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Sachen beim Pfandleiher - Rückkaufrecht vereinbart

gefragt von petealex am 01.07.2009 um 20:23 Uhr

Ist das überhaupt rechtmäßig so ein Rückkaufrecht zu vereinbaren?


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stefvol
beantwortet von stefvol am 1. Juli 2009 20:31
3x
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Sinn und Zweck beim pfandleiher ist ja wohl das du den Krempel wieder holst wenn du wieder flüssig bist, es gibt eine vorher fest vereinbarte Frist in welcher du das Zeug wieder auslösen kannst, nach Ablauf dieser Frist wirds versteigert oder zum Kauf angeboten. Vorteil: pfandleiher sind in der Regel günstiger als Bankkredit.


anonym
beantwortet von Weigan am 1. Juli 2009 20:25
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Nein, so ein Rückkaufrecht ist verboten, wegen Verstoß gegen § 34 der Gewerbeordnung.

Kommentar von AndreasKlein am 1. Juli 2009 20:40


BlueRose23
beantwortet von BlueRose23 am 1. Juli 2009 20:25
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ja klar das ist rechtens, die haben sich doppelt und dreifach abgesichert.


anonym
beantwortet von AndreasKlein am 1. Juli 2009 20:39
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Vielleicht stellst Du die Frage nochmals ein wenig präziser? Wenn Du z.B. einen Pfandkredit in Anspruch nimmst und Deine Dinge als Sicherheit hinterlegst, dann kannst Du die natürlich gegen Zahlung des Kredits, Zinsen, Gebühren, etc. wieder mitnehmen.... Meinst Du so etwas? Oder wem soll ein Rückkaufsrecht eingeräumt werden? Meines erachtens nach findet beim Pfandleiher kein Kauf / Verkauf im eigentlichen Sinne statt. Und wo nichts verkauft wird, stellt sich die Frage nach ein Rückkauf???


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