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Sachbeschädigung am Fahrzeug

gefragt von mclovin1978 am 07.09.2009 um 23:15 Uhr

Hallo leute Ich habe letztens in der nacht an einem mercedes vorne den stern abgerissen keine ahnung wieso ich das gemacht habe ich war betrunken. Ich bin dann weggerannt dann kam auf einmal der besitzer hinter mir her er hat mich nur gesehen hat mich aber nich gefangen. Ich hab den stern wieder zurückgeworfen und bin weiter gelaufen er hat dann bestimmt die polizei angerufen und ihnen gesagt wie ich aussah und was passiert ist. Die polizei hat mich dann später festgenommen und mich zu ihm gebracht er erkannte mich wieder und hat eine anzeige gegen mich erstattet wegen (sachbeschädigung am fahrzeug). Ich hab die tat nicht zugegeben was wiederrum eigentlich ein fehler war und dann sagte mir noch die polizei das ich demnächst einen brief bekomme, dannach durfte ich wieder gehen

so ein stern kostet ca 20 - 30€ (habe mich bereits erkundigt)

Könnt ihr mir sagen welche volgen das für mich hat ? Ist es besser dann in dem Brief den ich bekomme das zu gestehen wasich getan habe ? Wäre es auch möglich zu dem Besitzer des Autos zu gehen und sich zu entschuldigen und Ihn zu fragen ob man es unter sich klären kann, sodass er die Anzeige zurücknimmt ?


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Birgit1954
beantwortet von Birgit1954 am 7. September 2009 23:18
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Ich würde mich mal ganz schleunigst auf die Socken machen und den Besitzer fragen, ob er die Anzeige zurücknimmt, wenn du den Schaden in voller Höhe ersetzt. Nicht nur den Stern sondern auch die Anbringung etc. Und eine dicke Entschuldigung ist fällig. Wenn du ganz viel Glück hast, macht er es.


anonym
beantwortet von ahuahuahu am 7. September 2009 23:18
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Hast Du dich, sooo nebenbei, auch erkundigt, wieviel der Einbau des Sterns, und der Zeitaufwand der Beamten und des Geschädigten "kostet"???

Was Du wohl mit jemandem tun würdest, der so hirnlos mit Deinem Zeuchs umginge...???

Und: Betrunken-Sein gilt seit einigen Jahren vor Gericht nicht mehr als Strafminderungsgrund - sondern es wurde genau umgekehrt!!

also viel Spaß in diesem Fall...

LG


tanztrainer1
beantwortet von tanztrainer1 am 7. September 2009 23:23
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Dein Problem ist wohl eher, dass Du zuviel säufst. Überleg mal dass Du evtl. zu noch mehr fähig gewesen wärst, wenn Du noch mehr gesoffen hättest. Man wird Dir jetzt sicher nicht gleich den Kopf abreißen. Aber nimm diese Situation zum Anlaß, mal darüber nachzudenken, warum Du soviel trinkst und ob es nicht doch für Dich besser wäre, vllt eine Therapie zu machen. Dazu wünsch ich Dir Glück und das nötige Durchhaltevermögen.


Helli01
beantwortet von Helli01 am 7. September 2009 23:18
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alles abstreiten, aussage gegen aussage, fall erledigt

Kommentar von C1823f960924e71b29ddebb5e1770281smallBirgit1954 am 7. September 2009 23:19

Der Besitzer hat ihn bei beschrieben und bei der Gegenüberstellung identifiziert. So einfach 'Aussage gegen Aussage' ist das nicht.

Kommentar von A5bc775ba0275727bbd4b99f2eab95e0smallHelli01 am 7. September 2009 23:21

doch und für so eine geringfügigkeit wird das verfahren dann sowieso eingesellt

Kommentar von C1823f960924e71b29ddebb5e1770281smallBirgit1954 am 7. September 2009 23:23

Nichts da - Sachbeschädigung ist Sachbeschädigung. Sozialstunden sind auf jeden Fall drin. Oder soll der Kläger auf seinem Schaden sitzen bleiben, weil der Beklagte einfach mal Lust hatte, ein bisschen Randale zu machen ?

Kommentar von A5bc775ba0275727bbd4b99f2eab95e0smallHelli01 am 7. September 2009 23:27

wir sind in deutschland, recht haben und recht bekommen sind zwei unterschiedliche paar schuhe

Kommentar von IAmWeasel am 11. September 2009 23:10

Irrtum. Gerichte entscheiden immer gerecht. Allerdings denken manche Personen offensichtlich immer noch dass der Richter eine Art verlängerter Anwalt ist und automatisch zu ihren Gunsten entscheidet.

Kommentar von zheiko am 7. September 2009 23:27

wenn es so einfach wäre... dann würde klauen ganz selten bestraft werden...die polizei und die staatsanwaltschaft sind nicht GANZ blöd. wie wäre es mit da z.b. mit fingerabdrücken. übrigens gibts da noch die sogenannte zivilklage, falls das strafverfahren eingestellt wird, muss evtl. trotzdem der schaden ersetzt werden?

