Frage von SkylineFreaks 17.12.2012

Sachen von Ex freundin im keller gelagert

  • Antwort von Dea2010 17.12.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    1. Geschenke kann man nicht zurückfordern aus enttäuschter Liebe.

    2. Über einen Anwalt schriftliche Fristsetzung zur Abholung der Sachen mit Ankündigung der kostenpflichtigen Entsorgung durch einen Entrümpler udn anschließender Forderung der rechnung über das Gericht. Selbstredend forderst du dann auch die Anwaltskosten von ihr.

    3. Alternativ: Sprinter anmieten (kommt übers WE auf etwa 70-100€), das Zeug einladen, zu ihr hinfahren, klingeln, ihr sagen, dass du ihr das zeug vor die Türe stellst. Dann vor ihrem Haus ausladen (Die Kartons vorher lesbar beschriften mit Edding mit IHREM namen, IHRER Adresse und die kartons mit Paketklebeband verschliessen) und heim fahren. Den rechnugnsbetrag dann per Mahnbescheid von ihr zurück fordern. der ist 14 Tage nach zustellung rechtskräftig.

    VOR der Aktion ein Eisnchreiben per Gerichtsboten (ja kostet etwas) udn darin unmissverständlich zur Abholung der sachen bis zum *Datum genau nennen) auffordern.

    Spätestens wenn du am gehsteig ihr Zeug ablädst, wird sie blöd aus der Wäsche schauen!

    So hab ich mal einen Ex abserviert, der mich als sein Möbellager betrachtete.

  • Antwort von Brille99 17.12.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Geschenke kann man nicht zurück verlangen ! Du musst die Abholung der Kartons mit Fristsetzung verlangen, schriftlich und mit Einschreiben. Wenn die Frist abgelaufen ist, kannst Du mit den Sachen machen, was du willst. Um kein Risiko einzugehen, würde ich ihr den Kram dann aber einfach vor die Tür stellen.

  • Antwort von FrauWinter 17.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein, mit dem Geschenk lässt sich nichts mehr machen.

    Setze ihr eine Frist - schriftlich per Einschreiben - von ca. 4 Wochen, in denen sie die Gelegenheit hat, die Kisten abzuholen. In dem Anschreiben sollte auch vermerkt sein, dass die Kisten nach Ablauf der Frist kostenpflichtig entsorgt werden und du ihr dies in Rechnung stellen wirst (samt Umzugsunternehmen und Entsorgungsfirma), lass dir doch einen Kostenvoranschlag schicken und sende eine Kopie davon mit dem Einschreiben, dass sie schonmal weiß, welche Summe von ihr gefordert werden könnte für die Entsorgung. Alternativ kannst du die Kisten auch bei ihr abladen und den Transport (Miete des Transporters, Umzugshelfer usw.) in Rechnung stellen. Das würde ich dann auch bei der Fristsetzung erwähnen.

  • Antwort von Anselm2716 17.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich würde ihr einen Brief schicken und darin einen Termin setzen, bis wann die Sachen abgeholt sein müssen. Schreib dann auch, dass die Sachen sonst am anderen Tag entsorgt werden. Wenn es Sachen der Mutter und der Freundin sind, dann an beiden den Brief und am Besten mit Einschreiben und Rückschein.

    Die Kohle für das Handygeschenk kannst vergessen. Buche es auf dem Konto "Lebenserfahrungen" und ärgere dich nicht weiter.

  • Antwort von larry2010 17.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    da bist du slesbt dran schuld, wenn sie die kartons nciht abholt.

    von daher einen brief schreiben, in dem du sie bis zu einembestimmten termin die kartons abholt und mit dem herichtsvollzieher zustellen lassen. ksotet einmalig 15-20 euro. selsbt wenn de rgeirchtsvollzieher den brief in dne brifkasten wirft, gilt es als zu gestellt.

    da kann sie sich ncith rausreden.

    im übrigen musst du die kartons 1 jahr ab diesen termin noch aufbewahren.

    das geld für das handy bekommst du ncith zurück.

  • Antwort von LMamaEFrau 17.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Also, wegen der Sachen in Deinem Keller, würde ich mal eine Anwalt fragen, wie sich das verhällt. Es gibt im I-net Anwälte, die Du das fragen kannst. Es kostet zwar bissi Geld, aber ich glaube, das sollte man dann inverstieren. Erkann Dir dann genau die Rechtslage schildern, so dass Du Dich da auf der legalen Seite bewegst und sie Dir daraus nicht i-wann mal einen Strick drehen kann. Und wegen dem Handy: auch, wenn es ärgerlich ist, lass es! Mach da keine Welle draus. Das würde nur unnötig Ärger geben und ihr /Du hättet keine Ruhe!

  • Antwort von hsearch 17.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Willst du mich verar*chen du willst doch nicht ernsthaft das Geld für ein Geburtstagsgeschenk zurückhaben oder?

  • Antwort von GssG22 17.12.2012

    Gib es hier wieder Zurück!

  • Antwort von orangerDrachen 17.12.2012

    Geschenke verlangt man nicht zurück. Das ist charakterlos.

  • Antwort von sweeteyes86 17.12.2012

    Also Geschenk ist Geschenk, dass kann man nicht mehr zurück verlangen, da sage ich nur doof gelaufen...

    Und ihre Sachen setzte ihr eine Frist bis dann und dann die Sachen abgeholt zu haben, tut sie es nicht, würde ich sie persönlich wegschmeisen!!! Was soll ich mit Sachen die mich an einer Ex erinnern?!

  • Antwort von IRENEBOA 17.12.2012
    1. Schreibe ihr bzw. der Familie einen Brief (per Einschreiben und Rückschein, eventuell vom Anwalt aufgesetzt), in dem du eine Frist setzt, bis zu der dein Keller geräumt sein soll. Stelle darin klar, dass die Sachen ansonsten auf dem Sperrmüll/Müll landen. Und NEIN, du darfst die Sachen nicht verkaufen, denn dann würdest du dich an deren Eigentum bereichern.
    2. Wie armselig ist das denn, dass du jetzt auf einmal ein gemachtes Geschenk bzw. den Wert zurückhaben willst? Geschenkt ist geschenkt, das sieht selbst der Gesetzgeber so.Wenn du ihr damals nicht das Geschenk gern und freiwillig und von ganzem Herzen gemacht hast, dann hättest du ihr lieber gar nichts schenken sollen. Im Nachhinein Geschenke zurückzufordern, und dann noch mit dem Kommentar, sie hätte es ja gar nicht verdient, ist bestenfalls peinlich, in meinen Augen aber ein erbärmliches Zeichen höchster emotionaler Unreife und Kleinkariertheit. Dabei handelt es sich bei einem echten Geschenk ohnehin niemals um den Sachwert, immer nur den emotionalen Wert.
  • Antwort von Tafelschwamm 17.12.2012

    Einschreiben mit Rückschein, in dem du sie mit zB 1 Monat Frist zur Abholung der Sachen auuforderst, mit dem HInweis, dass du sie danach wegwerfen oder anders verwerten wirst.

    Das geschenkte Handy könntest du höchstens bei "grobem Undank" zurückfordern- da müsste sie aber schon einen Killer auf dich angesetzt haben

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!