Sachbeschädigung komplett betrunken, mit welcher Strafe muss ich rechnen?

9 Antworten

Ersetz ihm den Schaden und entschuldige dich. Strafe wirst du dann auch nicht bekommen. Du solltest aber künftig darauf auchten, nicht mehr soviel zu trinken, dass du die Kontrolle über dich verlierst

Ich glaube nicht, dass der Schaden so gering ist. Das kostet ja schon das "Guten Tag" (Anfahrt) eines Fachmannes. Du wirst für den Schaden aufkommen müssen und wenn du angezeigt wirst, hast du auch mit einer saftigen Strafe zu rechnen.

Am besten gleich hin und Schadenersatz anbieten.

Ich glaube nicht dass es zu einer Anzeige kommt.

Selbst wenn, dann wird diese voraussichtlich niedergeschlagen, weil du den Schaden schon ersetzt hast und dich entschuldigt hast. Dadurch besteht kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung

Du wirst von einer Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO ausgehen können, sofern Du vorher noch nicht aufgefallen bist. Solltest Du noch nicht 18 sein, käme hier evtl. noch die Ableistung von ein paar Sozialstunden in Betracht, bevor hier nach § 45 JGG einzustellen wäre.

Keine Vorstrafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis, kein Knast. Ganz dolle schlimm wirds also nicht kommen ;-)

Mit keiner, wenn du dich beim Besitzer meldest und ihm deine Lage erklärst und es bereust. Wenn er ein Herz hat, lässt er sich den Schaden ersetzen und macht keine Anzeige. Probier mit ihm zu reden.