Abeax am 06.11.2009 um 14:21 Uhr
Zitat: "ist der Arzt dazu verpflichtet, die Identität des Spenders an das Kind weiterzugeben. Wenn die Vaterschaft festgestellt wurde, kann dieser auf Unterhaltszahlungen verklagt werden." Blidzeitung-Bremen. Ist es wirklich so das man als samenspender auf Unterhaltskosten verklagt werden kann???? =o Was ist das denn für Blödsinn....

es gibt auch anonyme samenspender.was du hier schreibst ist stuss,sorry. wo hast du den unsinn her? arghhhhhhhh lies KEINE Bildzeitung mehr!!!!!!

Es geht ja nicht darum, ob der Samenspender anonym ist oder nicht.
IRGENDWO wird aufgeschrieben wer der Samenspender ist, es gibt ja die vorgeschriebenen Gesundheitschecks usw. Und JA, es kann auf Herausgabe der Daten geklagt werden.
Und wenn sich irgendwie herausfinden lässt, wer der Samenspender gewesen ist, und ein angeordneter DNA-Test bestätigt diese Vaterschaft, muss der Samenspender Alimente zahlen.
Inwiefern er dann den Arzt, oder die Firma wo er Samen gespendet hat auf Schadensersatz verklagen kann und damit durchkommt, ist eine ganz andere Sache.
Aber die Rechtslage ist hier megaeindeutig, wer der Vater eines Kindes ist, muss dafür Alimente zahlen, denn dem Kind (das ja schließlich klagt) ist es vollkommen egal, wie und warum es gezeugt worden ist.
Also immer darüber im klaren sein, dass ich ein Kind zeuge, für das ich auch verantwortlich gemacht werden kann, wenn ich das Reagenzglas vor mir habe...
Ist eine perfide Rechtslage, aber wirklich eindeutig...
Grüsse aus dem Westerwald
Günni
Genauso ist es! DH

Samenspender haben das Recht, anonym zu bleiben.
Nein hat er nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

wahrscheinlich die Bildzeitung vom 01. April ...
Bei Bild ist 265 Tage lang 1. April! Noch nicht gemerkt!?!
Keine Ahnung von dem was ihr da schreibt, oder? Die Rechtslage sieht anders aus!!

Nein warum auch, die sind ja anonym. glaube nicht, dass man da die Daten einfach weitergeben kann. Ich glaube, man muss da schon zustimmen, dass es weitergegeben wird. Kann mir nicht vorstellen, dass das einfach nur so geht und warum Unterhalt zahlen????
Weil jedes Kind ein Recht darauf hat und die Eltern nicht im Namen des Kindes darauf verzichten dürfen, das ist rechtsunwirksam!
Wann verklagt endlich jemand die Bild, SuperIllu und wie sie alle heißen auf Schmerzensgeld wegen dummer Falschaussagen und zwar so lange bis die nicht mehr drucken können!
Und wann verklagt dich jemand für dein Unwissen?

Der Samenspender erhält von der Samenbank weder Informationen über die Paare, denen er zu einem Kind verhilft noch über die Kinder, die durch seine Samenspende gezeugt werden. Gegenüber den Eltern und den Kindern kann er daher keine Ansprüche geltend machen.
In Deutschland ist die Samenspende nicht anonym. Ein mit Spendersamen gezeugtes Kind (nicht die Eltern) kann nach Erreichen der Volljährigkeit verlangen, Einsicht in die Aufzeichnungen über die Person des Samenspenders zu erhalten.
Einige rechtliche Aspekte sind in Deutschland in Bezug auf die Samenspende und ihre Folgen jedoch nicht eindeutig geklärt. So besteht beispielsweise Klärungsbedarf, inwiefern einem Samenspender und dem durch Insemination entstandenen Kind vermögens- oder unterhaltsrechtliche Pflichten und Ansprüche entstehen. Daneben fehlen Regelungen zur Samenübertragung mit Spendersamen (donogene Insemination) bei alleinstehenden Frauen oder Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben

