Hallo,
ich habe meiner Freundin zu Weihnachten einen Ring von swatch gekauft, mit Perlen verziehrt. Nun hat sie heute, nach knapp 2 Wochen, bemerkt, dass eine der Perlen gerbochen ist. Der Ring kostete 40,- €. Runter ist der ring ihr nicht gefallen, aber da man ja mit seinen Händen allerlei zu tun hat, müssten die Perlen m.E. etwas stabiler sein.
Kassenbon habe ich leider nicht mehr, aber einen Kontoauszug mit der Lastschrift, in einem Buch über Rechtsirrtümer habe ich gelesen, dass sowas reicht...
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Als Beleg reicht der Kontoauszug vollkommen. Ihr könnt es ja versuchen.

Ich würds auf jeden Fall versuchen, normalerweise sind Verkäufer sehr freundlich und entgegenkommend

Müsste reichen! Würde auch sagen, dass hier eine "Materialfehler" vorliegt.
Nein, der Kontoauszug reicht nicht, wenn daraus nicht hervorgeht, was gekauft worden ist. Aber Du kannst ja unabhängig von einem Rechtsanspruch einen netten Brief an Swatch mit der Bitte um Inaugenscheinnahme senden. Erfahrungsgemäß kommt so etwas immer gut.
Hallo, soweit ich weiß genügt der Lastschriftauszug. Schließlich steht dort der Preis und Datum, usw. drauf. Da es erst 2 Wochen her ist, müsstest es ohne Probleme umtauschen können. Da du 6 Monate Gewährleistung hast. Der Verkäufer müsste also erst nachweisen das du ihn kaputt gemacht hast. Da er das nicht kann, müsste er ihn zurücknehmen oder umtauschen.
So ein Quatsch der Ring wurde vom Kunden zerstört und somit gibt es keinen Anspruch auf Gewährleistung. Der Verkäufer sagt einfach so wurde der Ring nicht geliefert.
Ja aber der Händler muss es beweißen, wie soll er das machen?
Prüfprotokoll der Endfertigung.
Bei Gefahrenübergang lag der Mangel nicht vor. Ansonsten würde es reichen das Du Ihn dort gekauft hast.

Sind das nicht sogar Steine bei den Swatch-Ringen? Ich würde auch sagen, dass die nicht einfach mal so auseinanderbrechen dürfen.
normalerweise hast du Garantie egal wieviel er kostete.Es kommt jetzt auf den Verkäufer an ob er diesen Umtauscht.Geldanspruch hast du nicht.
Normalerweise hat er Gewährleistung aber ein Sachmangel muß schon zum Gefahrenübergang bestanden haben. Also wenn da nicht ein klarer Materialfehler (Lufteinschluß etc.) zu erkennen ist wird das nichts mit Gewährleistung.