gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Sache ausgeliehen und nicht wieder zurückbekommen

gefragt von wtf001wtf001 am 04.10.2009 um 16:15 Uhr

Ich habe jemanden eine Spielekonsole ausgeliehen (eine Gamecube).

Ich dachte, er mag mich und ich könnte ihn vertrauen, aber es stellte sich später heraus, es is doch nicht so.

Ich wollte die Gamecube wieder haben, aber er meinte, er hätte die bereits bei ebay verkauft.

Das ganze ist schon 1 Jahr her, aber der Typ geht noch auf meine Schule und ich hab seinen Namen.

Kann ich gegen ihn vorgehen? Oder ist es eigenes Risiko gewesen und nun eine Sackgasse?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

ebay (5438)
Spielekonsole (129)
ausgeliehen (2)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. Oktober 2009 16:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Pech, du hast nichts in der Hand.


Libero02
beantwortet von Libero02 am 4. Oktober 2009 16:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja eigentlich kannst du gegen ihn vorgehen!!!


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 4. Oktober 2009 16:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst ihn anzeigen, aber die Chancen stehen schlecht. Du hast ja keine Nachweise darüber, dass du ihm das Gerät geliehen hast.


Knuddel72
beantwortet von Knuddel72 am 4. Oktober 2009 16:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich glaube der braucht mal eine kräftig in die sch..... ich glaube du kannst dagegen nichts machen, oder hast du beweise dafür?


anonym
beantwortet von anjapla am 4. Oktober 2009 16:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

waaas! das ist ja krass, so eine Frechheit!!....keine Ahnung was zu tun ist, aber wollte das mal loswerden.


Matt1261994
beantwortet von Matt1261994 am 4. Oktober 2009 16:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da kannste nichts machen. Sorry


anonym
beantwortet von AnnaStar am 4. Oktober 2009 16:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

leider kann man keinem mehr trauen.


anonym
beantwortet von serbenboy am 4. Oktober 2009 16:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hmmmm schwer zu sagen du könntest ihn anzeigen bzw vor gericht gehen müsstest des ganze nur beweisen können und das es schon ein jahr zurück liegt ist auch bischen schwer am besten gehst du zu seinen eltern und machst klar tisch und sagst so sieht es aus anzeige oder konsole zurück aber wenn man den marktwert der gamecube anschaut die ja net mehr hergestellt wird würde ich sagen währe eher sinnlos


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 4. Oktober 2009 18:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gilt hier zwischen Strafrecht und Zivilrecht zu unterscheiden. Im Strafrecht ist es Sache der Ermittlungsbehörden, die Beweise zu liefern. Im Zivilrecht ist dies Sache der klagenden Partei. Ich würde in diesem Fall eine Frist zur Rückübereignung der Spielkonsole setzen, und zwar Nachweisbar, also per Einschreiben. Parallel - ich nehme an der Täter wohnt noch bei seinen Eltern - würde ich den Eltern einen Besuch abstatten und den Sachverhalt schildern und mit einer Strafanzeige drohen. Bleibt das alles erfolglos, konsequenz bleiben und Strafanzeige erstatten. Ideal wäre es natürlich, wenn du Zeugen benennen könntest. Das alles kostet dich nichts. Schon mancher kleiner Gauner wurde wachgerüttelt, als er zur Vernehmung geladen wurde.


Diana77
beantwortet von Diana77 am 5. Oktober 2009 08:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie Du schon selbst vermutet hast, es war eigenes Risiko und nun eine Sackgasse. Natürlich könntest Du Maßnahmen einleiten, wie bei ihm zu Hause vorbeigehen und die Eltern einweihen, oder Mitschüler informieren, aber es ist fraglich, ob dann im Endeffekt für Dich nicht noch alles schlimmer wird. Am Ende hast Du mit ihm noch einen ganz anderen, schlimmeren Ärger, als jetzt schon. Ich kann Deinen Ärger verstehen, mich würde das auch wahnsinnig ärgern. Heut zu Tage kann man leider niemandem mehr trauen!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.