boesewoelfin am 03.02.2008 um 13:52 Uhr
bin vor 3 mon ausgezogen, vermieter is ne gemeinde ,wohnung au nicht super aber billig. hab kurzfristig ne günstige superwohnung gefunden, wie es ja meist ist. Der vermieter lehnte meine nachmietersuche/vorschläge ab und wollte aber gleich den schlüssel am 1.11.07, per post angefordert. NUN soll ich für 3 Monate bis Ende Feb.08 noch Miete insgesamt 450 Euro, bezahlen????? die wohn. war billig,d ,dorf,holzhofen,alte fenster, vorübergehend ok, musste mich um alles selbst kümmern, keine kaution. kann man da was machen?? der mieterschutzb.und tat gar NIX ausser beitrag kassieren und nie erreichbar!!!!!!Die Gemeinde is total stur und unfreundlich! Bitte schreibt mir

Ich kenne mich zwar im Moetrecht nicht so aus. Aber wenn der Vermietr den Schlüssel zurück verlangt, wie kann er dann noch weiter Miete verlangen? Hast Du das schriftlich? Dann würde ich keine Miete mehr zahlen.

Wölfin, wenn du dir keinen Anwalt für Mietrecht leisten kannst, solltest du dennoch zu ihm gehen; er wird dann für dich Prozesskostenhilfe beantragen (dann ist das Verfahren für dich kostenlos). Durch die Schlüssel-Abgabe hast du nicht mehr die Möglichkeit, deine Wohnung (deren Besitzer du ja noch bist) zu nutzen. Dadurch hat sich dein Vermieter selbst um die Miet-Einnahmen für die drei (ihm zustehenden) Miet-Einnahmen für die Wohnung gebracht. Da wird sich jeder Anwalt auf das Verfahren freuen...ggg.
boesewoelfin am 3. Februar 2008 14:30 hmm.. das werd ich machen, hab mal ne mail geschrieben dan die däml. gemeinde mal sehn ob da was kommt. prozesskostenhilft, muss ich da aber trotzdem was zahlen oder? ausser den anwalt gewinnt das verfahren, dann net
Knowledge am 3. Februar 2008 14:57 Nein, da brauchst du gar nichts zu bezahlen.

Du hättest den Schlüssel nicht rausgeben brauchen. Solange du Miete zahlst, hast du ein Recht auf den Schlüssel. Laß ihn dir wiedergeben. Das wird sie übelst ärgern, aber verweigern dürfen sie ihn dir nicht. Wenn der Vermieter dir den Zugang zur Wohnung, für die du zahlen sollst, verweigert, brauchst du die miete nicht mehr zahlen. Wenn er dir die Schlüüsel wiedergibt, wirst du um die Mietzahlung nicht drumherum kommen. Er braucht keine Nachmieter akzeptieren.
Knowledge am 3. Februar 2008 14:12 Richtig, Tatze!
boesewoelfin am 3. Februar 2008 14:15 den schlüssel geben die mir bestimmt nimmer, die wohnung is in nem alten rathaus gewesen, die sind eh alle pleite so kleine gemeinden deswegen abzocke. hatte das von vormietern auch schon erfahren, zu spät, lang hat in der wohnung keiner gewohnt
Edgar Niklaus am 3. Februar 2008 15:58 Das sehe ich auch so. DH.

Deine Nachmieter kann er ablehnen. Aber wenn er die Schlüssel verlangt kannst Du ja gar nicht mehr die Wohnung nutzen. Warum sollst Du sie dann bezahlen???
boesewoelfin am 3. Februar 2008 14:11 sorry falsch geklickt , na in die dämliche wohnung will ich eh nimmer, soll ich denen mal ne mail schreiben das ich den schlüssel bis dato 28.2. will????
regideur am 3. Februar 2008 14:20 Ich würde keine Miete mehr zahlen! Da eine Vertragserfüllung nicht mehr gegeben ist. Zudem muss sich dann der Vermieter kümmern wie er zu seinem Geld kommt. Stellt sich doch die Frage ist ihm der Aufwand wert der Miete hinterher zu rennen.

Ein Vermieter muss keine Nachmieter akzeptieren. Du zahlst die volle Miete. Ende. Keine Diskussion.
Aber: Wenn er jetzt schon die Schlüssel hat und die Wohnung "baufällig" ist, nutzt er die Zeit evtl. zum massiven Umbauen. Dann wäre die Wohnung im Moment nicht bewohnbar, Du zahlst aber die volle Miete? Dann wäre eine Mietminderung (bis 100%) vielleicht durchsetzbar. Geh mal nachgucken, was in der Wohnung zur Zeit los ist (das darfst Du, schließlich "gehört" sie noch Dir...)
boesewoelfin am 3. Februar 2008 14:12 nee renovieren tun die nix viel zu geizig - allerdings nachsehn könnt ich mal

Entweder den Schlüssel aushändigen ODER Miete zahlen, beides auf keinen Fall. Vielleicht könnt ihr euch in der Mitte treffen, du zahlst noch 1 Monat Miete aus Kulanz und danach bekommen sie den Schlüssel. Denn schließlich bist du an die Kündigungsfrist gebunden.
boesewoelfin am 3. Februar 2008 14:13 das is mal ein super vorschlag, werd ich denen gleich per mail schreiben
Erdbeer Mund am 3. Februar 2008 14:25 Meine Vermieterin hatte sich darauf eingelassen, als ich kurzfristig meine Wohnung kündigen musste.
ja das wegen schlüssel hab ich, der mieterschutzbund meinte ich muss zahlen, anwalt kann ich mir net leisten
WEnn Du zahlen musst, dann muss man Dir auch Zugang gewähren, geht ohne Schlüssel aber schlecht. Ich würde nicht zahlen. Mein pers. Standpunkt.