gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Sachbeschädigungsanzeige

gefragt von wupiii am 15.10.2009 um 12:51 Uhr

ein freund von mir hat eine anzeige wegen sachbeschädigung bekommen,es geht dabei um ein t-shirt,welches bei einer kleinen handgreiflichkeit zu schaden kam,nun hat er einen fragebogen von der polizei bekommen,in dem er angaben zu der angelegenheit machen,oder sie eben auch verweigern kann.es steht auch noch zur auswahl,das er mit der zahlung eines bussgeldes einverstanden wäre,und sich der fall damit schliesst.meine frage dazu ist folgende:wie hoch wäre das bussgeld in diesem fall,ist das bussgeld gleich der wert des t shirts,oder ist damit gemeint,das einmal strafe gezahlt und einmal das t shirt ersetzt werden muss?wie soll man das verstehen,kennt sich damit jemand aus,ist hier zufällig ein jurist anwesend?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

recht x 35.178 sachbeschaedigung x 93

Chianti
beantwortet von Chianti am 15. Oktober 2009 19:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

auf deine privatanfrage:

wenn das dein erstes und einziges vergehen ist, wird es wohl mit einer verwarnung .. vielleicht einigen sozialstunden oder einer geringen geldbuse erledigt sein. ist auch altersabängig, je jünger, desto niedriger die zu erwartende strafe. (=strafrechtliche konsequenz)die zivilrechtliche konsequenz besteht im ersatz des T-Shirts


Chianti
beantwortet von Chianti am 15. Oktober 2009 12:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo, du musst unterscheiden, zwischen dem Zivilrecht und dem Strafrecht. Zivilrechtlich hat er das T-Shirt zerstört, strafrechtlich eine Sachbeschädigung begangen. Dieses Verfahren (Vergehen) wegen der Sachbeschädigung wird durch den Staatsanwalt geführt, der aber bereit ist, gegen Zahlung des Busgelds das Verfahren einzustellen. Ob der Geschädigte das T-Shirt ersetzt haben möchte, musst du abwarten .. alles klar? Verstanden? Wenn nicht, per Kommentar nochmals nachfragen


anonym
beantwortet von Killerjoe am 15. Oktober 2009 12:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsätzlich kann man gegen alles und jeden Einspruch einlegen, wobei man beachten sollte ob es sich Lohnt.


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 15. Oktober 2009 12:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du zahlst einmal das Bußgeld und in einer Privatklage den Schadensersatz.


anonym
beantwortet von nicki165 am 15. Oktober 2009 12:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ruf bei der Polizei an und frag nach.Die beissen nicht.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.