Hallo, meine Versicherung soll einen Haftpflichschaden bei einem Geschädigten regulieren. Dieser hat einen KV vorgelegt, wird dieser Schaden jetzt netto oder brutto reguliert? Kenne es aus dem KfZ Bereich, das bei Abrechnung netto ausgezahlt wird, aber wie ist das im Privatbereich? Da meine Tochter den Schaden verursacht hat und delikunfähig ist, sind Schäden nur bis zu einer gewissen Summe abgedeckt. Bei Abrechnung netto würde die Versicherung voll einspringen, bei brutto müßte ich bisschen was nachlegen.
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bei einem privaten Schadensfall wird immer mit Mehrwertsteuer ausgezahlt (wenn überhaupt).

Erst geht es darum, dass dine Versicherung den gegnerischen Anspruch überhaupt anerkennt und erst in zweiter Linie um den Umfang bzw. Betrag. Gerade wenn Kinder verwickelt sind, wird von Erwachsenen mehr Vorsicht gefordert und Fahrlässigkeit durchaus anders bewertet.
wenn überhaupt?
Erst geht es darum, dass dine Versicherung den gegnerischen Anspruch überhaupt anerkennt und erst in zweiter Linie um den Umfang bzw. Betrag. Gerade wenn Kinder verwickelt sind, wird von Erwachsenen mehr Vorsicht gefordert und Fahrlässigkeit durchaus anders bewertet.
Das ist schon alles geklärt, wegen den Kindern habe ich ja die Komfortdeckung inkl. allem drum und dran, weil man eben nicht 24 Std. aufpassen kann, sondern Kinder auch mal auf dem Hof spielen und was anstellen.
Sofern du dich vertragskonform verhalten hast, kannst du dich bequem zurücklehnen.
immer, nur leider gibt es bei kindern unter 7 jahren eine höchstgrenze von 3000,00 pro versicherungsfall, die wird eben brutto leicht überstiegen.
Die Gutachten der parteiischen Sachverständigen muss man nicht zwingend vollumfänglich akzeptieren. Auch die Versicherungen versuchen bei größeren Schäden immer zu verhandeln und drohen ggf. mit einem langen rechtsstreit. Wenn der Schaden im Freundeskreis pasiert, kann man sich doch umso eher einvernehmlich einigen.