Nick0301 am 26.11.2008 um 20:52 Uhr
Wenn ich ein Saisonkennzeichen habe, auf dem 12-12 steht, gilt es dann noch für den gesamten Dezember?

das gilt vom 1. - 31. Dezember beginnend und endent jeweils um Mitternacht
§9 Abs. 3 FZV (Besondere Kennzeichen -> Saisonkennzeichen) besagt:
"(3) Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1 sowie der Angabe eines Betriebszeitraums. Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Der Betriebszeitraum ist von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Klammern hinter dem Kennzeichen zu vermerken. [...]"
Daran siehst Du, dass ein Saisonkennzeichen mit der Angabe "12-12" absoluter Humbug ist und nicht vergeben wird. ;-)

Obern steht der Monat in dem es Beginnt und unten der Monat in dem es endet. Ein 12-12 wird es aber sicher nicht geben, denn das wäre ja nur ein Monat. In der Regel gibt es 05-10 oder 10-05.

nö geht dann nur bis zum 12.12.....
Nein..stimmt so nicht. Saisonkennzeichen geben immer den Anfangs- und den Endmonat der Zulassung an. Ein Kennzeichen 12-12 gilt also ausschließlich im Dezember.
jbinfo am 27. November 2008 08:45 @Werniman hat recht
Nein, Werniman hat nicht recht.