nein das stimmt nicht ganz.
der samenspender ist normalerweise anonym, außer er unterschreibt ausdrücklich, dass die kinder ihn kontaktieren dürfen!!
Stimmt so nicht, die Kinder haben auch bei Samenspende ein Recht darauf zu erfahren, wer ihr Vater ist - es steht ihnen sogar Unterhalt von ihm zu und sie sind Erbberechtigt! Erst informieren, dann antworten!
Vieleicht für alle interessant!?: http://www.vaeternotruf.de/samenspende.htm Seit 1970 wurden in Deutschland rund 100.000 Kinder mit Hilfe einer Samenspende gezeugt. Anders als bei einer Adoption müssen die Eltern keine Behördengänge auf sich nehmen. Auch eine psychologische Beratung ist nicht vorgesehen. Weil Eltern, Arzt und Spender lieber schweigen, werden etwa 90 Prozent der Kinder von ihrer Herkunft nie erfahren. Die aufgeklärten Kinder hingegen, so lehrt die Erfahrung, wollen den Samenspender unbedingt kennen lernen. "Ein einziges Treffen würde mir schon reichen", sagt Stina, "zur Not auch ein Foto, oder ein kurzer E-Mail-Kontakt." Sie möchte nur wissen, was sie von ihm geerbt hat und woher sie kommt.
Stina hat an die Uniklinik in Essen geschrieben. Doch der Arzt von damals sagt, die Unterlagen seien ordnungsgemäß nach zehn Jahren vernichtet worden.
Stina fühlt sich betrogen.
Von ihren Eltern, weil sie ihre Herkunft so lange verheimlicht haben. Aber mehr noch ärgert sie die gezielte Desinformation der Ärzte. "Die verschweigen den Paaren und dem Spender, dass das Kind ein Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung hat", sagt Stina. In der Tat hat das Bundesverfassungsgericht 1989 so entschieden.
Stina könnte die Vaterschaft ihres sozialen Vaters anfechten und stattdessen die des Samenspenders feststellen lassen - der wäre damit sogar unterhaltspflichtig, und sie könnte ihn beerben. Sind die Unterlagen vernichtet, wie in ihrem Fall, müsste der Arzt einspringen. Aber Stina will nichts anfechten, sie will kein Geld, sie sucht auch keinen neuen Vater, sondern ihre Identität.

"Nichts ist so wenig anonym wie eine vermeintliche Anonymität" (ein Satz, den wir getrost auch auf das Internet anwenden dürfen).
Grundsätzlich wird hier ein Vertrag zwischen Samenspender und Empfängerin geschlossen (der Arzt
bzw. die Klinik tritt als Vermittler auf), der i.d. Regel die Anonymität des Spenders zusichert.
Das deutsche Rechtssystem schließt aber aus, dass
a) hierbei ein Vertrag zum Schaden des Kindes geschlossen werden kann (sittenwidrig und deshalb unwirksam)
b) hierdurch ein Kind, egal zu welchem Zeitpunkt, bei Bedürftigkeit der Allgemeinheit zur Last fällt (auch in diesem Fall werden die geschlossenen Verträge zumindest in diesem Vertragsbestandteil unwirksam)
Wird also das Kind also z.B. zum Sozialfall, dann tritt die zuständige Behörde an die Mutter, an den Arzt, die Klinik etc. heran und macht, gegebenenfalls per Gerichtsbeschluss, den Spender = Vater zum Unterhaltspflichtigen.
Nicht das Recht des Kindes auf Information über seine Abstammung ist in den meisten Fällen der Grund für die zwangsweise Offenlegung der Spender, sondern das Recht des Staates, die leiblichen Eltern zur Unterhaltszahlung heran zu ziehen, bevor eine öffentliche Unterstützung gewährt wird.
Je weniger Geld im Staats-Säckle vorhanden ist, umso strikter werden deshalb auch die Behörden vorgehen.
Viele Spender dürften deshalb, mit gutem Grund, die nächsten Jahre das große Zittern haben, bis ihre Sprösslinge dem "gefährlichen Alter" entwachsen sind.
Gruß justii
lol
Zu spät.^^
was?
dann lies mal das!!!! Auch in Deutschland ist die geltende Rechtlage ähnlich wie in England und Schweden. Hier hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 31.1.1989 entschieden, dass durch künstliche Befruchtung gezeugte Kinder einen Anspruch darauf haben, die Personalien ihres biologischen Vaters zu erfahren. Mit anderen Worten: Das Recht des Kindes auf Feststellung der gesetzlichen Vaterschaft kann rechtsgeschäftlich nicht abbedungen werden. Folglich sind die üblichen Verträge zwischen den Samenbanken und den Samenspendern, wonach den Spendern Anonymität zugesichert wird, unwirksam. Teilweise unwirksam sind außerdem die Verzichtserklärungen der "Wunscheltern", die den Samenspendern von allen Ansprüchen freistellen. Denn soweit dieser Verzicht die Unterhaltsansprüche des Kindes und dessen Erbrecht gegenüber seinem biologischen Vater betrifft, handelt es sich hierbei um einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter.http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?recht63.htm