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Rundumleuchten - Blitzer

gefragt von stefanistdaheim am 16.05.2008 um 22:17 Uhr

Hallo, mein Vater und Ich sind beide bei der Feuerwehr! Da wir bei der Feuerwehr viele Leute sind, sind die beiden Einsatzfahrzeuge oft voll und wir müssen privat zur Unfallstelle fahren! Außerdem wohnen wir ziemlich weit vom Gerätehaus entfernt! Darum möchten wir nun eine Rundumleuchte oder Blitzer istallieren, oder Blaulicht von innen an die Windschutzscheibe! Kann ICh daführ eine Genehmigung beantragen? Zur not würde gelbes Licht schon langen, wie ist es da?

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Feuerwehr x 279 Blaulicht x 24

Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 16. Mai 2008 22:21
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Eine lange Legende. Ihr dürft es NICHT haben... Nicht mal Ärzte, die den Rettungsdienst unterstützen dürfen eine Genehmigung einholen. Ich unterstütze neben vielen anderen Dingen auch eine SEG und auch da ist eine Inanspruchnahme von Sondersignalanlagen in Privatfahrzeugen nicht gestattet... Vielleicht auch ganz gut so.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 16. Mai 2008 22:29

so ist es....DH

Kommentar von D70045c01aa19e043af5e20bbacc3793smallHannibal1970 am 16. Mai 2008 23:09

jepp. ...DH


anonym
beantwortet von Chris73 am 16. Mai 2008 22:41
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Unglaublich...Ihr seid bei der Feuerwehr...? Ich denke das dein vater schon länger bei der FW ist.Wenn nein,dann solltest du ihm die frage beantworten können vorrausgesetzt du hast den Truppmann Teil 1(Den du haben mußt wenn du im Einsatz eigesetzt werden willst) oder den Truppmann Teil 2..Da wird mehr wie einmal angesprochen wie du dich zu verhalten hast wenn du auf dem weg zur wache,oder zum einsatz bist..Vielleicht solltest du deinen Löschgruppenführer oder deinen OBM mal nach ein paar aktuellen FwDv fragen...Du solltest die frage nur nicht im kreise deiner Kameraden stellen..*


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 16. Mai 2008 22:29
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Die sog. gelbe Rundumleuchte darfst du immer mitführen.

Benutzen darfst du sie, wenn:

Das Fahrzeug steht,

der Warnblinker an ist,

und du damit zusätzlich eine Panne sicherst oder vor einer gefährlcihen Situation warnen willst.

Nebenbei:

Die Sanktionen für die illegale Benutzung von sog. Blaulicht sind - für die meisten unbekannt - neben der Einziehung der blauen Rundumleuchte bei Ersttätern geradezu lächerlich gering.

Aber das soll dich nicht zu "Untaten" herausfordern.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 17. Mai 2008 07:53
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Allmählich wid es wohl etwas wild, wenn jede Berufsgruppe, die sich für wichtig hält, Sonderrechte haben will. Demnächst fahren Pharmalieferanten mit Blaulicht und Aufkleber "Eilige Arzneimittel" ohne Rücksicht durch den Verkehr, oder Müllwagen mit Aufkleber "Eilige Abfall-Entsorgung". Und an jeder Kreuzung gibt es ein Gewusel von Blaulicht-Fahrzeugen.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 16. Mai 2008 22:19
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Sondersignale sind nicht erlaubt und nur an den Einsatzfahrzeugen zulässig ....(Polizei, Krankenwagen, Feuerwehr u.s.w.)


anonym
beantwortet von ffwmil am 29. Juli 2009 19:19
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nein oder nur sehr umständlich z.B. wenn du Kreisbrandrat bist Wegerechte sind an das Fahrzeug gebunden Sonderrechte an die Person also wirst du keine Bekommen vielleicht solltet ihr ein neues Fahrzeug beantragen z.B. ein MZF oder MTF aber mich wundert das du bei der FW bist aber soetwas nicht weist!!!!


pgelli
beantwortet von pgelli am 16. Mai 2008 22:23
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Sorry, wenn du bei der Feuerwehr bist und so etwas brauchst, dann müssen sie dir das doch stellen und eine Genehmigung dafür haben.


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. Mai 2008 22:19
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Da musst Du bei der Polizei oder dem Ordnungsamt nachfragen.


Filburt
beantwortet von Filburt am 16. Mai 2008 22:19
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Ein gelbes Licht darfste ohne Genehmigung haben; das blaue nicht!

Kommentar von Chris73 am 16. Mai 2008 22:42

Ob du ein gelbes hast,oder keins..Hilft dir auch nicht weiter....*


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