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Sachbeschädigung Freibad Minderjähriger

gefragt von DOnMagico am 17.07.2009 um 11:44 Uhr

Guten Tag, Also, ich bin 15 und hab da ein rechtliches Problem :/ Jedenfalls sin nachts um 1e ne freundin n kumepl und ich in ein Freibad eingestiegen haben uns auf die Hauseigene Terrasse "gepflantzt" . Dort haben wir dann Shisha geraucht später kamen dann ,ich drück es mal vorsichtig aus, sozial unkompetente Jugendliche dazu. Die waren total laut und haben da oben randaliert . Mir sind darauf dann auch gegangen da uns jemand mittgeteilt hate das jemand die Polizei gerufen hatte. Das blöde is das mir davor die Shisha-Kohle auf eeinen Tisch gefallen war und da jetzt ein Loch drin ist . Auserdem hat meine Freundin dann ihr handy da liegen lassen des die Polizei dann gefunden hat als sie eintraffen. Meine Freundin hatte dann gestern ne Vorladung bei der Polizei wo sie dann meinen Namen nennen musste ergo hat die Polizei am selben Tag bei mir Angerufen. Wie ihr euch vorstellen könnt waren meine Erzeuger nicht sehr erfreut. Achja bei der ganzen Sache ist ein Sachschaden von 200€ entstanden ( 80 € tisch , 120€ sonstiges ( nicht von uns verursacht)) . ICh hoffe ihr habt nun einen groben Überblick über die Situation und könnt mir sagen was mich bei meiner Vorladung erwartet , ob ichs agen sollte ob das das das meine Shisha war und welches Strafmaß ich befürchten muss

MFG DonMagico

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Sachbeschädigung x 92 Rechtliches x 90

tachyonbaby
beantwortet von tachyonbaby am 17. Juli 2009 11:48
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Unerlaubtes Betreten oder gar Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung? Versuch das ganze so abzubiegen, indem Du zum Betreiber des Schwimmbads gehst, für die Sache (war ja zu dämlich!) einstehst, den Schaden übernimmst und anbietest freiwillig ein paar Stunden im Freibad zu helfen. Vielleicht sehen die dann von einer Anzeige ab.

Kommentar von 1e1a0ab895d280025f2d1352d454509dsmallwinherby am 17. Juli 2009 12:09

Das zeigt Einsicht und guten Willen, aber: Wenn die Polizei bereits involviert ist, dann stellt die Polizei den Strafantrag automatisch bei der Staatsanwaltschaft. Und den Schaden muss er ( Eltern ) so oder so übernehmen.

Kommentar von Simple_avatar2smalltachyonbaby am 17. Juli 2009 12:14

Hab's bei uns (Kleinstadt) erlebt, daß ähnliche Sache abgebogen werden konnte.

Kommentar von DOnMagico am 17. Juli 2009 12:17

Wie genau? wurde das dann privat geklärt?

Kommentar von Simple_avatar2smalltachyonbaby am 17. Juli 2009 12:58

Mir ist die Tatsache auch bekannt, daß ein Polizist, sobald er Kenntnis von einer Straftat erlangt hat, gehalten ist diese zu verfolgen. Aber letztlich sind Polizisten auch nur Menschen. Und mit Menschen kann man reden. In dem Fall hier am Ort hat der Polizist das aufgenommene Protokoll in den Reißwolf gegeben, als jugendlicher "Randalierer" und Seepächter gemeinsam auf der Wache erschienen und gesagt haben, daß sie den Fall privat klären. Aber wir sind auch nur eine Gemeinde mit gerade mal 2000 Einwohnern, wo praktisch jeder jeden kennt.

Kommentar von DOnMagico am 17. Juli 2009 13:06

JA das ist bei mir auch der Fall, ein Dorf mit ca. 900 Einwohnern... ABer das FB gehört der Stadt zu der unser Dorf gehört...