Kommentar von A5bc775ba0275727bbd4b99f2eab95e0smallHelli01 am 7. September 2009 23:29

wenn sich die diebe nicht so dumm anstellen würden, würde es wohl ganz selten bestraft und du glaubst doch nicht dass die fingerabdrücke nehmen für einen sachschaden von 20€


anonym
beantwortet von zheiko am 7. September 2009 23:18
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wie alt bist du und hast du vorher schon mist gebaut, bei dem du erwischst wurdest?


anonym
beantwortet von grislyyyy am 7. September 2009 23:20
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mit dem Besitzer regeln, dass es nicht zur Anzeige kommt


pixi1987
beantwortet von pixi1987 am 7. September 2009 23:20
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also als erstes würde ich mich entschuldigen und ihn erklären wie es dazu gekommen ist. Dann biete ihn an den Schaden zu bezahlen.

Falls es ihm egal ist, glaube ich nicht das da viel auf dich zu kommt evt. Sozialstunden.


anonym
beantwortet von mclovin1978 am 7. September 2009 23:22
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ich bin 17 ich hab kich nich erkundigt wie viel der einbau kostet aber dürfte nich viel kosten ich wollte mich ja heute schon persönlich bei ihm entschuldigen aber ich weiß leider nich seine adresse hab schon bei den nachbarn gefragt aber ohne erfolg war auch schon bei der polizei gewesen und habe gesagt das ich eine anzeige bekommen habe und würde gerne wissen von wem aber leider keine auskunft bekommen

Kommentar von Malustra am 7. September 2009 23:50

Dann mach einen Zettel hinter den Scheibenwischer, hinterlaß Deine Tel-Nr. und frage sehr höflich, was Du tun könntest, damit er die Anzeige zurück zieht.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 7. September 2009 23:23
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Bei Sachbeschädigung und Diebstahl kann der Eigentümer noch so sehr versuchen die Anzeige zurückzunehmen - bei Offizialdelikten geht das meines Wissens nicht.

Kommentar von IAmWeasel am 11. September 2009 23:16

Recht hast Du! Offizialdelikte verselbstständigen sich sozusagen :-) Möglich wäre aber eine Diversion...


anonym
beantwortet von hundini am 7. September 2009 23:24
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Die hast Mist gebaut und solltest auch dazu stehen. Setze dich schnellstens mit dem Besitzer in Verbindung und entschuldige dich. Der Schaden besteht nicht nur aus dem Stern, sondern es kommen noch Einbaukosten und der Zeitaufwand des Besitzers dazu. Frag ihn, ob du es wieder gut machen kannst. Mit etwas Glück kannst du dich mit ihm einigen.


anonym
beantwortet von mclovin1978 am 7. September 2009 23:27
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ich finde nicht das ich eine therapie machen muss das war nur eine geburtstags party wo ich einfach mal etwas mehr getrunken habe sonst trink ich nur 1 bis 2 bier inner woche (höchstens) und sone partys sind nich so oft

aber jmd hat ja gefragt ob ich früher schon mal mist gebaut habe -> noch nie ist das erste mal

Kommentar von zheiko am 7. September 2009 23:41

ich habe gefragt, ob du schonmal mist gebaut hast... erstes mal? du bist 17? wenn du dir WIRKLICH n kopf über deine missetat machst, kann dir geholfen werden und vom staat aus wird dir als minderjähriger "verziehen". nimm dir die vorschläge der anderen zu herzen: versuch den geschädigten zu kontaktieren: 1.:entschuldige dich bei ihm(nur,wenn du es ernst meinst), evtl. nimmt er den strafantrag zurück (sachbeschädigung ist ein relatives antragsdelikt)2.wenn du zur polizei geladen wirst zur vernehmung: geh hin und sag, wie es wirklich war..3. sag der polizei, dass es dir leid tut und du den enstandenen schaden wieder gutmachen willst und du dich auch schon beim geschädigten versucht hast, zu entschuldigen... (frag mal nach täter-opfer-ausgleich) ganz andere möglichkeit: du stellst dich stur: "ich hab nix gemacht!" wenn der richter dann aber der ansicht ist, dass du es warst, wird er denken, dass du dein unrecht nicht mal einsiehst und auch in zukunft schei..e bauen wirst. ich empfehle dir (da es dir wohl wirklich leid tut und ich es deswegen für ne typische "jugendverfehlung" halte) die erstere variante: man kann mal schei..e bauen, aber muss hinterher auch dazu stehen...


rivabella
beantwortet von rivabella am 7. September 2009 23:31
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Der Anzeigensteller kann die Anzeige als solche nicht zurückziehen, kann aber der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass Du den Betrag bezahlt hast und das von seiner Seite kein Interesse an einer Strafverfolgung mehr besteht. Dies kommt einer Zurückziehung der Anzeige gleich

Das Verfahren wird eingestellt, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht !!!

Schau einmal: http://tinyurl.com/komwra

Kommentar von zheiko am 7. September 2009 23:54

zwar kann der geschädigte die anzeige an sich nicht zuückziehen (anzeige bedeutet auch nur lediglich, dass jemand(vielleicht und zufällig auch der geschädigte;kann aber auch ein dritter zeuge sein, den strafverfolgungsbehörden kenntnis einer straftat gibt. strafantrag i.e.s., also genau den willen des geschädigten, dass diese straftat verfolgt wird und der täter strafrechtlich belangt wird, ist was anderes und kann sehr wohl zurückgenommen werden, bei absoluten antragsdelikten stellt dies ein straverfahrenhindernis dar (z.b.123 stgb)...


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