Hallo!
Ich habe eine (vermutlich dumme) Frage!
Ich habe ein Restaurant und Hotel. Heizung und warmes Wasser kommen von einem BHKW und einem weiteren Kessel.
Der Kessel hat eine eigene Gasuhr.
Das BHKW hat zusammen mit den Gasbrennern in der Restaurantküche ebenfalls eine eigene Gasuhr, der Verbrauch dieser Uhr liegt bei etwa 220000 kw/h.
Für diese (BHKW) Gasuhr habe ich dummerweise den Erdgasvertrag RWE 2011 abgeschlossen. Das mit dem Wiederrufsrecht wegen der falschen Adresse habe ich verucht, da hat sich die RWE nichts von angenommen.
Jetzt kam mir die Idee das BHKW an eine weitere Gasuhr anschließen zu lassen.
Das hieße, ich würde bei einem günstigen GAsanbieter einen Neuvertrag abschließen
um die Gasleitung des BHKW´s daran anzuschließen. Nur die GAsbrenner liefen dann noch über das teure RWE Gas.
Technisch ist das wohl möglich.
Meine Frage ist, darf man das und wer liefert die neue Gasuhr? Besten Dank!
Dieses wird in erster Linie eine Frage an Vertragsexperten sein. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass diese Art von Verträgen eine Abhängigkeit an Kontingente (Lieferumfang) stellt und nicht nur reine Bereitstellung. Sollte tatsächlich das zweite zutreffen, kann dich keiner zwingen das teure Gas abzunehmen, solange vor der Gasuhr NICHTS verändert wird. Bitte den Vertrag (auch im Kleingedruckten) genau lesen, bevor etwas unternommen wird! Und auch hier sind Volumenströme vom anderen Anbieter vorab sicher zu stellen, bevor man sich auf Neues einlässt und das BHKW nicht ausreichend versorgt wird. Als letztes ist noch zu prüfen, in wie weit mit Pufferung gearbeitet werden kann, um Spitzenlastabnahme zu verhindern.