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Sachdensregulierung netto oder brutto bei der privaten Haftpflicht

gefragt von KinderKinder am 09.06.2008 um 10:41 Uhr

Hallo, meine Versicherung soll einen Haftpflichschaden bei einem Geschädigten regulieren. Dieser hat einen KV vorgelegt, wird dieser Schaden jetzt netto oder brutto reguliert? Kenne es aus dem KfZ Bereich, das bei Abrechnung netto ausgezahlt wird, aber wie ist das im Privatbereich? Da meine Tochter den Schaden verursacht hat und delikunfähig ist, sind Schäden nur bis zu einer gewissen Summe abgedeckt. Bei Abrechnung netto würde die Versicherung voll einspringen, bei brutto müßte ich bisschen was nachlegen.


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 9. Juni 2008 10:43
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bei einem privaten Schadensfall wird immer mit Mehrwertsteuer ausgezahlt (wenn überhaupt).

Kommentar von KinderKinder am 9. Juni 2008 10:50

wenn überhaupt?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 9. Juni 2008 10:54

Erst geht es darum, dass dine Versicherung den gegnerischen Anspruch überhaupt anerkennt und erst in zweiter Linie um den Umfang bzw. Betrag. Gerade wenn Kinder verwickelt sind, wird von Erwachsenen mehr Vorsicht gefordert und Fahrlässigkeit durchaus anders bewertet.

Kommentar von KinderKinder am 9. Juni 2008 11:02

Das ist schon alles geklärt, wegen den Kindern habe ich ja die Komfortdeckung inkl. allem drum und dran, weil man eben nicht 24 Std. aufpassen kann, sondern Kinder auch mal auf dem Hof spielen und was anstellen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 9. Juni 2008 11:11

Sofern du dich vertragskonform verhalten hast, kannst du dich bequem zurücklehnen.

Kommentar von KinderKinder am 9. Juni 2008 11:23

immer, nur leider gibt es bei kindern unter 7 jahren eine höchstgrenze von 3000,00 pro versicherungsfall, die wird eben brutto leicht überstiegen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 9. Juni 2008 11:54

Die Gutachten der parteiischen Sachverständigen muss man nicht zwingend vollumfänglich akzeptieren. Auch die Versicherungen versuchen bei größeren Schäden immer zu verhandeln und drohen ggf. mit einem langen rechtsstreit. Wenn der Schaden im Freundeskreis pasiert, kann man sich doch umso eher einvernehmlich einigen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 9. Juni 2008 10:53
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Erst geht es darum, dass dine Versicherung den gegnerischen Anspruch überhaupt anerkennt und erst in zweiter Linie um den Umfang bzw. Betrag. Gerade wenn Kinder verwickelt sind, wird von Erwachsenen mehr Vorsicht gefordert und Fahrlässigkeit durchaus anders bewertet.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 9. Juni 2008 14:04
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