gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Sachmangel oder nicht ??

gefragt von genervter85 am 05.01.2009 um 15:24 Uhr

Hallo,

ich habe meiner Freundin zu Weihnachten einen Ring von swatch gekauft, mit Perlen verziehrt. Nun hat sie heute, nach knapp 2 Wochen, bemerkt, dass eine der Perlen gerbochen ist. Der Ring kostete 40,- €. Runter ist der ring ihr nicht gefallen, aber da man ja mit seinen Händen allerlei zu tun hat, müssten die Perlen m.E. etwas stabiler sein.

Kassenbon habe ich leider nicht mehr, aber einen Kontoauszug mit der Lastschrift, in einem Buch über Rechtsirrtümer habe ich gelesen, dass sowas reicht...


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34927)
verbraucherrecht (50)
sachmangel (13)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 5. Januar 2009 15:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als Beleg reicht der Kontoauszug vollkommen. Ihr könnt es ja versuchen.


djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 5. Januar 2009 15:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würds auf jeden Fall versuchen, normalerweise sind Verkäufer sehr freundlich und entgegenkommend


aline1507
beantwortet von aline1507 am 5. Januar 2009 15:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Müsste reichen! Würde auch sagen, dass hier eine "Materialfehler" vorliegt.


paule63
beantwortet von paule63 am 5. Januar 2009 15:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, der Kontoauszug reicht nicht, wenn daraus nicht hervorgeht, was gekauft worden ist. Aber Du kannst ja unabhängig von einem Rechtsanspruch einen netten Brief an Swatch mit der Bitte um Inaugenscheinnahme senden. Erfahrungsgemäß kommt so etwas immer gut.


anonym
beantwortet von rurotil am 5. Januar 2009 15:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, soweit ich weiß genügt der Lastschriftauszug. Schließlich steht dort der Preis und Datum, usw. drauf. Da es erst 2 Wochen her ist, müsstest es ohne Probleme umtauschen können. Da du 6 Monate Gewährleistung hast. Der Verkäufer müsste also erst nachweisen das du ihn kaputt gemacht hast. Da er das nicht kann, müsste er ihn zurücknehmen oder umtauschen.

Kommentar von Mietnormade am 5. Januar 2009 15:31

So ein Quatsch der Ring wurde vom Kunden zerstört und somit gibt es keinen Anspruch auf Gewährleistung. Der Verkäufer sagt einfach so wurde der Ring nicht geliefert.

Kommentar von rurotil am 5. Januar 2009 15:34

Ja aber der Händler muss es beweißen, wie soll er das machen?

Kommentar von Mietnormade am 5. Januar 2009 15:45

Prüfprotokoll der Endfertigung.


finchen012
beantwortet von finchen012 am 5. Januar 2009 15:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

versuchen würde ich es auf jedenfall!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 5. Januar 2009 15:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei Gefahrenübergang lag der Mangel nicht vor. Ansonsten würde es reichen das Du Ihn dort gekauft hast.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 5. Januar 2009 15:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sind das nicht sogar Steine bei den Swatch-Ringen? Ich würde auch sagen, dass die nicht einfach mal so auseinanderbrechen dürfen.


szuki
beantwortet von szuki am 5. Januar 2009 15:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

normalerweise hast du Garantie egal wieviel er kostete.Es kommt jetzt auf den Verkäufer an ob er diesen Umtauscht.Geldanspruch hast du nicht.

Kommentar von Mietnormade am 5. Januar 2009 15:34

Normalerweise hat er Gewährleistung aber ein Sachmangel muß schon zum Gefahrenübergang bestanden haben. Also wenn da nicht ein klarer Materialfehler (Lufteinschluß etc.) zu erkennen ist wird das nichts mit Gewährleistung.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.