Kommentar von Simple_avatar2smalltachyonbaby am 18. Juli 2009 11:50

Was kann ein Versuch schaden? Sprich mit dem Bürgermeister! Zeige Dich zerknirscht und reuevoll und biete freiwillig Leistungen im Dienste der Gemeinde an!


anonym
beantwortet von giirly am 17. Juli 2009 11:47
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Gib das zu, was du getan hast, die polizei wird sowieso drauf kommen. Wenn du nichts zugibst glauben die erst recht, dass ihr das mit der sachbeschädigung wart.


floeh18
beantwortet von floeh18 am 17. Juli 2009 11:47
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sag das dir die kohle draufgefallen ist sag einfach alles so wie du uns das jtztg esagt hast dann fahr zum freibad besitzer sag ihm das genauso sag das du den schaden begleichen willst und ob der dann so freundlich wäre die anzeige zurück zuziehen ansonsten anzeige wegen einbruch und sachbeschädigung....


Hasii
beantwortet von Hasii am 17. Juli 2009 11:45
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Gib zu, dass du das mit dem Loch warst. Das was du nicht warst, solltest du auf jeden Fall auch sagen.

Kommentar von DOnMagico am 17. Juli 2009 12:09

DAs sehe ich genauso..


anonym
beantwortet von judofrosch am 17. Juli 2009 11:52
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Also aus eigener erfahrung sag ich dir folgendes: als angeklagter/Beschuldigter musst du gar nichts sagen, du kannst auch lügen (ist aber nicht der sache dienlich!), in diesem fall sag die wahrheit! geh zum besitzer vom Freibad, biete an, den schaden zu begleichen und frage nett, ob er die anzeige zurückzieht!

ich weiss gar nicht, was ihr so habt, es is hausfriedensbruch, ja! aber als jugendlicher macht man auch mal sowas, ich mein, er hat ja keine autos angezündet oder so... man sollte es nicht übertreiben und ich denke, vergleichbares hat jeder mal gemacht

Kommentar von Abacero am 17. Juli 2009 11:56

genau so ist es!

Kommentar von DOnMagico am 17. Juli 2009 12:14

JA ich denke darafu wird hinauslaufen... ich sag denen die warheit und lasses über mich ergehen.. hoffe die sin gnädig mit mir :/


Schnulli00
beantwortet von Schnulli00 am 17. Juli 2009 11:47
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Ich bin im Übrigen dafür, dass nochmals ein erhöhtes Strafmaß wegen eigener Doofheit hinzu kommt.


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 17. Juli 2009 11:46
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Finger weg von Drogen. Wie kann man so blöd sein und sein Handy liegenlassen?

Kommentar von Noel1994 am 17. Juli 2009 11:48

die war high? außerdem frag ich mich wie man so asozial sein kann seine freunde zu verpetzen

Kommentar von judofrosch am 17. Juli 2009 11:49

shisha ist nicht gleich drogen!

Kommentar von Noel1994 am 17. Juli 2009 11:54

bei denen wahrscheinlich schon

Kommentar von DOnMagico am 17. Juli 2009 12:03

Wir rauchen sicherlich keine Drogen! Aromatisierter Fruchttabak wenns intressiert... Sie musste uns verpetzten sonst hätte sie sozialstunden bekommen und hätte alles alleine zahlen dürfen...


eddali
beantwortet von eddali am 17. Juli 2009 11:46
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Tja, man sollte vorher überlegen, was man macht. Erst mal ist es Hausfriedensbruch und dann kommt noch Sachbeschädigung dazu...das wird nicht billig.

