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Rückzug einer Kündigung

gefragt von ChocoChoco am 27.11.2008 um 0:03 Uhr

Ist es möglich eine Kündigung zurück zuziehen wenn beide Partein (Arbeitnehmen-Arbeitgeben) damit einverstanden sind und die Kündidungsfrist schon abgelaufen ist???

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Kündigung x 2.773 Arbeitsrecht x 2.178

anonym
beantwortet von avernafan am 27. November 2008 00:10
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Rücknahme stellt ein neues Angebot des Arbeitnehmers dar. Der Arbeitgeber könnte das konkludent angenommen haben, indem er den Arbeitnehmer weiterbeschäftigt. Dann ist der Ablauf der Kündigungsfrist doch gar kein Problem. Und alles ist wieder bestens


bitmap
beantwortet von bitmap am 27. November 2008 00:06
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''und die Kündidungsfrist schon abgelaufen ist?''

Wie soll man das verstehen? Hast du nach Ablauf der Kündigungsfrist dort weiter gearbeitet?


TheGoodGerman
beantwortet von TheGoodGerman am 27. November 2008 00:06
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Selbstverständlich ist das möglich. Entweder es wird in einer Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht bspw. im Mai 2009 für eine Kündigung zum 31.12.2008 entschieden, dass diese unwirksam ist, oder beide Parteien einigen sich gütlich. Das ist möglich, aber warum sollte dies danach erfolgen? Ist die Kündigungsfrist so kurz gewesen, dass man sich hätte nicht einigen können?


grisu05
beantwortet von grisu05 am 27. November 2008 00:05
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Was für eine Frage? Wenn beide Einverstanden sind, klar.


eizzim
beantwortet von eizzim am 27. November 2008 00:05
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wenn du nich kündigen willst und dein arbeitgeber dich behalten will, wieso nciht??

aber wenn man soweit ist zu kündigen, wieso dann das wieder zurücknehmen??


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 27. November 2008 00:04
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ja...


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