Ist es möglich eine Kündigung zurück zuziehen wenn beide Partein (Arbeitnehmen-Arbeitgeben) damit einverstanden sind und die Kündidungsfrist schon abgelaufen ist???
Rücknahme stellt ein neues Angebot des Arbeitnehmers dar. Der Arbeitgeber könnte das konkludent angenommen haben, indem er den Arbeitnehmer weiterbeschäftigt. Dann ist der Ablauf der Kündigungsfrist doch gar kein Problem. Und alles ist wieder bestens

''und die Kündidungsfrist schon abgelaufen ist?''
Wie soll man das verstehen? Hast du nach Ablauf der Kündigungsfrist dort weiter gearbeitet?

Selbstverständlich ist das möglich. Entweder es wird in einer Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht bspw. im Mai 2009 für eine Kündigung zum 31.12.2008 entschieden, dass diese unwirksam ist, oder beide Parteien einigen sich gütlich. Das ist möglich, aber warum sollte dies danach erfolgen? Ist die Kündigungsfrist so kurz gewesen, dass man sich hätte nicht einigen können?

Was für eine Frage? Wenn beide Einverstanden sind, klar.

wenn du nich kündigen willst und dein arbeitgeber dich behalten will, wieso nciht??
aber wenn man soweit ist zu kündigen, wieso dann das wieder zurücknehmen??