Kommentar von DOnMagico am 17. Juli 2009 12:08

Es war ja keine mutwillige Sachbeschädigung... ist das strafmindernt?


anonym
beantwortet von finna am 17. Juli 2009 11:46
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Ehrlich währt am längsten! Das war Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung!...hoffe, du bekommst eine ordentliche Strafe!


moppelito
beantwortet von moppelito am 17. Juli 2009 11:46
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Nunja du musst vorallem damit rechnen das ihr Hausfiredensbruch begangen habt!


expertin
beantwortet von expertin am 17. Juli 2009 11:45
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da habt ihr wohl Pech gehabt - aber Strafe muss eben sein! So was macht man doch auch nicht!


anonym
beantwortet von Gulli1969 am 17. Juli 2009 11:54
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Nur Scheiße im Kopf und jetzt rumjammern! Steh dazu einfach. Oder willst du jetzt mit der schweren kindheit anfangen???

Kommentar von DOnMagico am 17. Juli 2009 11:55

Ich ajmmer ja nicht rum, weiss aj das ich mist gemacht hab. Will nru wissenw as mich erwartet und wie ich agieren soll. Und deine Unqualfizierten antworten kannste stecken lassn :/

Kommentar von Abacero am 17. Juli 2009 12:00

Wenn du NICHTS sagst, machst du dadurch nichts schlimmer!

So ist es selbst wenn du lügst, was du NICHT solltest...hast du später dadurch keine Nachteile! Bedenke das.

Kommentar von Gulli1969 am 17. Juli 2009 12:07

Also entweder ist es mit deiner schreibweise ein Problem oder du bist schon wieder bekifft! Wer hier solche Jammerromane reinstellt muß auch mit harten Antworten rechnen! Also nochmals jammern hilft nix. Steh dazu und gib es bei deiner Vorladung einfach zu.

Kommentar von DOnMagico am 17. Juli 2009 12:13
  1. Ich kiffe nicht ( zum 3. mal jetzt oO)
  2. Ich jammere nicht sondern erkundige mich über meine situation
  3. Ja meine rechtschreibung is dürftig aber ihr vesteht ja was ich meine... aber hey so etwas bringt das g8 nunmal hervor :/

anonym
beantwortet von Anni19951995 am 17. Juli 2009 11:50
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gib das mit dem tisch zu, dann glauben sie dir eher, dass ihr das andere nicht wart.


eistee2000
beantwortet von eistee2000 am 17. Juli 2009 11:47
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Sag der Polizei einfach wer den Sachschaden verursacht hat von den sozial unkompetenten Jugendlichen


anonym
beantwortet von opel01 am 17. Juli 2009 11:46
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nimm das auf jeden fall auf dich..aber sag das du nur für die 80 €verantworltich bist. Mit dem Rest aber nichts zu tun hast...


anonym
beantwortet von Abacero am 17. Juli 2009 11:45
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Sag am besten GAR NICHTS; (alle sollen NICHTS sagen) - das ist immer das beste, was man machen kann!

Jedenfalls nicht der Polizei - die machen nur Ihre arbeit, aber du MUSST NICHTS SAGEN! - Die sollen ihre arbeit machen und wenn sie was gegen dich haben stellen die so und so ne strafanzeige...

wenn du was zugibst, bist du selbst schuld!

Kommentar von opel01 am 17. Juli 2009 11:47

oh.gott...eine dümmere antwort habe ich selten gelesen. Zuviel CSI gekuckt. Und immer gleich an den Anwalt rufen..weil die Polizei einen immer nur in den Knast bringen möchte...

Kommentar von Abacero am 17. Juli 2009 11:51

ich hab nicht gesagt, sie soll den schaden nicht begleichen oder wieder gut machen,.. das ist ne sache der moral.

und wenn du so gut mit der polizei - bitte sehr!

Kommentar von Noel1994 am 17. Juli 2009 11:53

er hat aber recht... wenn du was sagst wird deine akte nur größer und es wird mehr papierkram

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 17. Juli 2009 11:48

was ist denn das für eine Einstellung. wenn man etwas verbockt hat, sollte man auch zu stehen.

Kommentar von opel01 am 17. Juli 2009 11:55

danke eddali...

