antola61 am 02.09.2008 um 20:12 Uhr
Mein Sohn bricht seine Lehre als Berufskraftfahrer ab. Nun stand im Vertrag, daß er je nach Lehrjahr 50%, 25% des Führerscheins zurückzahlen muß... Aber uns kommen Zweifel, ob das rechtens ist?? Weiß jemand Bescheid?

Ich denke dass die Ausbildungsverträge von en entsprechenden Fachverbänden rechtsicher ausgearbeitet sind. Moralisch ist die Rückforderung in so einem Fall ja auch völlig in Ordnung - Dein Sohn hat ja schließlich auch den Führerschein auf Kosten des Ausbilders gemacht.
ich würde sagen es kommt darauf an, warum er abbricht.Aus gesundheitlichen Gründen sieht die Sache z.B. ganz anders aus.
Es gibt hinsichtlich solcher Vereinbarungen - leider - keine eindeutige Rechtsprechung. Am Besten ist, Ihr erkundigt Euch bei einem Fachnawalt für Arbeitsrecht. Die Erstberatung ist nicht so teuer und kann Euch viel Geld sparen helfen.
antola61 am 4. September 2008 07:14 Vielen Dank für eure Antworten! Ich habe mich inzwischen bei einem Anwalt erkundigt. Die Rückzahlung ist nicht rechtens, da die Berufsfreiheit sehr wichtig genommen wird.
zj1000: einerseits hast du schon recht, aber andererseits wird ein Lehrling so quasi gezwungen, die Lehre zu beenden, auch wenn er merkt, daß der Beruf nichts für ihn ist...
Im übrigen waren die Ausbilder sehr stur und haben sich hinsichtlich der Arbeit auf keinen Kompromis eingelassen. Mein Sohn konnte einfach nicht so viele Stunden Bus fahren,wie er sollte - er hatte dann körperliche Beschwerden und auch psychisch ist das eine ganz schöne Belastung für so einen jungen Menschen!