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Rückzahlung des Führerscheins bei Abbruch der Ausbiuldung zum Berufskraftfahrer?

gefragt von antola61antola61 am 02.09.2008 um 20:12 Uhr

Mein Sohn bricht seine Lehre als Berufskraftfahrer ab. Nun stand im Vertrag, daß er je nach Lehrjahr 50%, 25% des Führerscheins zurückzahlen muß... Aber uns kommen Zweifel, ob das rechtens ist?? Weiß jemand Bescheid?


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zj1000
beantwortet von zj1000 am 2. September 2008 20:26
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Ich denke dass die Ausbildungsverträge von en entsprechenden Fachverbänden rechtsicher ausgearbeitet sind. Moralisch ist die Rückforderung in so einem Fall ja auch völlig in Ordnung - Dein Sohn hat ja schließlich auch den Führerschein auf Kosten des Ausbilders gemacht.


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 2. September 2008 20:20
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ich würde sagen es kommt darauf an, warum er abbricht.Aus gesundheitlichen Gründen sieht die Sache z.B. ganz anders aus.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 2. September 2008 20:15
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Ja, dein Anwalt


Soeckibaerli
beantwortet von Soeckibaerli am 2. September 2008 20:15
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Es gibt hinsichtlich solcher Vereinbarungen - leider - keine eindeutige Rechtsprechung. Am Besten ist, Ihr erkundigt Euch bei einem Fachnawalt für Arbeitsrecht. Die Erstberatung ist nicht so teuer und kann Euch viel Geld sparen helfen.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 4. September 2008 07:14

Vielen Dank für eure Antworten! Ich habe mich inzwischen bei einem Anwalt erkundigt. Die Rückzahlung ist nicht rechtens, da die Berufsfreiheit sehr wichtig genommen wird.

zj1000: einerseits hast du schon recht, aber andererseits wird ein Lehrling so quasi gezwungen, die Lehre zu beenden, auch wenn er merkt, daß der Beruf nichts für ihn ist...

Im übrigen waren die Ausbilder sehr stur und haben sich hinsichtlich der Arbeit auf keinen Kompromis eingelassen. Mein Sohn konnte einfach nicht so viele Stunden Bus fahren,wie er sollte - er hatte dann körperliche Beschwerden und auch psychisch ist das eine ganz schöne Belastung für so einen jungen Menschen!


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