Ruhezeiten in einer Kleingartenanlage! Sind die ganzjährig einzuhalten auch wenn der Vorstand andere Zeiten

4 Antworten

Entscheidend ist das, was in der Satzung festgelegt wurde. Außerdem dürfen die Ruhezeiten nicht mit den gesetzlichen Vorgaben kollidieren.

Aber generell würde ich Sonntags auf jeden Fall keine Arbeiten durchführen, die mit Lärm verbunden sind.

Hallo zurück, Sellhaus ! Also, die Ruhezeiten sind auch nach dem 15.September einzuhalten...zumindestens, was die Sonn.- und Feiertage angehen ! Es gibt je nach Wetterlage Ausnahmen, die sind widerum aber bei der Mitgliederversammlung zu besprechen und dann auch einzuhalten !

Auch hier gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Satzung kann zwar weiterführende Regelungen enthalten. Allerdings ist die Satzung in den Punkten ungültig, in denen gesetzliche Regelungen ausgehebelt werden.

Wenn Du keine Motorsäge benutzt sicherlich.

Lt. Eurer Satzung aber schon.

Ich denke allerdings, die Mittagsruhe sollte man das ganze Jahr über einhalten. Laut eurer Satzung allerdings nur bis zum 15.09.