Es geht um eine Rechnung über 20,40 E aus dem Jahr 2007. Ich bezahlte nicht- habe jetzt Post vom Anwalt bekommen - in dem Schreiben droht er mit Gericht und verlangt zusätzlich zuden 20,40 noch für sich und seine "Bemühungen" 52,60. Mmmmhhhh. Bin eigentlich unter der Adresse, an die der Brief adressiert war, gar nicht mehr wohnhaft und hatte mir die Post nachschicken lassen... Zurückgehen lassen des Briefs wg. Wohnsitzwechsel wäre wahrscheinlich das beste gewesen?! Nun ist bei der Adresse ein erneuter Brief angekommen. Macht es Sinn, diesen nun zurückgehen zu lassen, da ich dort nicht mehr wohnhaft bin? Rechnung von 20,40 E ist nun beglichen.Anwaltskosten umgehen? Merci.

Wer nicht pünktlich zahlt muß mit höheren Kosten rechnen und sollte sie ohne zu jammern bezahlen.
nur weil du umziehst, verzichten doch nicht gläubiger auf ihr geld. warum haste die 2ß euro nicht gleich bezahlt? denk beim nächsten mal daran^^... würde einfach abwarten, was jetzt kommt. würde dem anwalt ne kleine info schicken, dass du die rechnung nicht bezahlen konntest und jetzt bezahlt hast. aber ich denke um die kosten wirst du nicht hinweg kommen

Würde ich nicht machen - Anwälte können da ungemütlich werden. Wohnsitzwechsel bringt da auch nichts. Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren (mit dem er ja droht) läuft das über die Meldeämter. Und wenns soweit kommt wirds richtig teuer. Mit der Bezahlung seiner Gebühren hast du ausserdem anerkannt, das er auch eine Leistung erbracht hat - somit hat er auch ein Anrecht auf seine Mahnkosten.
Bezahl auf jeden Fall den Anwalt bevor die Summe noch höher wird. Diese Leute sind mit allen Wassern gewaschen. Du kannst ihn höchstens mal anrufen und ihm die Sache erklären. Ich glaube aber nicht, dass er auf sein Geld verzichten möchte.
vor allem wenn der anwalt einmal sowas gericthlichesmacht, dann stehste doch au in der schufa. (berichtigt mich, wenn ich falsch liege) und das nur ween 20 euro?

Aus Deinem ellenlangen Kommentar geht jetzt nicht so richtig hervor, was Du genau wissen willst. Wenn man eine Rechnung nicht bezahlt hat, kommen eben Zinsen dazu. So einfach ist das.
Ganz am Schluss hatte ich geschrieben: "Anwaltskosten umgehen?" Könnte sagen, ich habe die Briefe nie erhalten. Müssten die doch auch eigentlich per Einschreiben s´chicken den Kram?!
grisu05 am 1. Juni 2008 22:12 Das erhöht doch nur Deine Rechnung! Dann stellt er Dir noch Kosten für Recherche in Rechnung. Gegen einen Anwalt hast Du doch keine Chance! 20 Euro sind das doch nicht wert!
Renegade71 am 1. Juni 2008 22:18 Einschreiben ist NICHT notwendig - er muss sie nur verschicken. Das gilt für ALLES - Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Mahnungen etc.
Eine Rechnung nicht erhalten zu haben bewahrt einen auch nicht davor sie bezahlen zu müssen.
Wieselchen am 1. Juni 2008 23:54 Ich verstehs nicht, Outbackmaster. DU hast doch diese Anwaltschreiben verursacht, denn DU hast eine offensichtlich korrekte Rechnung nicht bezahlt. Also nimm es hin, zahl die Anwaltskosten und sei froh, dass man dir nicht gleich einen Mahnbescheid geschickt hat, was man hätte durchaus tun können.
LG
Wieselchen
Keine Chance. Zahlen sonst kommen immer mehr Kosten hinzu. Erfahrungen aus meinem beruflichen Umfeld. Wenn Sie nicht zahlen können, so müssen Sie sich zumindest zahlungswillig zeigen und angemessene Ratenzahlungen "erbitten". Ja die Gesetze sind .... ?!

Nein. Die Anwaltskosten musst du tragen, weil du die Rechnung viel zu spät bezahlt hast. Teures Lehrgeld, dass du nun erhöhen kannst, wenn du die Anwaltskosten nicht bezahlst.
LG
Wieselchen

Der Anwalt musste wegen Deinem Fehlverhalten tätig werden. Man kann Arbeit nicht rückgängig machen. Also musst Du den Arbeitsaufwand auch bezahlen. Der Gläubiger hat Anspruch auf die Erstattung seiner Kosten (in einem angemessenen Rahmen), die zum Beitreiben der Forderung nötig wurden. Dazu gehören auch die Anwaltskosten.
du kannst es ja versuchen, die Anwaltskosten zu ignorieren, ich würde es aber nicht machen, denn der Typ wird bestimmt sein Geld haben wollen, da er ja auch eine Leistung erbracht hat. Das nennt man/frau dann Lehrgeld....