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Saftige Strafe aus der Schweiz

gefragt von kletterrose2 am 30.09.2008 um 12:25 Uhr

Am 10.09.06 fuhr ich durch die Schweiz aus dem Urlaub nach Hause. Ich wusste nicht, dass auf den Schweizer Autobahnen nur 120km/h erlaubt sind. Ich fuhr 35 km/h zu schnell. Nach einigen Monaten kam der erste Brief aus der Schweiz. Ich machte leider den Fehler und gab Angaben zu meiner finanziellen Situation an. Nach über 2 Jahren seit dem Vergehen bekam ich den Strafbefehl und soll 615,87 Euro bezahlen. Zusätzlich kam von Basel die Aberkennung des ausländischen Führerschein`s wofür ich 161,11 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen soll. Muss ich bezahlen? Wenn ich nicht bezahle, muss ich dann ins Gefängnis? Ich habe leider keinen Rechtschutz sonst hätte ich einen Rechtsanwalt damit beauftragt. Wer kann mir weiterhelfen, langsam wird mir die Sache etwas mulmig. Vielen Dank!


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Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 30. September 2008 12:30
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Wenn Du nicht zahlst, dann werden sie Dich bei Deinem nächsten Besuch in der Schweiz sicher erstmal mitnehmen.

Du wirst, wenn Du nicht bezahlst faktisch lebenslang nicht mehr dort einreisen und auch nicht durchreisen können.

Ich würde es mir überlegen und lieber bezahlen-zumal an jedem Grenzübergang an den Strassen ein großes Schild steht, auf dem die jeweiligen Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen, Landstrassen und Innerorts angegeben sind.

Das nächste Mal Augen auf!!!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 30. September 2008 12:38

vollkommen richtig!


dock69
beantwortet von dock69 am 30. September 2008 12:37
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"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Wenn klar ist, dass Du zu Recht bestraft wurdest, dann solltest Du auch zahlen.

Nach Artikel 45 Verkehrszulassungsverordnung in der Schweiz werden ausländische Führerscheine (z.B. "Verwarnungsentszug", befristet, 3 Monate) aberkannt. Die hohe Bearbeitungsgebühr ist in der Schweiz üblich. Mit Deutschland besteht ein Rechtshilfeabkommen, vollstreckt wird in Verkehrsangelegenheiten aber nicht durch die deutsche Polizei. Das Vergehen dürfte in 2 Jahren verjährt sein. Reist man vor Ablauf der Frist ein, besteht die Möglichkeit, dass die Schweizer Polizei direkt vollstreckt.


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 30. September 2008 12:27
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Naja, du musst dich vor Abreise informieren wie die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind. D.h. du kommst da nicht raus mit "Das wusste ich nicht." Was du machen kannst, ist dich beim ADAC informieren. Vielleicht können die schon weiterhelfen, dann brauchst du keinen Anwalt.

Kommentar von ManfredP am 30. September 2008 12:33

Da sollte kletterrose2 aber auch Mitglied sein. Jetzt ists ein wenig spät.


wernilein
beantwortet von wernilein am 30. September 2008 12:28
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na dann man auf zum ADAC


anonym
beantwortet von 338194 am 30. September 2008 12:28
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Ja, vor der Abreise erkundigen. Habe vor längerer Zeit in den Medien darüber gehört, daß die Schweiz und Österreich sehr streng sind und teuer wird es dann.


Sandra2804
beantwortet von Sandra2804 am 30. September 2008 12:31
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Ich würde mal sagen dumm gelaufen.


weberwf
beantwortet von weberwf am 30. September 2008 12:38
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Wenn Du nicht zahlst, dann kannst Du nur unter einer falschen Idendität wieder in oder durch die Schweiz reisen. Ansonsten kannst Du zu bis zu 10 Jahren Strafdienst in einer Käsefabrik verdonnert werden.


anonym
beantwortet von angelshop am 30. September 2008 12:41
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Da hilft nur eins: Die Schweiz mit ihren vollkommen abgedrehten Geldstrafen weiträumig umfahren(Österreich) und damit dem Kontrollwahn der armseligen Schweizer entziehen. Mach ich schon seit 10 Jahren!


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