäßigen optischen Beeinträchtigungen der Hausfassade entgegen stehen und dass die Mietsache nicht beschädigt oder gefährdet wird, entschied jetzt das Landgericht Hamburg (307 S 132/02) nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB).
Das Gericht betonte außerdem, dass es nicht darauf ankäme, ob der Vermieter der Anbringung der Parabolantenne zugestimmt habe oder nicht. Soweit im Mietvertrag entsprechende Vorbehalte oder Zustimmungsklauseln vereinbart seien, könnten diese nur für die feste Installation von Parabolantennen gelten, die zu einem tatsächlichen Eingriff in die Gebäudesubstanz führten.
(http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Satellitenschuessel.htm)
verdeckt, also unter der brüstung, kannst du sie ohne erlaubnis installieren.
oben, wo sie sichtbar ist, muss es erlaubt sein.
kommt auch auf den ort an, in dem du wohnst, wegen dem stadtbild.
ausländische mitbürger haben immer eine erlaubnis zu bekommen.

Der Vermieter muss gefragt werden... erst recht, wenn man (du) in einem Mehrfamilienhaus/Mehrparteienhaus wohnst. Denn es KANN sein, dass die WEG- oder die SEG-Gemeinschaft/Verwaltung einen Beschluss diesbezüglich getroffen hat. Ansonsten kann es auch sein, dass davon eine Klausel über Erlaubnis oder Verbot von Satelitenschüsseln im Mietvertrag ist.

generell ist da das Einverständnis des Vermieters einzuholen, es sei denn, im Mietvertrag ist eine entsprechende Regelung getroffen.
Was machen denn deine Nachbarn, wenn diese eine Schüssel angebracht haben, kannst du von ausgehen, dass du auch darfst! Frag lieber den Vermieter!

Abhänging vom Mietvertrag - da steht das normalerweise drin. Weiterhin kannst Du auch die anderen Mieter fragen, wie die das gehandhabt haben.

Dazu sollte normal auch in der Hausordnung etwas stehen!
Völlig richtig, ich habe Ärger mit einer grossen Wohnbau bekommen, weil ich frei stehend eine Sat Schüssel auf dem Balkon hatte.
Es wurde dann gerichtlich festgestellt, dass solange die Sat Schüssel nicht das Aussenbild verschandelt (es gibt auch hübsche quadratische die senkrecht stehen und nicht nach Schüssel aussehen) und sie nicht ausserhalb der Abmessungen meines Balkons hängt, der Vermieter da nix zu sagen hat.
Es darf nix beschädigt werden und meine stand unten auf dem Boden und überragte das Geländer nur zu einem geringen Teil.
Für Sturmschäden haftest du gegenüber anderen, also lieber mit solidem Fuß aufstellen.