Sachbeschädigung am Schulranzen meines Sohnes
Hallo liebe Gemeinde,
mein Sohn kam am Mittwoch mit einem beschädigtem Schulranzen nach Hause. Ein anderer Junge aus seiner Klasse (1.Klasse) hat ihn mutwillig beschädigt - gegen getreten, rum geschmissen und drauf herum gesprungen. Der Verschluss ist total demoliert, er schließt gar nicht mehr. Die Klassenlehrerin war Zeuge und hat dem Jungen direkt ein Schreiben für die Eltern mitgegeben, dieses Schreiben hat er bis jetzt nicht vorgezeigt.
Bevor wir bei den Eltern anrufen, würden wir gerne wissen ob wir eine Handhabe haben, sollten sie ablehnen die Kosten zu erstatten. Gilt da die Pauschale Eltern haften für ihre Kinder ?
11 Antworten
Ihr solltet die Eltern persönlich damit konfrontieren.
Sollte eigentlich über deren Haftpflichtversicherung laufen.
Ich frage mich, was es bringen soll, einen Erstklässler bzw. dessen Eltern für so einen geringen Schaden haftbar machen zu wollen.
Erstens ist es den Zeitaufwand nicht wert, zweitens hat der andere Junge bestimmt aus diesem Vorfall gelernt, so dass die pädagogische Maßnahme (Brief an die Eltern) ausreichend ist, und drittens könnte es sein, dass dein Sohn durch eure Vorgehensweise bei den Mitschülern Nachteile hat und ausgegrenzt wird. Ihr macht ihn damit nur unbeliebt.
Bedenkt, dass es Erstklässler sind! Der Schaden kann doch nicht über € 20 liegen. Ruf die Eltern an und sag ihnen nett und freundlich, sie sollen auf ihren Sohn erzieherisch einwirken. Unterlass es, für so eine lächerliche Bagatelle "Schadenersatz" zu fordern! Morgen passiert es vielleicht eurem Sohn, dass er etwas kaputt macht. Bei Kindern kommt sowas vor.
Ja. Deshalb schrieb ich ja "pädagogische Maßnahme" und "erzieherisches Einwirken". Damit ist der Zweck bei einem Erstklässler erfüllt. Lies noch einmal nach.
Damit ist der Schaden NICHT beglichen!
Wäre das mein Sohn, würden ein paar karge Wochen für ihn anbrechen, damit er es nicht vergisst, wie er sich zu benehmen hat!
und den Schaden vom Taschengeld abziehen.
Das haben die Eltern des Früchtchens über ihre Haftpflicht zu regeln. Und zwar ohne Diskussion.
So sehen das aber leider nicht alle Eltern. War bei mir leider auch so.
Dann muss man halt härtere Bandagen anziehen.
nein, die Haftpflicht übernimmt keine mutwilligen Schäden. Die Frage ist auch, wie alt der Junge ist. In Deutschland kann ein Kind erst ab sieben Jahren deliktfähig sein. Vielleicht ist er ja noch sechs.
Direkt bei den Eltern melden. Notfalls muss über Versicherung laufen. Geht ja nicht um den vielleicht geringen Wert der Sache sondern das man so ein Verhalten auch nicht einfach tolerieren kann
Da können die Eltern sich weigern wie sie wollen. Einfach bei der Versicherung anrufen und ein Schadensformular anfordern.
bei welcher Versicherung?
Bei der die den Schaden ersetzten muss, also die gegnerische Versicherung.
Kennst du den Unterschied zwischen mutwillig und einem Unfall?