gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

59 

Sabbatjahr - was tun um für ein Jahr mindestens ins Kloster zu gehen, wer hat Erfahrungen/Empfehlungen?

gefragt von eliasstein am 09.09.2007 um 0:04 Uhr

An wen sich wenden, wie sich vorbereiten? Danke!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Glaube (135)
Kloster (33)
Sabbatjahr (4)
ähnliche Fragen

Reply


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 9. September 2007 05:40
2x
Thumb_up

Ich denke, aus der Sicht des Klosters sollte es keine Probleme geben, einfach im Kloster anfragen, mein Tip Kloster Beuron im Donautal; was Dich angeht, mußt Su wissen, ob Du das ein Jahr lang machen willst.

PS: kleine Anmerkumg aus wikipedia: "Jedes siebte Jahr des jüdischen Kalenders ist ein Sabbatjahr, in dem zum Beispiel die Felder brach liegen und bestimmte Schulden erlassen werden. Dies sind Gebote im Sinne einer frühen Umweltschutzgesetzgebung und einer Sozialgesetzgebung in der Tora. Die Feldbrache wird jedoch heute, da andere Feldbauweisen dominieren, gewöhnlich umgangen, indem Ländereien in jüdischem Besitz für einen symbolischen Betrag von einem Schekel an einen Nichtjuden verkauft werden und am Ende des Jahres zurückgekauft; denn der Talmud erlaubt das Bearbeiten von nichtjüdischen Ländereien auch im Sabbatjahr. Koschere jüdische Bauern halten sich jedoch an die Gesetze, unter Aufsicht der Rabbiner zumeist, zum Beispiel beim koscheren Wein oder beim koscheren Weizen. Das Sabbatjahr ist nicht zu verwechseln mit sogenannten „Sabbatjahren“ als „Auszeit“ vom Beruf, vgl. Sabbatical, einen Begriff, der aus den christlich dominierten USA stammt."


anonym
beantwortet von Klabauter am 9. September 2007 00:16
0x
Thumb_up

Möchtest Du wissen, wie das geht mit Arbeitgeber u. dergl. oder speziell den Klosteraufenthalt?




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.