Kommentar von judofrosch am 17. Juli 2009 11:59

mein gott, ihr redet hier nicht von einem mord oder vergleichbaren! die polizei macht ihre arbeit und wieso sollte man nicht die wahrheit sagen? Es macht, wenn es zur anzeige und gerichtsverhandlung kommt (bestimt bei frau salesh oder herrn hold) immer einen besseren Eindruck, wenn man sich nicht gestreubt hat auszusagen und die wahrheit gesagt hat, auch wenn man beides nicht muss

Kommentar von Abacero am 17. Juli 2009 12:04

ja aber wieso sollte man überhaupt was sagen?

das wird dir auch jeder anwalt raten, als beschuldigter immer erst mal NICHTS zu sagen - das ist ein grundrecht.

Herr Kohl lässt grüßen...und viele andere

Kommentar von judofrosch am 17. Juli 2009 12:17

nein, ein anwalt rät dir das dann, wenn es nützlich ist, bei solchen fällen ist es sogar möglich, sich ohne eine strafanzeige zu einigen, nur wenn der besitzer drauf besteht, das handy lag da oder? die freundin hat schon gesagt oder? wieso soll man dem besitzer einen grund geben, in dem man vor der polizei luegt (gar nichts sagen ist möglich, aber wenn man eh verloren hat, sollte man es wenigstens so tun, dass man seine version preisgeben darf) auf die anzeige zu bestehen wenn man auch einsicht zeigen kann?b

Kommentar von DOnMagico am 17. Juli 2009 12:07

Ich hatte davor noch nie Kontakt mit der Polizei, weder positiv noch negativ. Ja das das in mein Führungszeugnis kommt davor hab ich auch angst. Bis zum abi isses zwar noch ne weile hin aber trz. sieht das nich gut aus... werde jetzt aufjedenfall mal dem Besitzer des Freibades nen Brief scchreiben und die 80€ für den Tisch beilegen...udn wenn er will kann ich mich noch persönlich entschuldigen und sein Freibad putzen


winherby
beantwortet von winherby am 17. Juli 2009 12:07
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..."später kamen dann ,ich drück es mal vorsichtig aus, sozial unkompetente Jugendliche dazu...."

Für wie kompetent hälst Du Dich selbst denn??

Sag bei der Polizei die Wahrheit, das wirkt strafmildernd. Der Schaden wird von den Eltern bezahlt werden müssen, auf Dich kommen bis zu 50 Stunden Sozialarbeit zu. Danach ist Deine soziale Kompetenz dann hoffentlich auf korrektem Level. Gute Besserung.

Kommentar von DOnMagico am 17. Juli 2009 12:11

Naja , war ja ein einmaliger asurutscher... ich sagte nicht ads ich sozial kompetent bin.. aber ei gewisses maß an höfflichkeit bestize ich doch...

Kommentar von DOnMagico am 17. Juli 2009 12:11

Naja , war ja ein einmaliger asurutscher... ich sagte nicht ads ich sozial kompetent bin.. aber ei gewisses maß an höfflichkeit bestize ich doch...

Kommentar von 1e1a0ab895d280025f2d1352d454509dsmallwinherby am 17. Juli 2009 12:16

Dann wünsche ich Dir, dass Deine Einsicht nachhaltig ist und es somit bei dem einmaligen Ausrutscher bleibt.


anonym
beantwortet von DOnMagico am 17. Juli 2009 12:00
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Und noch ne Zusatzinfo.. die Anzeige kam nicht von den Freibadbesitzern . Die Polizei hat das so vorgefunden.


anonym
beantwortet von DOnMagico am 17. Juli 2009 11:53
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Also, wir haben keine Drogen inder Shisha geraucht ( gott bewahre) ! Ja das waren jetzt realtiv verschiedene antworten aber ich bin eins tückchen schlauer. Naja ich hab kein plan wie die heißen ...


anonym
beantwortet von rotogais am 17. Juli 2009 11:46
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das Strafmaß ist auf alle Fälle viel zu wenig!!!


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