Hallo, würde mich über eine Antwort in Bezug auf GEZ freuen.
"Wohnen Kinder mit eigenem Einkommen im Haushalt der Eltern, müssen diese die Rundfunkgebühr in ihrem Zimmer ... extra anmelden."
=> Auch dann, wenn z. B. der Wecker nicht mir, sondern meinen Eltern gehört?

Für Ihr Kind ... besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
Quelle: GEZ
Kurz: Ja, wenn die Kinder ein eigenes Einkommen haben.

Gebührenbefreiung
*
Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. ...
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Ja.Solang Dein Kind noch nicht 18 ist,so mußt Du das Gerät mit anmelden.

ja
hapebue am 20. November 2008 22:25 Kinder im Haushalt der Eltern: Wohnen Kinder mit eigenen Einkommen im Haushalt der Eltern,müssen diese das Radio und das Fernsehgerät in ihrem Zimmer oder das Autoradio im eigenen Fahrzeug extra anmelden. Das monatliche Nettoeinkommen liegt unterhalb des einfachen Sozialhilferegelsatzes für Haushaltsangehörige (276 EUR West bzw. 265 EUR Ost).
Also, ich habe kein eigenes Zimmer, sondern schlafe mit meinen zwei Geschwistern. Fernseher ist in dem Zimmer nicht vorhanden.
Ich wollte mich nur informieren. Außerdem, ich habe einen Wecker ohne Radio.