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Sanitäre Anlagen

gefragt von hufell am 18.03.2009 um 10:54 Uhr

Muß der Vermieter die sanitären Anlagen (Toilette,Duschen,Badewannen usw.) austauschen?? Wenn ja,nach wieviel Jahren ist es Pflicht oder gilt der Austausch nur wenn die Anlage defekt ist?? Ich wohne seit 14 Jahren in diesem Haus ( Erstbezug ) . Es wurde bis heute noch nichts renoviert!°


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anonym
beantwortet von jockl am 18. März 2009 10:55
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Ein Austausch kann nur bei Defekten verlangt werden.


anonym
beantwortet von Michel1974 am 18. März 2009 10:57
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Wenn alles heile ist, muss der Vermieter nichts austauschen. Aber möglicherweise kannst Du Dich mit ihm hinsichtlich einer Beteiligung einigen.


Wenne
beantwortet von Wenne am 18. März 2009 10:58
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Es gibt keine Pflicht so etwas nach einer bestimmten Zeit auszutauschen!

Du als Mieter hast die Pflicht diese Anlagen innerhalb deiner Möglichkeiten (richtige Pflege und so) in Ordnung zu halten.

Ein Austausch ist erst dann angesagt wenn ein Defekt der Anlagen auftritt.

Da kann es aber auch dazu kommen dass dir die Kosten auferlegt werden wenn nachweisbar ist dass der Defekt durch mangelnde Pflege verursacht worden ist.

Wenn es dir die Kloschüssel zerlegt, dann solltest du deine Blähungen etwas unter Kontrolle halten. :-D


anonym
beantwortet von dirkiemaus am 18. März 2009 10:55
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dann kannst du im rahmen der renovierung den vermieter fragen ob er sich beteiligt das muss er aber nicht


Volker13
beantwortet von Volker13 am 18. März 2009 10:55
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Frage doch mal deinen Vermieter, was der davon hält.


anonym
beantwortet von n1979b am 18. März 2009 10:55
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Ich meine, daß es einen Richtwert von ca. 10 Jahren für die Modernisierung von Sanitäranlagen gibt. Aber ob eine Verpfichtung besteht, kann ich dir nicht sagen...


anonym
beantwortet von Mietnormade am 18. März 2009 10:57
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Nun Renovierung wird doch üblicherweise vom Mieter gemacht. Und bei 14 Jahren ohne Schonheitsreperaturen wird es aber mal Zeit das Du zumindest Überstreichst. Ein Badezimmer hält 20 bis 30 Jahre und wenn was defekt ist gibt es meist eine Kleinreperaturklausel im Mietvertrag wo der Mieter dran ist. Übliche Abnutzung ist hinzunehmen bei Zerstörung zahlt halt der Verursacher.


katzenmutter
beantwortet von katzenmutter am 18. März 2009 10:57
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Sanitäre Anlagen haben meines Wissens eine sehr lange "Lebensdauer". Frag doch einfach freundlich deinen Vermieter. Vielleicht hat er auch das Gefühl, dass es an der Zeit ist. Viel Glück.


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