ein freund von mir hat eine anzeige wegen sachbeschädigung bekommen,es geht dabei um ein t-shirt,welches bei einer kleinen handgreiflichkeit zu schaden kam,nun hat er einen fragebogen von der polizei bekommen,in dem er angaben zu der angelegenheit machen,oder sie eben auch verweigern kann.es steht auch noch zur auswahl,das er mit der zahlung eines bussgeldes einverstanden wäre,und sich der fall damit schliesst.meine frage dazu ist folgende:wie hoch wäre das bussgeld in diesem fall,ist das bussgeld gleich der wert des t shirts,oder ist damit gemeint,das einmal strafe gezahlt und einmal das t shirt ersetzt werden muss?wie soll man das verstehen,kennt sich damit jemand aus,ist hier zufällig ein jurist anwesend?

auf deine privatanfrage:
wenn das dein erstes und einziges vergehen ist, wird es wohl mit einer verwarnung .. vielleicht einigen sozialstunden oder einer geringen geldbuse erledigt sein. ist auch altersabängig, je jünger, desto niedriger die zu erwartende strafe. (=strafrechtliche konsequenz)die zivilrechtliche konsequenz besteht im ersatz des T-Shirts

hallo, du musst unterscheiden, zwischen dem Zivilrecht und dem Strafrecht. Zivilrechtlich hat er das T-Shirt zerstört, strafrechtlich eine Sachbeschädigung begangen. Dieses Verfahren (Vergehen) wegen der Sachbeschädigung wird durch den Staatsanwalt geführt, der aber bereit ist, gegen Zahlung des Busgelds das Verfahren einzustellen. Ob der Geschädigte das T-Shirt ersetzt haben möchte, musst du abwarten .. alles klar? Verstanden? Wenn nicht, per Kommentar nochmals nachfragen
Grundsätzlich kann man gegen alles und jeden Einspruch einlegen, wobei man beachten sollte ob es sich Lohnt.

Du zahlst einmal das Bußgeld und in einer Privatklage den Schadensersatz.
Ruf bei der Polizei an und frag nach.Die beissen nicht.