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Sachbeschädigung aus vermeindlicher Notfalllage,droht mir da was ?

gefragt von nacktaktiv am 24.10.2009 um 21:15 Uhr

Liebe Community.

Ich habe eine Frage ich Falle einer eventuellen Anzeige auf Sachbeschädigung. Ich war vor einer Woche auf einer Hausparty,bei der die Gastgeberin verstärkt alkoholisiert war.sie war den ganzen Abend nicht ganz zurechnungsfähig und wurde dann auch noch von ihrem Exfreund abgewiesen.

Daraufhin schloß sie sich in ihrem Zimmer ein,und von sämtlichen Freunden wurde in heller aufregeung verkündet das sie sich was antuen wolle. Als wir ihr sagten Sie solle die Tür öffnen, von ihr nur erwieder wurde,dass sie das nicht könne hab ich kurzer Hand die Tür eingetreten aus Angst sie würde sich was antun.

Im Nachhinein gibt sie es zwar ihren Eltern gegenüber zu,diese meinen aber nun es liegt an mir diesen Schaden zu beseitigen. Meine Frage nun,was droht mir?

Vielen Dank im Vorraus.


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SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 24. Oktober 2009 21:16
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Es läuft unter rechtfertigender Notstand und ist straffrei


anonym
beantwortet von Fragender024 am 24. Oktober 2009 22:12
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  • strafrechtlich bist du entschuldigt wegen einem Erlaubnistatbestandsirrtum (Du gingst von einem rechtfertigenden Notstand aus)
  • zivilrechtlich hast du in berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag gehandelt und bist daher nicht Ersatzpflichtig.

pippi60
beantwortet von pippi60 am 24. Oktober 2009 21:17
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Ich weiß nicht, ob es juristisch richtig ist, aber für mich ist es so was wie "Gefahr in Verzug". Und somit droht Dir keine Strafe und da bin ich mir gaaanz sicher!


anonym
beantwortet von Michel76 am 24. Oktober 2009 21:20
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Ihre Eltern sollten dir dankbar sein, dass du handelst und nicht gleichgültig an einem Bier schlürfst.


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 24. Oktober 2009 22:07
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Wenn ihr mich gerufen hättet, wäre die Tür jetzt auch hinüber, zuzüglich einer Kostenrechnung für die Gastgeberin!


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