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Rufgefährdung

Frage von stefan1234 stefan1234

Rufgefährdung, kann ich mit meinem Rechtsanwalt gegen eine Person vorgehen, wenn sie mit Lügen mich und meine VEeranstaltungen gefährden könnte? Weil er in einem bestimmten und wichtigen VEranstaltungsforum schlecht übr mich redet?

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Antworten (5)

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    Antwort von Hummelchen28 Hummelchen28

    Das kannst du sicherlich tun. Klingt mir aber nach einer privaten Streiterei. Setze dich doch einfach mal mit der Person zusammen und sage, daß dich das stört und daß es deine Existenz gefährdet. Manche Menschen machen sich darüber keine Gedanken, die meinen es aber gar nicht sooo schlimm, wie es am Ende klingt oder rauskommt. Sollte das nicht helfen, kannst du noch immer zum Anwalt laufen. Viel Glück!

  • 5
    Antwort von andreas48 andreas48

    Bevor man wieder mit Kanonen auf Spatzen schiesst und in wilde Drohgebärden verfällt, sollte man sich doch lieber mal an einen Tisch setzen und sich MITEINANDER UNTERHALTEN...

    das ist der bessere und vor allem kostengünstigere weg, denn ein anwalt will Geld, ein Prozeß kostet Geld und wenn du verlierst bist du Geld und Ruf los..

  • 4
    Antwort von tradaix tradaix

    Sprich die Person an und bitte Sie, ihre Äusserungen einzustellen. Bleibt das fruchtlos, besteht die Möglichkeit eine Unterlassungserklärung zu erwirken, sowie eine Strafanzeige wegen Geschäftsschädigung zu stellen. Voraussetzung ist verwertbares Beweismaterial.

  • 3
    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Wenn es dich und dein Unternehmen nachhaltig betrifft und daher zu Umsatzeinbußen führt, solltest du es unbedingt tun. Natürlich nur, solange du Beweise hast und der "Rufmord" nicht nur verbreitete und nachweisbare Tatsachen enthält.

    LG

    Wieselchen

  • 1
    Antwort von stefan1234 stefan1234

    Danke schon mal für die Ausführlichen Antworten.

    Ja Beweismaterial habe ich. Und ja jetzt zieht das schon mein Business runter..

    gut dann werde ich wohl die Person warnen, falls das nichts bringt werde ich rechtlich gegen ihn vorgehen!

    Rufgefährdung ist ja das richtige für die anzeige oder gibt es dafür einen anderen Begriff?

    Danke nochmal!

    Kommentar von Plumbum PlumbumPlumbum

    Ich habe mit Einschaltung eines Schiedsmanns gute Erfahrungen gemacht. Einfach bei der Gemeinde nachfragen. Die Person und du werden dann zu einem gemeinsamen Gespräch bei dem Schiedsmann vorgeladen. Es hat den Vorteil das es kein Geld und nur geringe Kosten verursacht und innerhalb von einigen Tagen durchgeführt wird. Vielleicht läßt sie die Person durch den Warnschuß überzeugen. Falls keine Einigung erzielt wird kann man immer noch einen Anwalt etc. einschalten.

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