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Rufgefährdung

gefragt von stefan1234 am 26.05.2008 um 7:05 Uhr

Rufgefährdung, kann ich mit meinem Rechtsanwalt gegen eine Person vorgehen, wenn sie mit Lügen mich und meine VEeranstaltungen gefährden könnte? Weil er in einem bestimmten und wichtigen VEranstaltungsforum schlecht übr mich redet?

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Recht x 34.943 ruf x 25

Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 26. Mai 2008 07:13
6x
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Das kannst du sicherlich tun. Klingt mir aber nach einer privaten Streiterei. Setze dich doch einfach mal mit der Person zusammen und sage, daß dich das stört und daß es deine Existenz gefährdet. Manche Menschen machen sich darüber keine Gedanken, die meinen es aber gar nicht sooo schlimm, wie es am Ende klingt oder rauskommt. Sollte das nicht helfen, kannst du noch immer zum Anwalt laufen. Viel Glück!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Mai 2008 07:18
5x
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Bevor man wieder mit Kanonen auf Spatzen schiesst und in wilde Drohgebärden verfällt, sollte man sich doch lieber mal an einen Tisch setzen und sich MITEINANDER UNTERHALTEN...

das ist der bessere und vor allem kostengünstigere weg, denn ein anwalt will Geld, ein Prozeß kostet Geld und wenn du verlierst bist du Geld und Ruf los..


tradaix
beantwortet von tradaix am 26. Mai 2008 07:27
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Sprich die Person an und bitte Sie, ihre Äusserungen einzustellen. Bleibt das fruchtlos, besteht die Möglichkeit eine Unterlassungserklärung zu erwirken, sowie eine Strafanzeige wegen Geschäftsschädigung zu stellen. Voraussetzung ist verwertbares Beweismaterial.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 26. Mai 2008 07:20
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Wenn es dich und dein Unternehmen nachhaltig betrifft und daher zu Umsatzeinbußen führt, solltest du es unbedingt tun. Natürlich nur, solange du Beweise hast und der "Rufmord" nicht nur verbreitete und nachweisbare Tatsachen enthält.

LG

Wieselchen


anonym
beantwortet von stefan1234 am 26. Mai 2008 07:30
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Danke schon mal für die Ausführlichen Antworten.

Ja Beweismaterial habe ich. Und ja jetzt zieht das schon mein Business runter..

gut dann werde ich wohl die Person warnen, falls das nichts bringt werde ich rechtlich gegen ihn vorgehen!

Rufgefährdung ist ja das richtige für die anzeige oder gibt es dafür einen anderen Begriff?

Danke nochmal!

Kommentar von Plumbum am 26. Mai 2008 11:11

Ich habe mit Einschaltung eines Schiedsmanns gute Erfahrungen gemacht. Einfach bei der Gemeinde nachfragen. Die Person und du werden dann zu einem gemeinsamen Gespräch bei dem Schiedsmann vorgeladen. Es hat den Vorteil das es kein Geld und nur geringe Kosten verursacht und innerhalb von einigen Tagen durchgeführt wird. Vielleicht läßt sie die Person durch den Warnschuß überzeugen. Falls keine Einigung erzielt wird kann man immer noch einen Anwalt etc. einschalten.


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