gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Saftige Rechnung vom Anwalt

gefragt von Outbackmaster am 01.06.2008 um 21:51 Uhr

Es geht um eine Rechnung über 20,40 E aus dem Jahr 2007. Ich bezahlte nicht- habe jetzt Post vom Anwalt bekommen - in dem Schreiben droht er mit Gericht und verlangt zusätzlich zuden 20,40 noch für sich und seine "Bemühungen" 52,60. Mmmmhhhh. Bin eigentlich unter der Adresse, an die der Brief adressiert war, gar nicht mehr wohnhaft und hatte mir die Post nachschicken lassen... Zurückgehen lassen des Briefs wg. Wohnsitzwechsel wäre wahrscheinlich das beste gewesen?! Nun ist bei der Adresse ein erneuter Brief angekommen. Macht es Sinn, diesen nun zurückgehen zu lassen, da ich dort nicht mehr wohnhaft bin? Rechnung von 20,40 E ist nun beglichen.Anwaltskosten umgehen? Merci.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (9657)
Geld (5893)
Rechnung (290)
ähnliche Fragen

Reply


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. Juni 2008 21:53
2x
Thumb_up

Wer nicht pünktlich zahlt muß mit höheren Kosten rechnen und sollte sie ohne zu jammern bezahlen.


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 1. Juni 2008 21:53
1x
Thumb_up

nur weil du umziehst, verzichten doch nicht gläubiger auf ihr geld. warum haste die 2ß euro nicht gleich bezahlt? denk beim nächsten mal daran^^... würde einfach abwarten, was jetzt kommt. würde dem anwalt ne kleine info schicken, dass du die rechnung nicht bezahlen konntest und jetzt bezahlt hast. aber ich denke um die kosten wirst du nicht hinweg kommen


Renegade71
beantwortet von Renegade71 am 1. Juni 2008 21:55
0x
Thumb_up

Würde ich nicht machen - Anwälte können da ungemütlich werden. Wohnsitzwechsel bringt da auch nichts. Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren (mit dem er ja droht) läuft das über die Meldeämter. Und wenns soweit kommt wirds richtig teuer. Mit der Bezahlung seiner Gebühren hast du ausserdem anerkannt, das er auch eine Leistung erbracht hat - somit hat er auch ein Anrecht auf seine Mahnkosten.


anonym
beantwortet von Krieger4 am 1. Juni 2008 21:56
0x
Thumb_up

Bezahl auf jeden Fall den Anwalt bevor die Summe noch höher wird. Diese Leute sind mit allen Wassern gewaschen. Du kannst ihn höchstens mal anrufen und ihm die Sache erklären. Ich glaube aber nicht, dass er auf sein Geld verzichten möchte.


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 1. Juni 2008 21:57
0x
Thumb_up

vor allem wenn der anwalt einmal sowas gericthlichesmacht, dann stehste doch au in der schufa. (berichtigt mich, wenn ich falsch liege) und das nur ween 20 euro?





grisu05
beantwortet von grisu05 am 1. Juni 2008 21:59
0x
Thumb_up

Aus Deinem ellenlangen Kommentar geht jetzt nicht so richtig hervor, was Du genau wissen willst. Wenn man eine Rechnung nicht bezahlt hat, kommen eben Zinsen dazu. So einfach ist das.

Kommentar von Outbackmaster am 1. Juni 2008 22:01

Ganz am Schluss hatte ich geschrieben: "Anwaltskosten umgehen?" Könnte sagen, ich habe die Briefe nie erhalten. Müssten die doch auch eigentlich per Einschreiben s´chicken den Kram?!

Kommentar von 0d9c12d00efa8d0a3ff5e09b08dc7710smallgrisu05 am 1. Juni 2008 22:12

Das erhöht doch nur Deine Rechnung! Dann stellt er Dir noch Kosten für Recherche in Rechnung. Gegen einen Anwalt hast Du doch keine Chance! 20 Euro sind das doch nicht wert!

Kommentar von 46e29e33b7218c952879e84282e05077smallRenegade71 am 1. Juni 2008 22:18

Einschreiben ist NICHT notwendig - er muss sie nur verschicken. Das gilt für ALLES - Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Mahnungen etc.

Eine Rechnung nicht erhalten zu haben bewahrt einen auch nicht davor sie bezahlen zu müssen.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 1. Juni 2008 23:54

Ich verstehs nicht, Outbackmaster. DU hast doch diese Anwaltschreiben verursacht, denn DU hast eine offensichtlich korrekte Rechnung nicht bezahlt. Also nimm es hin, zahl die Anwaltskosten und sei froh, dass man dir nicht gleich einen Mahnbescheid geschickt hat, was man hätte durchaus tun können.

LG

Wieselchen


anonym
beantwortet von yorkie55 am 1. Juni 2008 22:08
0x
Thumb_up

Keine Chance. Zahlen sonst kommen immer mehr Kosten hinzu. Erfahrungen aus meinem beruflichen Umfeld. Wenn Sie nicht zahlen können, so müssen Sie sich zumindest zahlungswillig zeigen und angemessene Ratenzahlungen "erbitten". Ja die Gesetze sind .... ?!


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 1. Juni 2008 23:51
0x
Thumb_up

Nein. Die Anwaltskosten musst du tragen, weil du die Rechnung viel zu spät bezahlt hast. Teures Lehrgeld, dass du nun erhöhen kannst, wenn du die Anwaltskosten nicht bezahlst.

LG

Wieselchen


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 2. Juni 2008 00:22
0x
Thumb_up

Der Anwalt musste wegen Deinem Fehlverhalten tätig werden. Man kann Arbeit nicht rückgängig machen. Also musst Du den Arbeitsaufwand auch bezahlen. Der Gläubiger hat Anspruch auf die Erstattung seiner Kosten (in einem angemessenen Rahmen), die zum Beitreiben der Forderung nötig wurden. Dazu gehören auch die Anwaltskosten.


anonym
beantwortet von jotde01 am 2. Juni 2008 15:02
0x
Thumb_up

du kannst es ja versuchen, die Anwaltskosten zu ignorieren, ich würde es aber nicht machen, denn der Typ wird bestimmt sein Geld haben wollen, da er ja auch eine Leistung erbracht hat. Das nennt man/frau dann Lehrgeld....




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.